Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Zulassung
Schorschi

Beiträge: 1
Registriert am: 19.06.2001


Hallo!
ich hab ne 77er Limo und mich würd ma Interessieren wie das mit dem ASU is,hab nämlich gehört wenn er 25 Jahre alt is fällt das weg?
was bringt es ihn als Oldtimer zuzulassen?
gibs sonst ne Möglichkeit Steuern und Versicherung zu sparen?
OJ

Beiträge: 573
Registriert am: 05.01.2000


Also, wenn dein Wagen älter als 25 Jahre ist, brauchst du keine ASU mehr!
Oldtimer-Zulassung bringt dir nur was, wenn du sehr wenig fährst, habt die km jetzt nicht da.

[Bearbeitet von OJ (19-06-2001 - 20:33)]

Andre

Beiträge: 2.911
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wo steht das mit den 25 Jahren? ist es nicht vielmehr so, daß das Baujahr entscheidet? und dieses als Schallmauer nun aber 1969 lautet??? lasse mich gern mit Angabe von § oder sonstiger Quelle überzeugen, aber ob Prüfer auch davon überzeugt sind, bezweifle ich!
Rudi

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Genau!@Andre
Sabrina

Beiträge: 19
Registriert am: 31.05.2001


Dachte Oldtimer sind alle Fahrzeuge die mindestens 20 jahre alt sind und in unverbastelten Orignalzustand also erhaltenswert sind. Kilometergrenze pro Jahr ist glaube ich 5000 KM.
Domski

Beiträge: 1.187
Registriert am: 08.05.2001


Bei Oldtimern ist glaube ich nur das Alter ausschlaggebend, man darf nur eine bestimmte Kilometerleistung haben pro Jahr und man muss, denke ich, ein Fahrtenbuch führen.
Aber haut mich nicht, wenn was nicht stimmt!
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


was bitteschön hat der Oldtimerstatus mit ner AU-Befreiung zu tun? Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten. AU-Befreiung gilt - solange mir niemand etwas anderes begründet - meiner Meinung nach nur auf Grundlage des Baujahres. Oldtimerstatus ist vom Fahrzeugalter und -Zustand abhängig, wobei zwischen H-Kennzeichen und roter Sammlernummer zu unterscheiden ist. Für Details ist die Suchfunktion empfehlenswert.
Andre

Beiträge: 2.911
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ach übrigens: Kilometerbegrenzungen für Oldtimer gibt es nun wirklich nicht, allerhöchstens auf Grundlage eines Versicherungsvertrages, aber das ist dispositives privates Recht, aber kein öffentliches Recht und erst recht kein Gesetz!
chrisafrika

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30 jahre = oldtimer nicht 20
Thorsten Weichert

Beiträge: 8
Registriert am: 17.10.2000


Aaalso, da kann ich ja endlich auch mal mein wissen kundtun:

1. zulassung als oldtimer: fahrzeug muss älter als 30 jahre und erhaltenswert sein. dann zahlt man als kfz-steuer nur eine pauschale (weiss nicht mehr genau wieviel, aber ca. 400dm).da bekommt man dann ein nummernschild mit dem "h" am ende. das ganze lohnt sich aber beim trabi nicht. die pauschale liegt über der normalen kfz-steuer (297,- bei 0,6l hubraum; 248,- bei 0,5l hubraum)
2. haftpflichtversicherung als oldtimer: wenn das fahrzeug älter als 20 jahre ist, kostet es ca. 250dm im jahr, wenn es älter als 30 jahre ist nur ca. 160dm im jahr (je nach versicherungsgesellschaft).bedingungen hier:
a. fahrzeug muss überdurchschnittlich gut erhalten, und weitgehend im originalzustand sein (überprüft meiner erfahrung nach aber keiner)
b. max. fahrleistung pro jahr 5000km
c. der halter muss ein zugelassenes altagsfahrzeug haben
d. halter muss bei einigen gesellschaften ein mindestalter haben

für eine kaskoversicherung muss ein wertgutachten erstellt werden. der beitrag beträgt dann einen bestimmten prozentsatz vom ermittelten wert (z.B. 1,9% bei 650dm selbstbeteiligung)

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


da wir ja nun schon wunderbar das H-Kennzeichen auseinandergenommen haben, bleibt noch die Anmerkung, daß alle Fahrzeuge, die zwar auch schon alt (ich glaube mich zu erinnern, daß es 20 Jahre waren), aber eben noch keine 30 Jahre alt sind... eine rote Sammlernummer bekommen können auch hier gibt es zulassungsseitig Beschränkungen, und zwar das Fahrtenbuch (allerdings v.a. deshalb, um nachzuweisen, mit welchem Fahrzeug man gerade die Nummer benutzt hat), km-Begrenzungen und ähnliches Zeug gibt es allerhöchstens vom Versicherer. Und da gibt es auch andere Möglichkeiten als 5.000km
Chris601

Beiträge: 9.390
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Schade, Thorsten, grade wollte ich wieder mein Wissen in diesem Bereich kundtun unduff de Kacke haun, da machst du es!
So bleibt mir nur noch, deine Aussagen zu bestätigen. H-Kennzeichen ab 30, muss original sein, wird umfangreich geprüft. 375 (oder so) Steuern und damit für den Trabi wirklich uninteressant. (WARUM ZUM TEUFEL FAHREN TROTZDEM WELCHE SO RUM???)
Ab 20 Jahre könntest du das rote 07er bekommen. Kein TÜV (wird aber empfohlen) usw.
An dieser Stelle empfehle ich immer den Flyer vom TÜV: hier! Der erklährt alles.
Rudi

