Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » zulässige reifen?! |
Autor | Thema: zulässige reifen?! |
kurt
Beiträge: 187 |
tach post! also folgendes: ich war auf der motorshow in essen und habe mich dort am RW-Tüv stand erkundigt welche reifen auf einer serientrabifelge fahren darf...wie breit,wie schmal,wie hoch,wie tief..... der man hat mich dann an eine adresse in dresden verwiesen(Typenprüfstelle dresden Hr. Schirmer). nur was für ne strasse etc???? kann mir jemand irgendwie diese adresse vervollständigen oder mir sagen was ich für reifen fahren darf????? bin doch nur ein hilfloser wessie!!!!!!!!!!!! |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
5,20-13 ,145/70-13 ,155/70-13 ,165/70-13,alles andere per Einzelabnahme. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
die Reifentypen, welche für ex-DDR-Fahrzeuge zugelassen sind, stehen in den einschlägigen Anlagen zur STVZO verzeichnet, hat jeder popelige Prüfingenieur in seinem Schrank stehen oder auf dem Schreibtisch rumliegen. Einfach da fragen, der trägts dann auch gleich ein bzw. fertigt ein Gutachten an... muß natürlich jemand sein, der ein Inhaltsverzeichnis bedienen kann ;-) |
elko
Beiträge: 28 |
145/80 R 13 und 155/80 R 13 sind auch ohne Probleme zulässig. 145/80 R 13 ist die normale, eh schon eingetragene Standardgröße, neben 5.20-13 . (im Fahrzeugschein als 145 SR 13 und als 5.20-13 aufgeführt) |
OJ
Beiträge: 573 |
Reifen mit 145R13 (Querschnittverhältnis 85) werden nicht mehr produziert, deshalb ist das darunterliegende Querschnittverhältnis 80 laut Angaben meines Reifenhändlers als Ersatz genehmigt worden (dadurch keine Eintragung nötig) |
MichaH
Beiträge: 1.061 |
Bei mir in den Papieren steht: "sonstige geeignete Reifengrößen zulässig". Kann ich nu alles fahren was irgendwie raufpasst und nicht schleift???? |
OJ
Beiträge: 573 |
Wäre schön, ist aber nicht so! Jede Felge hat durch ihre Breite gewisse Grenzmaße für Reifenbreiten! Auch das Querschnittsverhältnis kann nicht beliebig gewählt werden. Außerdem machen überbreite Reifen bei normaler Motorleistung keinen Sinn, nur erhöhten Spritverbrauch. |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Sehen aber besser aus.(überbreite Reifen) |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
MichaH: So eine Eintragung ist Gold wert, rechne aber damit, daß sie dir bei jeder Gelegenheit entzogen werden kann (z.B. Tüv, neuer KFZ-Schein/Brief oder du wirst mit "Extremreifen" irtgendwie auffällig). Ich deute diese Eintragung so: 135-165 ohne Probleme, (solange das nötige Spiel überall vorhanden ist...) Wenn du am Auto dann irgendwas änderst (Kotflügel umbörteln (ausschleifen) oder sonstwas) sollten auch andere "humane" Räder möglich sein 185 oder so... Polizeikontrollen sollten dir dann nix können, oder? Spätestens der TÜV wird dann aber sicher stutzig werden und diese (mittlerweile überholte und ungültige) Eintragung streichen. Denke ich... |
Andre
Beiträge: 2.911 |
auch die Eintragung "geeignet" bezieht sich ausschließlich auf die Auflistung in den Anlagen zur STVZO. [Bearbeitet von Andre (14-12-2000 - 11:28)] |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
hat die jeder Polizist einstecken??? Eine Sehr gewagte Eintragung, so-und-so, deshalb wird sie auch gern ausgetragen. |
Little
Beiträge: 1.815 |
bei 35 von meinen 37 trabis, welche ich im laufe der zeit besessen habe, stand diese eintragung drinn, und bei den anderen beiden, habe ich sie nachtragen lassen. Und OFFIZIELL nach DEKRA bedeutet das, bis 165/70 R13 auf ORIGINALFELGE sind damit erlaubt und ohne weitere Prüfung oder Eintragung zu fahren. |
Morschel
Beiträge: 130 |
Dann hast du wohl 35 mal Glück gehabt und ich 3 mal Pech |
panne
Beiträge: 116 |
Little trifft es auf den Punkt. Bei meinem ersten Trabi habe ich es auch eintragen lassen. Direkt ind der Zulassungsstelle und hat nix gekostet (Wurde beim Umstellen auf "West"-Brief vergessen. |
