Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Technik » Altautoverordnung umgehen |
Autor | Thema: Altautoverordnung umgehen |
Dirk
Beiträge: 28 |
Ich habe jetzt die Gelegenheit, einen schrottreifen 601er geschenkt zun bekommen (mit schönen 3teiligen Chromstoßstangen !!) Mein Problem ist jetzt die Altautoverordnung: Ich habe mir gedacht, das Ding ganz einfach zu zerflexen (halb ausgeschlachtet zahl ich mich ja beim Schrotthändler dumm und dämlich, wenn ich den da abgeben will) - tja, und wenn ich dann irgendwann vom Straßenverkehrsamt angeschrieben werde, dann hab ich mir so gedacht, daß ich denen einen einfachen Kaufvertrag zeige, in dem drinsteht, daß ich das Ding einfach an irgendeinen Polen verkauft habe, der das Ding nach Polen exportiert hat......Jetzt die Frage: hat einer damit Erfahrung, wie weit die Ämter so einer Sache nachgehen ????? (oder wird das an der Grenze irgendwie registriert??) |
Sven
Beiträge: 1.169 |
mach dir doch nicht unnötig ärger, diesen plan zu realisieren bringt doch keine punkte, also ich würds nicht empfehlen |
panne
Beiträge: 116 |
Es geht doch auch legal. Den Zulassungsstellen reicht normalerweise auch eine Verbleibserklärung, wo Du ihnen mitteilst das er als Ersatzteilspender herhalten muß. Im Einzelfall halt nochmal nachfragen. Bei unserem Verwerter kostet es 25,-DM einen Trabant zu entsorgen, inwieweit der schon vorbehandelt sein muß weiß ich nicht, bilde mir aber ein komplett. |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Die Verordnung kannst du umgehen wenn das Auto vor April 1997 abgemeldet wurde ,dann brauchst keinen Verwertungsnachweis und kannst den Trabi beim normalen Schrotthändler entsorgen (ohne Beplankungen ,Gummi.und Glasteilen). |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Die sogenannte "Altautoverordnung" war sowieso 'n Schuss inn Ofen und wurde auch mittlerweile deutlich entspannt. Theoretisch stimmt es zwar, daß man den Verbleib dokumentieren muss aber praktisch sah es immer so aus, wie vor dieser Verordnung. Wenn du nicht irgendwie auffällst, wird auch nix kontrolliert. Es merkt quasi keiner, ob du ein altes Auto in der Garage stehn hast oder nich... Und: wenn du es geschenkt bekommst, macht ihr da einen Kaufvertrag über 'ne Mark oder geht der ohne Papier weg? Dann brauchst du dir keene Sorgen zu machen... |
kupy
Beiträge: 7.303 |
I.a. reicht da die Verbleibserklärung. Ohne Kaufvertrag würde ich das Teil aber besser nicht übernehmen, damit Du nachweisen kannst, wo Du ihn herhast, falls mal einer von ner Behöde das wissen will, und außerdem entlastet Du somit den Ex-Besitzer, denn ist doch mal was mit dem Auto, ist er dran. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Wenn der Wagen schon abgemeldet ist, wird höchstwahrscheinlich nie mehr danach gefragt. Und wenn, dann zückt der bisherige Besitzer den Kaufvertrag und sagt, daß er ihn an Dich veräußert hat. Falls Du ihn abmeldest, hast Du über ein Jahr Zeit ehe überhaupt jemand das Recht hat zu fragen (denn solange könnte er ohne Probleme wieder zugelassen werden - 12 Monate + 6 Monate Verlängerung). Falls dann jemand fragt (oder falls - was so gut wie noch nie vorgekommen wäre - nach dem Verbleib eines bereits abgemeldeten Autos "geforscht" wird), erklärst Du wahrheitsgemäß was mit dem Wagen passiert ist: fachgerecht zerlegt oder als ET-Spender eingelagert. Notfalls ne Plane unterlegen oder Öl und Bremsflüssigkeit ablassen. Dann darf der sogar im Vorgarten stehen ohne daß es irgendeinen "Umweltdetektiv" was angeht. |
miky
Beiträge: 12 |
Hallo, habe in Italien mit einem Mitglied vom A.I.C.E. gesprochen, die sagte das der Trabi laut Einigungsvertrag nicht unter die Altautoverordnung fällt!!! Wäre bloss gut zu wissen, wo das genau geschrieben steht! Wenn jemand Infos hat, bitte antworten, haben nämlich auch noch einen 601 rumstehen. Tschau miky |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Diese Aussage halte ich für unglaubwürdig, da die Altautoverordnung nach dem Einigungsvertrag erlassen wurde. Also wenn es eine Ausnahmeregelung geben würde, dann stünde die in der Altautoverordnung. Und da steht nur was von fachgerechter Lagerung... biw zur Gewinnung von E-Teilen. Aber umweltgerecht!!! Warum sollte ausgerechnet der Trabi durch den Einigungsvertrag von irgendwelchen damals nicht bekannten Regelungen ausgenommen sein??? Warum nicht auch Wartburg, Lada, Skoda...., auch Golf I und Citroen GSA und Mazda 323 oder Volvo...??? Die fuhren ja auch in der DDR. |
|