Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Auffahrunfall - Schadensregulierung |
Autor | Thema: Auffahrunfall - Schadensregulierung |
Anja2
Beiträge: 4 |
Hallo Leute! Ich brauche Hilfe hinsichtlich der Veranschlagung von Kosten nach Auffahrunfall - Heckschaden - .(Defekte: hinterer rechte Kotflügel, Rückfahrscheinwerfer, Stoßstange, Anhängerkupplung, Kofferraum, evtl. Achse; Sonderlackierung) Ich wohne derzeit in Niedersachsen...es stellt sich die Frage, ob Gutachter hier auch einen Engelsblick für Trabis haben??! Ist die Bewertung durch einen Gutachter sinnvoll - oder sollte ich lieber gleich eine Werststatt aufsuchen zwecks eines Kostenvoranschlages???? Wenn jemand Erfahrungen hat bzw. Tips, melde sich bitte bei mir!!! Danke im Vorraus! [Bearbeitet von Anja2 (14-06-2001 - 17:54)] |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Also ein Gutachten ist normalerweise erforderlich und bei größeren Schäden in jedem Fall sinnvoll! Auch eine Werstatt bestellt dann einen amtl. anerkannten Gutachter, also ist das im Prinzip egal. Man kann ja vorher mal anfragen, was das Gutachten kostet, und dann danach auswählen! Viel Glück bei der Regulierung und hoffentlich ist der Trabi bald wieder fit! |
TK601
Beiträge: 144 |
Das Gutachten wird darauf hinauslaufen: Wirtschaftlicher Totalschaden! D.H.Reparatur wird nicht freigegeben und man bekommt von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall (Fußgänger vors Auto gelaufen) und da war es so. Nicht zu vergessen die Kosten für Mietwagen bzw. Nutzungsausfall,Schmerzensgeld (HWS) etc. [Bearbeitet von TK601 (14-06-2001 - 19:17)] |
Rex
Beiträge: 1.449 |
Biete der gegnerischen Versicherung doch an, daß sie Dir pauschal 1000,- DM (meinetwegen auch 1500,-) überweisen, und damit dann alle Deine Ansprüche abgegolten sind. Dann hast du die Kohle (und kannst dann die Pappe ja unter der Hand reparieren lassen ) und die Versicherung spart auch. Andernfalls tragen die ja die Kosten für das Unfallschadengutachten, die Reparaturkosten, bzw. Wiederbeschaffungswert für einen "Neuwagen", die Kosten für die Altautobeseitigung, die Mietwagenkosten ..., und das kann unter Umständen für die auch teuerer werden. Das muß man denen nur vor Augen führen, und manchmal kommt man so zu einer guten Einigung. Auch mit dem Unfallverursacher würde ich mal reden, wieviel er denn so locker machen würde, damit alles ohne Versicherung abgeht. Denn denn er würde ja sonst auch um mindestens zwei Schadenfreiheitsklassen in seiner Versicherung zurückgestuft werden, was ihn über die Jahre vielleicht viel teuerer kommt. Mir hat auch mal einer so 700,- DM gezahlt ohne die Versicherung einzuschalten, und meinen eingedrückten hinteren Kotflügel habe ich dann an einem Sonnabendvormittag selber gegen einen gleichfarbigen anderen Kotflügel vom Schrottplatz ausgewechselt. Das war schön schnell verdientes Geld für mich , wovon ich mir dann wieder viele andere Ersatzteile kaufen konnte. [Bearbeitet von Rex (14-06-2001 - 21:57)] |
MichaH
Beiträge: 1.061 |
Gutachter sind gar keine schlechte Sache! Mir ist mein Vordermann rückwärts in die Front gefahren, hat einiges eingedrückt. Der Gutachter hat einen Schaden von knapp 4000 DM errechnet und mir 1500 DM für die Wiederbeschaffung überweisen lassen. Der Wagen war allerdings lackiert, Sportlenkrad, Glasdach, Standheizung und einige Spoilerteile haben den Wert wohl noch gesteigert, da diese Teile alle im Gutachten aufgeführt sind. Reparatur hat mich 3h Zeit, ein neues Blinkerglas und etwas Lack aus der Sprühdose gekostet, das hatte sich auch gelohnt Heute sieht man davon (fast) nix mehr! |
Mick
Beiträge: 83 |
Da meine letzte Eintragung hier nicht so richtig angekommen ist, will ich sie noch einmal verfassen. Also mir wurde vor ein paar Wochen auch mein kleiner Lutschbonbon (grüne Limo) von so einem bösem Mercedes von hinten zerdrückt. Dabei wurde ich dann auf meinen Vordermann geschoben. Die gegnerische Versicherung war die Allianz. Ich rief dort an und die fragten, ob ich einen Gutachter kenne, sonst schicken die einen. Ich wusste keinen und hab den von den geschickten kommen lassen. Der schätzte den ganz gut ein, 30000km Bj.89 und Zustand gut gepflegt (das entsprach bei mir normale Wäsche keine Extras und sonstiges). dafür gab es dann 700DM für den Totalschaden und ca. 750 DM für den Nutzungsausfall. Weiterhin kann man auch das Abmelden des Kaputten Autos sowie das Anmelden eines anderen Autos der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen. Außerdem hab ich noch den Schaden für im Kofferraum befindliche Gegenstände geltend gemacht (Kanister defekt, Reisetasche aufgerissen, Fotoapparat-nur mit Schrottschein- nicht mehr zu reparieren), welche die gegnerische Versicherung auch zahlt. Man sollte es nur nicht übertreiben. Meine Forderungen beliefen sich auf ca. 2000DM von denen 1700DM gezahlt wurden. Noch Fragen? Mail an.. |
Trabbifahrer