Morschel
Beiträge: 130 |
Ich durfte fürs eintragen 2x blechen einmal für den Brief und einmal für den Schein dewegen werd ich mich wohl bei meinem jetzigen Gefährt mit denen begnügen dürfen die drinne stehen |
Thomas ATT
Beiträge: 1 |
bei mir wurde es automatisch eingetragen, als ich einen "Westbrief" erhielt. Ich denke, daß diese Formulierung sehr auslegbar ist, ein Richter würde sicher alles erlauben, was technisch unproblematisch ist, also nicht schleift etc. Wie sieht es denn mit Wartburgfelgen aus, die sind doch etwas breiter, in den Wartburgpapieren war doch sogar 185er freigegeben. Freigängig müßten die doch sein, oder? Ist nur die Frage, was die Schwenklager dazu sagen, die sind ja ohnehin nicht besonders robust. |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Was soll an den Schwenklagern denn kaputt gehen? |
Little
Beiträge: 1.815 |
Die halten das bei ordentlicher Schmierung problemlos ab! |
Sven 2
Beiträge: 396 |
Wie sieht es eigentlich mit 165/65R13 aus? |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
Hat jemand 165/65R13 eingetragen bekommen??? Bei mir im Brief stehen nur 145/70R13, 155/70R13 und 165/70R13 drin, aber ich hab jetzt 165/65R13 drauf und die Tachoabweichung liegt wohl 1 % über der zulässigen Marke. Also, wenn jemand die 165/65R13 eingetragen bekommen hat, dann bräuchte ich mal ne Briefkopie! |
Mike_von_den_trabifans
Beiträge: 267 |
Offenbar hat keiner Erfahrungen mit dieser Reifengröße. Mich würde es jedoch auch mal interessieren, welche Reifengröße (insbesondere Niederquerschnittsreifen) speziell auf die original Trabifelge eingetragen wird. Ich habe jetzt am Wochenende einen Trabi mit 155/65 R 13 gesehen. Dann müßte es mit 165 doch auch möglich sein. Der Andre schrieb was über die "einschlägigen Anlagen zur STVZO für DDR-Fahrzeuge". Da ich das Thema einmal bei meiner TÜV-Stelle besprechen will würde mich einmal interessieren, wo genau das steht. Vieleicht kann ich dem TÜVler damit helfen, mir schneller Auskunft zu geben. |
RUEGP90
Beiträge: 12 |
Mike, frag nach den Erläuterungen zu §36 STVZO, aber demnach sind Reifen gemäß ABE: 5.20-13, 145R13 Reifen geeignet: 135R13, 5.60-13, 155R13, 155/70R13 und 165/70R13 |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Ich habe auch auf original 4J Felgen 165/55-13er Reifen eingetragen bekommen. |
OJ
Beiträge: 573 |
55 Querschnitt? Ohne Tachokorrektur? |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Normal mußt du eine Angleichung machen lassen,bei mir gings aber ohne. |
Schorsch601
Beiträge: 242 |
Habe 165er mit 60er Höhe per Einzelabnahme und Tachoabgleichsprotokoll ganz legal auf der O.-Felge. Ein Tachoabgleich per Zwischengetriebe war nicht nötig. Für weitere Einzelheiten benutzt du am Besten die Suchfunktion. Gib einfach "Bereifung auf Originalfelge" ein und freue dich . |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Hugo, 1% "über" kann wohl nicht sein. Serie sind 145/80 auf 13"-Felge. Die haben eine Höhe von 116mm (theoretisch). 165/65 hingegen haben nur eine Höhe von 107,25mm. Das macht dann WENIGER Umfang, also zeigt Dir der Tacho mehr an, als Du wirklich fährst, sowohl geschwindigkeits- als auch km-mäßig. Oder hast Du etwa 14"- oder 15"-Felgen drauf? |
OJ
Beiträge: 573 |
Kupy, ich muss dich jetzt mal bremsen: Hugo schrieb: "...und die Tachoabweichung liegt wohl 1% über der zulässigen Marke." D.h. das "über" bezieht sich auf die relative Abweichung zum Normwert und nicht auf den Tachowert. Da nicht gesagt wurde, positive oder negative Abweichung, nehme ich an, das es da ein Toleranzband gibt. *Bei Hugo einkratz!* |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Schon O.K., OJ! |
JL
Beiträge: 1.783 |
@ HUGO! Wenn ich richtig geguckt habe hast du doch 155/70 R 13 drauf auf deinem Harlekin. |
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