Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Karosserieschaden
MAD

Beiträge: 590
Registriert am: 24.08.1999


Hallo allerseits,

gestern musste doch unbedingt jemand beim Ausparken den geliebten Frosch meiner Schnecke knutschen. Das Ergebnis: Kotflügel rechts geknickt und gelocht und Beifahrertür angekratzt und auch gelocht.

Meine Frage jetzt: Wie macht man das versicherungstechnisch? Ich meine, man kann doch sicher nicht zu ATU gehen und den Schaden schätzen lassen. Und repariert werden muss der kleine 601 auch, doch zu welchem Preis? Hat da jemand Erfahrung?

/MAD

[Bearbeitet von MAD (14-04-2000 - 10:19)]

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Ein Gutachten für einen Normaltrabi erstellt bzw. bezahlt Dir keiner. Ich hoffe, Du weißt den Unfallgegner und der Unfalls ist besser auch aufgenommen worden?! I.a. reicht ein Kostenvoranschlag, aber den würde ich bei einer anderen Werkstatt als ATU machen lassen mit dem Hinweis, daß Du das Auto auch wirklich bei Ihnen reparieren lassen willst (damit sie ein Geschäft wittern, sonst blocken sie meist ab; ist leider ein Trabi und keine teure Nobellimousine .) Den kannst Du dann dem Unfallverursacher mal vorlegen mit der Frage, ob Du ihn lieber der Versicherung vorlegen sollst. Das dusselige ist nur, daß der Zeitwert des Trabi von den meisten Versicherungen als nicht mehr höher als 500DM eingeschätzt wird. Die sehen nur zu, viel Kohle mit wenig Aufwand zu machen und nichts davon rauszurücken...
Versuchs mal so. Wenn er zur Zahlung des Betrags selber bereit ist, kannst Du Dir das Geld überweisen lassen und ihm versichern (schriftlich), daß Du danach keine weiteren Ansprüche erhebst. Macht er das nicht mit, versuchs bei seiner Versicherung.
Eine Eigenreparatur von Kotflügel und Türbeplankung (solange der Rahmen nichts abbekommen hat) dürfte doch wohl keine Kür sein, oder? Falls Reparaturfragen sind, dann melde Dich einfach wieder.
Besorg Dir erstmal einen Kostenvoranschlag. Kotflügel, Türbeplankung, Lackierung und Arbeitszeit, da werden sicher so um die 300..400DM zu erwarten sein.

[Bearbeitet von kupy (14-04-2000 - 10:58)]

MAD

Beiträge: 590
Registriert am: 24.08.1999


Folgender Sachverhalt: Unfallverursacher war die Frau eines Autohausbesitzers die das ganze gelassen nahm und sofort einen Leihwagen anbot. Außerdem war die Polizei gerade in der Nähe und war sogar Augenzeuge des Unfalls, also daher kein Problem mit Schuld oder so. Dumm nur: Der Frosch hat ideellen Wert fuer den Pappa, wie sollte es anders sein.

Also so wie ich das im Endeffekt verstanden hab, sollte man der Frau eine Schätzrechnung über Material und Arbeitszeit geben? Gibt es da Richtlinien?

OJ

Beiträge: 573
Registriert am: 05.01.2000


Um diesen ideellen Wert gerecht zu werden, würd ich auf keinem Fall die Reparatur von der Werkstatt des besagten Autohausbesitzer machen lassen (das Angebot wird sicher kommen), weil die sich erstens bei einem "einfachen" Trabi nicht viel Mühe geben werden, und du zweitens nachher keine große Chance hast, bei Reparaturmängeln was bewirken zu können (Undichtheiten, schlecht geklebt oder vernietet). Mit 400 DM würd ich mindestens Rechnen (evtl. Lackierung, Spezialkleber, Dichtmittel, Arbeitszeit usw). Vielleicht kannst du ja eine andere Tür in Wagenfarbe auftreiben, und der Frau trotzdem eine Türreparatur in Rechnung stellen.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Ich war auch schon mal bei einem Gutachter mit meinem Auto. Da gibt es mit der gegnerischen Versicherung (jedenfalls bei mir) gar keinen Ärger. Der schlägt oft noch ein paar Mark mehr raus. Der Totalwert eines SiNo-Trabis liegt momentan bei ziemlich genau 850 DM. Wenn der Gutachter die Reperaturkosten errechnet und diese unter dem Preis liegen, wird die Versicherung bestimmt zahlen.

Den ideellen Wert der (gerade beim Trabi) den Materialwert oft weit übersteigt, bezahlt ja leider keiner... Kann man den überhaupt bezahlen? - Oft nicht...

[Bearbeitet von Chris601 (14-04-2000 - 24:44)]

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Unter all diesen Umständen und in diesem Fall würde ich den Tabi auf jeden Fall reparieren LASSEN anstatt es selber zu tun. Nur habe ich mit Gutachtern eben schon den schlechten Fall erlebt, daß die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nicht übernehmen wollte, weil sie genau hoch angesetzt waren wie der Schaden.
Und außerdem - richtig Chris - der ideelle Schaden ist sowieso nicht wieder gutzumachen.
simon

Beiträge: 92
Registriert am: 13.01.2000


zumindest im westlichen teil DE's werde ich den teufel tun und meinen trabbi in eine werkstatt bringen. die können ja noch nicht mal ne stino AU vernünftig durchführen.
Streich das geld von der versicherung ein, reparier selbst, da weisst du wenigstens was gepfuscht wurde und von dem überschuss gönnst du dir ein gutes essen und deim trabbi eine politur.
Michael Kastl

Beiträge: 326
Registriert am: 07.09.1999


Habe neulich erst Streit mit einer Versicherung gehabt, irgendein Trottel hat den Golf von meiner Freundin angefahren (beim Parken). Jedenfalls wollten die den Kostenvoranschlag nicht zahlen. Das Autohaus wollte nämlich Geld dafür, weil ich gesagt hatte, ich lasse mir das Geld von der Versicherung auszahlen. Also war ich beim Anwalt, und dieser sagte, dass es die Pflicht der Versicherung sei das zu zahlen, andernfalls soll ich mit Gutachten drohen, das ist nämlich teurer. Und zum Gutachten hat man recht, egal was die Versicherung sagt. Also bin ich zum teuersten VW-Autohaus in Jena gegangen, und hat alles prima geklappt.
Und dein Trabi kannst Du ja in der Werkstatt deines Vertrauens machen lassen. Bei uns in Jena bin ich immer zum ADAC gegangen. Das ist die Ex-IFA-Werkstatt. Und die älteren Mechaniker arbeiten dort noch mit Liebe.
 

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