Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Wiederanmeldung |
Autor | Thema: Wiederanmeldung |
Heuss
Beiträge: 8 |
Hallo. Hab mir jetzt in mühevoller Kleinarbeit meinen Kübel zusammengebaut. Nun muß ich zum Tüv. Auf was alles muß man da so achten. Was schauen sich die Prüfer genauer an usw. . Außerdem habe ich das Problem, daß ich das Baujahr nicht weiß(keine Papier da von NVA und im Motorraum steht auch nicht's). Wird das ein Problem? Wie kann ich das Baujahr herausbekommen??? |
Katie
Beiträge: 1.930 |
Also ohne Papiere kann das echt zum Problem werden. Du brauchst nämlich zur Anmelung deines Fahrzeuges logischer weise die Papiere dazu. Du solltest dich auf alle Fälle mal bei deinem zuständigen Amt darüber informieren. Wenn dein Auto länger als 1 Jahr abgemeldet war (die Frist hat sich glaub ich sogar verkürzt im letzten Jahr) dann brauch dein Fahrzeug ne Vollabnahme. Das heißt die schauen deinem Wägelchen GANZ genau unter die Haube und es kostet auch noch etwas mehr. Bei solchen Untersuchungen wird ALLES angeschaut. Bremsen, Motorik, Elektrik...das komplette Programm eben. Bei diversen Umbauten (breite Reifen, Spoiler) kommen dann noch Eintragungen dazu die extra kosten und nicht leicht zu bekommen sind siehe Launen der TÜVer! |
Andre
Beiträge: 2.911 |
die Frist ist nicht verkürzt worden, sondern auf 18 Monate automatisch verlängert (früher nur nach Antrag). Falls keine Papiere mehr vorhanden, kann ein Aufgebot des Briefes beantragt werden (über Zulassungsstelle). Dazu sind aber zumindest Fg-Nr. oder Typenschild notwendig. manche Leute sollen ja auch schon Schlagzahlen genommen haben aber da muß man auch nicht aus Versehen die falsche Ziffernfolge treffen... Wenn Du ne Fg-Nr hast, kann ich Dir das Baujahr sagen. oder jemand anders, gibt ja genug Leute, die die Listen besitzen. |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
Katie: Die Frist für die Dauer der vorübergehenden Stilllegung wurde doch nicht verkürzt, sondern von 12 auf 18 Monate verlängert! Heuss: Ruf doch einfach mal bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle an, wie das ist, mit neuem Brief ausstellen und ob es Möglichkeiten gibt, die Herkunft des Autos und damit die evtl. irgendwo dazu gespeicherten Daten herauszufinden. Wenn allerdings nichtmal mehr ne Nummer im Motorraum vorhanden ist, dann könnte es schwierig werden! Also ich würde versuchen, nen Kübel-Brief + Nummer fürn Motorraum von nem Schrottkübel zu bekommen und die da reinbasteln und dann das Auto zulassen! Spart ne Menge Rennerei und Ärger. Aber an so einen Kübelbrief ranzukommen, dürfte auch nicht leicht sein... |
Rex
Beiträge: 1.449 |
Na, da sollte man besser sehr vorsichtig mit Fahrgestellnummern und Schlagzahlen sein und lieber die Finger von lassen. Chrisafrika kann das als Fachmann sicher ganz genau erklären, wie das mit dem § 267 des Strafgesetzbuches und den "bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe" ist. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
hat hier irgendjemand die Begriffe Schlagzahlen und Fg-Nrn in Zusammenhang gebracht??? |
Rex
Beiträge: 1.449 |
... na ja, man sollte es eben halt nur schon mal gehört haben ... |
Heuss
Beiträge: 8 |
Danke erstmal. So richtig Hoffnung habt ihr mir aber nicht gemacht. Wie sieht es denn eigentlich mit Gurten aus???? Es waren nie welche drin also müßte ich ihn auch so abgenommen bekommen. Achso und ich habe gehört, daß eine Nebelschlußleuchte Pflicht ist. Stimmt das?? Schön Tag noch. Tschüß Sebastian |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
Was nie an einem Auto von Werk aus dran war, muss auch nicht drangebaut werden! Gilt zumindest für die meisten Dinge (u. a. für Gurte)! Frag bei der DEKRA nach, die werden Dir sagen, dass Du nix einbauen musst, was gar nicht ursprünglich zum Auto gehört bzw. was unbedingt rein muss! |
Heuss
Beiträge: 8 |
Wer sagt aber das nie einer welche drinne waren? Wenn ich das dem TÜV-Mann sage lacht der sich doch einen oder??? |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
Na wenn nie welche drin waren, dann sind auch keine Löcher für die Befestigung im Auto und somit kannst Du keine reinmachen! |
Andre
Beiträge: 2.911 |
und nicht aufgeben bei der Diskussion! Der Vorbesitzer meines Kübels hat auch bei Vollabnahme von Hamburger (Voll-)Gutachtern vorgeschrieben bekommen, vorn und hinten (!!!) Gurte in den Kübel einzubauen. Dafür haben die dann total bescheuerte Reifengrößen, Kennzeichenmaße etc. eingetragen. Als ich den Wagen gekauft hab, konnte ich erstmal hier den Brief berichtigen lassen... Die Unterlagen des KTA helfen auch des öfteren bei Diskussionen mit Prüfern und Zulassungsstellen. |
Andreas Baum
Beiträge: 34 |
Also ich sage auch: Vollkommender Schwachsinnmit den Gurten, denn das Auto hat ja so (ohne Gurte) eine Betriebserlaubnis bekommen und die kann kein Prüfer umgehen. Deshalb schau jeden Scheiß nachund frag malganz unverbindlich bei so einem Prüfer nach, was er meint, was noch gemacht werden muß. Das klappt meistens. Bei mir hat das mal geklappt. Die vom TÜV sind keine Miesmacher, die wollen nur das dein Fahrzeug verkehrssicher ist und Fragen kostet nix. |
Heuss
Beiträge: 8 |
Jo!! Danke. Genauso werde ich es machen. |
Mercedes
Beiträge: 1 |
Wo lebt Ihr. Es waren erst 24 Monate, das erste mal 12 dann zwei mal könnte man verlängern um 6 Monate, heute nur noch einmal. Man sollte sich doch woll irgend wo anders Informieren wie Hier, alle wollen Schlau sein, warum sind sie es nicht. Gehe erst zur Zulassungstelle und holl dir da Deine Info, dort bekommts Du auch die richtigen gebrauchsfähigen Antworten. Hier NIE! |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
gelöscht [Bearbeitet von Rudi (31-05-2001 - 11:30)] |
markus
Beiträge: 425 |
und du gehen mal zu VHS und melden dich zu Deutschkurs an. |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
Es ging darum, wie lange ein Auto vorübergehend stillgelegt sein darf, ohne dass man nochmal zwischendurch zur Zulassungsstelle tippeln muss und ohne dass gleich ein §21-Gutachten notwendig ist! Und das sind nunmal 18 Monate und bis vor kurzem waren es nur 12 Monate! Also 18 minus 12 = 6 und das ergibt, dass es nun 6 Monate länger ist!!! |
Andre
Beiträge: 2.911 |
genau. wer lesen kann ist klar im Vorteil |
TK601
Beiträge: 144 |
Genau, ich kenne das auch so, wie es von HUGOzwei beschrieben wurde, aber vielleicht gibt oder gab es für MERCEDES eine Sonderregelung! |
enrico
Beiträge: 62 |
Das mit den 18 Monaten ist vollkommen richtig. |
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