Beiträge: 587 |
...also mit der Gutachterbewertung wirst du die Kosten für ne echte "Werkstattreparatur" nicht reinholen ;-( aber die Nebenkosten!!!! 65,- DM pauschal für Telefon und Schriftverkehr, ...und wenn du Nachweise über andere Aufwendungen (z.B. Halskrause) hast, rechne das auch noch an.... |
chrisafrika
Beiträge: 91 |
lol nehmt nie den gutachter der versicherung. der wird IMMER weniger schaden ermitteln. geht zu gutachter xyz! |
MichaH
Beiträge: 1.061 |
Mit dem Erfolg, dass sich die Versicherung dann quer stellt und vor den Kali zieht? Dass bringt es dann, wenn Du Dich dann mit der Versicherung rumärgern musst.... |
Andre
Beiträge: 2.911 |
mit welcher Chance sollte sich die Versicherung querstellen? |
chrisafrika
Beiträge: 91 |
die versicherung kann dir nicht hereinreden, welchen gutachter du nehmen sollst. die schlagen natürlich jemanden vor, zu dem sie "geschäftsbeziehungen" pflegen. jeder kann frei wählen welchen gutachter man nimmt. die interessen sind halt gegenläufig, die versicherung will möglichst wenig zahlen, ist doch logisch oder? und man kann eine sache so oder so bewerten... |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Bei Haftpflichtschäden (als Geschädigter) kann mann ab ca. 1000,- einen anerkannten Gutachter seiner Wahl hinzuziehen. z. B. Dekra. bei Kasko-Schäden ist es was anderes, aber das steht ja nicht zur Debatte. Es ist empfehlenswert, "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Außerdem heißt es KADI |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Wenn man aber jemanden vor "katie" ziehen würde, währe das aber gefährlicher |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Obwohl vor oder hinter Katie zu hocken oder knien wohl wesentlich angenehmer wäre. (Katie, nicht böse sein) (Hier ist es eklig, hier bleibe ich. Im Forum) |
Anja2
Beiträge: 4 |
Hallo! Ich hab mittlerweile mitgekriegt, daß die Schadensregulierung nicht für Trabifahrer erfunden worden ist! Vom sog. Wiederbeschaffungswert kann man jedenfalls die Reparaturen nie bezahlen! Frechheit! kann ich da nur sagen! Was bleibt einem da noch übrig? Ein Trabileben weniger auf Deutschlands Straßen, weil man er nicht repariert wird??? Bitte nicht! P.S.:Mit dem Gutachter gabs zum Glück keine Probleme die Versicherung hat ihn selbst gestellt! Bissel bessere Beurteilung hätte ich allerdings schon erwartet - da habt Ihr recht! [Bearbeitet von Anja2 (02-07-2001 - 12:06)] |
Sven
Beiträge: 1.169 |
ich bin der festen überzeugung, dass es sich bei einem schaden am trabi und der frage der kostenerstattung NICHT um eine gattungsschuld handelt, da jeder trabi mittlerweile ein unikat ist / eigentlich schon immer war das bedeutet also, dass für die schadensregulierung nie der wiederbeschaffungswert angesetzt werden kann ich glaube mit einer entsprechenden, gut untermauerten argumentation vor der versicherung ist dieses argument auch zu hinterlegen... |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Wohl eher nicht, Sven... Gibs was neues zum Thema Reparatur, Anja? |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Mein Gutachter sagt folgendes: Grundsaetzlich muessen alle Sonderteile (Dazu gehoert auch Lackierung!) mit in das Gutachten mit einbezogen werden. Noch besser ist es allerdings wenn Du ein Wertgutachten vor dem Unfall haettest erstellen lassen. Das gilt immer! Du hast dann zwar auch immer wieder gewisse Abschreibungen, aber das ist wohl das beste was Du machen kannst. |
Anja2
Beiträge: 4 |
Die Sonderlackierung ist mit eingegangen in das Gutachten, soweit ich weiß,... hier in Niedersachsen läuft das wohl ein wenig anders, als es z.Bsp. in Sachsen der Fall wäre. Ein normaler Kaufpreis wird als utopisch angesehen... Kaufvertrag muß da als Beweis schon vorliegen. Demnach wird auch der Rest des Wagens geringer eingeschätzt. Soviel zu den Gutachtern... Reparaturtechnisch komme keinen Schritt weiter - das Geld der Versicherung ist zu wenig. Ich suche nun in der ganzen Trabiscene nach einem neuen potentiellen Besitzer für mein Schmuckstückchen, da ich ihn einfach nicht der Schrottpresse übergeben kann und WILL! Eine Unterstellmöglichkeit hab ich leider nicht, sonst würde ich natürlich warten, bis ich mir die Reparatur leisten kann. So ist der Stand der Dinge... Mit freundlichen Zweitaktergrüßen für Euch! |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Mach mir keine Angst ich wohne ja jetzt auch in NRW! Aber ich denke mal Gesetze sind ueberall gleich. |
OJ
Beiträge: 573 |
Aber nicht Versicherungen! Mit nachweisbaren Rechnungen, die den Zeitwert aufwerten, kommt man da immer am besten davon, außerdem kann ja soviel anderes mit puttgegangen sein! |
Mick
Beiträge: 83 |
Hi Anja, wie ist es denn nun ausgegangen? Mail oder forum mal! |
Rex
Beiträge: 1.449 |
Hallo Anja, wieviel hat die Versicherung denn nun letztlich gezahlt? |
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