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Technik » Selber Eintragen ? |
Autor | Thema: Selber Eintragen ? |
schummler
Beiträge: 79 |
Ich habe mal ne Frage und hoffe ich werde nicht gleich online gelyncht und beleiert denn daß das illegal ist weiß ich selber. In vielen KFZ-Briefen und Scheinen machen doch die Prüfer Eintragungen per Hand. Spoiler, Gurte, andere Bremsen......... So man könnte doch entsprechende Eintragungen selber vornehmen. Man müsste natürlich eine Vorgabe haben also einen Schein bzw. Brief wo das schon eingetragen ist. Würde, jetzt mal rein theoretische, keiner mitbekommen, oder ? Was sagt ihr ? (Ich bitte von wüsten Beschimpfungen abzusehen !!) |
Rex
Beiträge: 1.449 |
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar." ...nachzulesen in § 267 des Strafgesetzbuches. Viel Spaß beim "Selbereintragen". |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Ja, Eintragungen werden auch teilweise mit Kuli dazugeschrieben. Das ist richtig. Bleibt nur der Stempel. spätestens hier wirds aber richtig kriminell... |
Dirk
Beiträge: 28 |
Naja, ich kenn auch einen, der hat seinen Trabi immer auf diese Art und Weise über den Tüv bekommen (Stempel selbst reingedrückt, weiß der Teufel, wo der den her hatte), die Plakette hat er irgendwie ganz trickreich mit nem scharfen Spachtel und nem Fön von anderen Nummernschildern abgezogen und bei sich draufgeklebt...ist immer problemlos damit gefahren...naja, jetzt isses ja n bißchen aufwendiger, da man ja immer den Tüvbericht mitführen muß... Tja, bleibt ja jedem selbst überlassen, was er so alles macht - wenn man sich über die Konsequenzen im Klaren ist.. ...Wenn Du "abgezockt" genaug bist, warum nicht, die Hauptsache ist ja immer nur, daß man sich nicht erwischen lässt....aber wie wollen sie Dir beweisen, daß ausgerechnet ein gesetzestreuer Bürger wie Du es bist diese Eintragungen gemacht haben sollst??? |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Du mußt meines Wissens nicht den HU-Bericht mitführen, sondern lediglich bei der nächsten HU vorlegen können.. (auf Nachfrage) Mitführungspflicht besteht weiterhin nur für den AU-Bericht. Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen, nur bisher war mir nichts Gegenteiliges bekannt... |
Rex
Beiträge: 1.449 |
Der Beweis der Fälschung ist doch nun wirklich sehr leicht zu erbringen. Da braucht man kein großer Kriminalist zu sein. Ein Blick in den Fahrzeugschein, und dann wird einfach bei der TÜV- oder DEKRA -Prüfstelle, welche aus dem Eintrag hervorgeht, angefragt, ob sie die Eintragung auch wirklich vorgenommen hat. Dies ist bei besonders abenteuerlichen Eintragungen, oder nach einem Unfall gar nicht so unwahrscheinlich. Wenn dann die Antwort "Nein" heißt, gerät derjenige ganz schön in Erklärungsnot. Der Richter wird ihm dann bestimmt nicht abnehmen, daß nachts der Weihnachtsmann, der Osterhase, der Nicolaus oder irgenswelche Heinzelmännchen die Eintragungen in seinem Fahrzeugschein ohne sein Wissen vorgenommen haben. Außerdem empfiehlt es sich dringend, hier auch etwas weiter zu denken, denn irgendwann, spätestens bei Verkauf oder der Stilllegung des Trabis, muß der Fahrzeugschein ja bei der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden. Da wird man sich dann dort sicher auch wundern, was da so alles eingetragen wurde, und wer das wohl gemacht hat. Also besser die Finger von solchen Geschichten lassen. Ist jedenfalls meine Meinung. Daß man immer den HU-Prüfbericht mitführen sollte wäre mir auch neu. [Bearbeitet von Rex (20-12-2000 - 01:42)] |
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