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Technik » AHK und Cabrio |
Autor | Thema: AHK und Cabrio |
max
Beiträge: 1 |
Weiß jemand Bescheid, ob eine AHK an einem Cabrio zugelassen wird? |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Nach meiner Information NICHT mehr |
enrico
Beiträge: 62 |
Warum nicht die Bodengruppe ist doch die gleiche und die Karosserie ist auch noch verstärkt.Also warum nicht???? |
TK601
Beiträge: 144 |
Ich denke auch NEIN! Ich glaube, das hängt mit dem Mustergutachten von Ostermann zusammen, da steht keine AHK mit drin und darum wird sie auch nicht zugelassen. Wenn das Fahrzeug allerdings VOR dem Umbau schon eine eingetragene AHK besitzt, ist es denkbar, daß sie Bestandsschutz hat. (Denn es gibt auch Cabrios mit AHK!) [Bearbeitet von TK601 (29-03-2001 - 18:45)] |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Die Bodengruppe ist zwar die gleiche, Enrico, aber die Traversen der Säulen (A-B-C) zueinander fehlen, und die eingeschweißten Verstärkungen ersetzen diese man nur gerade so halbwegs. Die Karosse ist damit längst nicht mehr so steif. (Achtung, jetzt meldet sich bestimmt gleich Little. ) Ich kenne als Ausnahme auch nur die von TK601 geschilderten Fälle. Am besten fragst Du mal in einer Prüfstelle oder direkt bei der Dekra in Dresden. |
enrico
Beiträge: 62 |
Bin demnächst beim TÜV mal sehen was der TÜV-Onkel dazusagt. Ich werde dann mal Bericht erstatten ob mit oder ohne(laut Gutachten ja nich hab gerade nachgelesen) enrico |
enrico
Beiträge: 62 |
Hallo hab es nun entlich geschafft mein Trabi beim TÜV vorzustellen und alles OK nur AHK muß weg hat er mir nicht eingetragen (siehe Ostermanngutachten) es sei den es gibt ein Gutachten das bestätigt das die AHK dran bleiben kann.Also wer von den AHK-Besitzen am Cabrio kann mir sagen wie man die AHK eingetragen bekommt???????? |
JL
Beiträge: 1.783 |
Meistens vergißt der Prüfer die bereits eingetragene Kupplung zu streichen. Somit mußt du einfach nur Glück haben. |
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