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Autor Thema: Probleme beim Autoverkauf
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


Ich habe vor 2 Wochen meine blaue Limousine verkauft für 900 DM. 500 DM Anzahlung und 400 DM in Raten. Jetzt ruft der Käufer mich an und sagt, das vorn die Achse, die Dreieckslenker und die Schwenklager angeblich kaputt wären. Die Werstatt sagt es kostet ca.300DM es zu reparieren. Entweder soll ichs reparieren und bekomme die restlichen 400 DM oder er schäffts in die Werkstatt und ich bekomme das Restgeld nicht. Mir war von den Mängeln nichts bekannt. Was soll ich machen?
Bitte helft mir
Danke
Anne
trabantsusi

Beiträge: 931
Registriert am: 11.11.1999


du hast doch sicher noch eine kopie des kaufvertrags oder?
wenn da steht fahrzeug gekauft wie gesehen, dann kann er dir garnichts!
zumal er so auch nicht das recht hat dir das von preis abzuziehen!
er hat das auto so gekauft, alles was danach passiert ist sein bier!
mfg susi
chrisafrika

Beiträge: 91
Registriert am: 04.02.2001


schreib bitte was g e n a u in deinem kaufvertrag steht ! wenn du die gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, musst du nach § 459 I bgb für mängel haften. der käufer kann nur entweder mindern (in agemessener höhe) oder vom vertrag zurücktreten (wandeln nach § 462 bgb).
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


@Trabantsusi, leider hab ich den satz gekauft wie gesehen nicht mit drin. hätte ich aber besser machen solln.
@chrisafrika es steht drin namen, adressen, datum, und so weiter also das übliche. Und dann steht da noch: Das Fahrzeug, Kraftfahrzeugbrief und Fahrzeugschlüssel wurden übergeben. Der Verkäufer versichert, dass das KFZ sein Eigentum ist und keine Rechte dritter Personen darauf lasten. Das KFZ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden und auf seinen Namen zu versichern.
Dann hab ich noch ne Anhang gemacht mit folgendem Text: Es erfolgt eine Anzahlung von 500 DM in bar. Der Restbetrag von 400 DM wird in Raten von einer 200 DM bezahlt. Die Raten sind bis zum 15. des jeweiligen Monats aus das Konto von Frau... (Kontonr...., BLZ.... bei ......)zu überweisen. Das KFZ bleibt so lange im Eigentum des Besitzers bis es komplett abgezahlt ist.
das steht auf der Rückseite und wurde extra unterschrieben.
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


Und oben drüber steht: das nachstehend näher beschriebene Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft.
Also, hätte er sich das Auto genauer angucken müssen, oder? Er hat auch keine Probefahrt gemacht.
chrisafrika

Beiträge: 91
Registriert am: 04.02.2001


hm ich finde es sieht schlecht aus jedenfalls auf dem ersten blick.

mach einfach nichts ein paar monate, ohne schriftwechsel, vorausgesetzt er kann die geltendmachung der mängel dir gegenüber nicht beweisen (also du bekommst keine einschreiben), irgendwann dann schreibst du ihn an und sagst du trittst vom kv wegen verzug mit den ratenzahlungen zurück dann hast du den herausgabeanspruch als eigentümerin auf den wagen.

er wird nachträglich schlecht beweisen können das und was er gemacht hat und obs nötig war.

dann hätte er vieleicht aber die möglichkeit ansprüche wegen der reparatur aus geschäftsführung ohne auftrag oder so ?!

naja mein kopf tut weh ich habe keine zeit nachzudenken ab dem 29 könnte ich alles nachlesen!

vieleicht wenn bei dir uni oder gericht in der nähe ist geh mal in die bibliothek und frag nach einem buch autokauf ist gelb! ein standardwerk...das zeigen dir die schon. das steht bestimmt was dazu drin.

chrisafrika

Beiträge: 91
Registriert am: 04.02.2001


lol meine antwort kam vor deinem nachschieben. das ändert natürlich alles!
er hat pech gehabt muß zahlen. ist er den solvent? also warte bis erste rate nicht bezahlt wird dann schreib ihm per einschreiben rückschein eine mahnung unter fristsetzung zum ... (2 wochen frist) und dann das du die annahme der leistung nach der frist ablehnst. nach fristablauf bist du berechtigt schadensersatz wegen nichterfüllung, d.h. deine 400 mark und zinzschaden zu fordern und mahnkosten, oder du tritts vom kv zurück.

beste grüsse

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


da die Zahlungsfrist im Vertrag festgelegt ist (15. des jew. Monats), befindet sich der Käufer bei Nichtzahlung automatisch in Verzug, eine Mahnung mit Fristsetzung erübrigt sich.
chrisafrika

Beiträge: 91
Registriert am: 04.02.2001


das ist zwar richtig das der käufer sich automatisch in verzug befindet (und du damit den zinsschaden ersetzt verlangen kannst), nur um die schadensersatzrechte aus § 326 bgb (schadensersatz wegen nichterfüllung oder wahlweise rücktritt) geltend zu machen, bedarf es dieser fristsetzung mit ablehnungsandrohung.

[Bearbeitet von chrisafrika (19-05-2001 - 08:32)]

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


@chrisafrika Ich danke dir und werde es auch so machen. Sag ma studierst du evtl. Jura? weil du dich so gut mit Paragraphen auskennst.
chrisafrika

Beiträge: 91
Registriert am: 04.02.2001


bevor es ärger gibt sag dem besser er habe keine chance mit seinem vorbringen wegen des gewährleistungsausschlusses und er solle zahlen, alles andere kostet (ihm) nur geld und beiden nerven. da du eh nur gewinnen kannst müßte er dir auch deine anwaltskosten etc ersetzen.
ich schreibe gerade meine klausuren zum II examen...
Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Na dann viel Glück beim Examen.
Aber lohnen sich denn diese vielen Mühen, nur um hinterher Taxi zu fahren?
chrisafrika

Beiträge: 91
Registriert am: 04.02.2001


hehe nein. es hat sich aber insgesamt schon gelohnt da ich meine eigenen rechtsstreite und schäfchen ins trockene bringen konnte.
danke trotztdem kann ich gebrauchen!
 

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