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Seht mal da nach,dort steht alles:
http://www.oldtimerinfo.de
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


Fahrzeug muß vor 1970 zugelaasen sein (Benziner,dann brauchst du keine ASU. Meiner ist Baujahr Januar 1970 und braucht ASU. Jeder Prüfer gibt dir dazu kostenlos Auskunft.
H-Kennzeichen lohnt sich für Trabi nicht, da du pauschal 375 DM Steuern im Jahr zahlen mußt, egal wieviel Hubraum.
Meiner ist von april bis Oktober zugelassen (würdest deinen wohl auch nicht im Winter fahren!).
Kosten: 180 DM Steuer
100 DM Haftpflicht (bei Züricher Versicherung)
80 DM Vollkasko (nur mit Wertgutachten möglich)

[Bearbeitet von JL (20-06-2001 - 11:31)]

Andre

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noch ne weitere Info:
im Oldtimer-Markt 3/01 ist ein Vergleich der Angebote diverser Versicherungsgesellschaften für H-Kennzeichen und rote Sammlernummern veröffentlicht.
das moss

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Um mein gefährliches Halbwissen auch mit in den Topf zu werfen:
Fahrzeug älter als 30 Jahre (EZ)
Zustand 3 und besser--> Oldtimer--> Pauschalsteuer 375,- DM möglich.(nicht Vorschrift)
(Historisches KZ)Begründung: Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

Alle Fahrzeuge EZ vor Stichtag: 1.7. 1969 (Benziner) Diesel irgendwann Ende der 70er
keine AU-Pflicht.

Versicherung siehe wie o.a. Oldtimermarkt

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


So, ich hab noch mal nachgeguckt: Diesel-AU: Stichtag 1. Januar 1977.
(Falls das überhaupt einen interessiert.)
Leo

Beiträge: 236
Registriert am: 14.09.1999


Habe zum Thema Young- bzw. Oldtimer ausführliche Info vom ADAC bekommen und stelle diese gern zur Verfügung ! Da steht wirklich alles drin was man wissen muß. Allerdings ist das Teil im PDF-Format und ich kann es nicht mal eben hier so reinstellen. Sende es aber jedem der es haben möchte per Mail zu. Versteht sich doch von selbst. Oder jemand veröffentlicht das Ding hier auf der Pages!
T U X

Beiträge: 412
Registriert am: 06.02.2001


Ob es überhaupt so einfach auf irgendwelchen Seiten veröffentlicht werden dürfte, ist die nächste Frage. Wo liegt denn die Quelle dieses Dokuments? Auf der Seite des ADAC? Mich würde das ganze schon mal interessieren, drum werd ich danach mal Ausschau halten.
Leo

Beiträge: 236
Registriert am: 14.09.1999


Das sind Auszüge aus den entsprechenden Gesetzen mit wichtigen Anmerkungen vom ADAC die ich auf Anfrage zugemailt bekommen habe. Wie gesagt bei Bedarf kann ich euch das gern mailen.
Little

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Eine Mail bitte an Little@wg-der-wollust.de
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


wenn man ein H Kennzeichen hat braucht man zum Beispiel eine Warnblinkanlage nicht nachrueste. Daher setzen einige Trabifahrer lieber mehr Geld fuer die Steuer in den "Sand" aber haben dann halt alles "ORIGINAL"
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Ist ein bischen komisch, da es das H-Kennzeichen erst seit 3 Jahren gibt, die WBA aber seit der Wende Vorschrift ist. Haben die Autos wohl die ganze Zeit stillgelegt gehabt?
Zumal es aus sicherheitstechnischer Sicht sogar von "mir" der Originalität vorgezogen wird. Außerdem kann man die Anlage unsichtbar bauen, ist also keine optische Abwertung! Und ich weiß ja nicht ob der Steuerunterschied von bis jetzt ca. 125,- DM und mittlerweile immer noch 75,- DM diese Faxen wert ist.
Chris601

Beiträge: 9.390
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ich habe mal ein Merkblatt für H-Kennzeichen von der Zulassungsstelle abgeschrieben. Steht eigentlich alles drin, auch die Kosten. Aber das hatten wir ja alles schon erörtert:
http://www.2takter.de/h
fryday

Beiträge: 481
Registriert am: 27.05.2002


Schöne Zusammenfassung mit Hinweis auf die zugehörigen Verordnungsnummer/Gesetzestexte.

PS: Zur Warnblinkanlage:: Die muß eigentlich auch bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen nachgerüstet werden. Wenn ich es irgendwann finde, kommt noch ein Verweis, wo das steht.

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


richtig. Blinker und Warnblinker müssen bei allen Fahrzeugen nachgerüstet werden, die in D fahren. egal, wie die zugelassen sind.
Marquez828

Beiträge: 51
Registriert am: 16.05.2002


Moin Leute!

Maßgebend für die Abgasuntersuchung ist allein die Erstzulassung des Fahrzeugs. Termin bei Benzinern ist der 01.07.1969 und bei Dieseln der 01.01.1977.
Blinker und Warnblinker sind auch nur ab bestimmter Erstzulassung ein Muß. Das hängt von den jeweiligen Änderungen der StVZO ab. Maßgeblich ist immer die am Tag der Erstzulassung gültige StVZO, nur an die alten Texte kommt man schwer ran.
Fragt einfach mal beim TÜV der Dekra-Mann nach, die müßten Listen da haben, ab wann was an Autos Pflicht ist.

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Ne, Blinker und Warnblinker sind _immer_ nachzurüsten. Das sind die einzigen beiden Teile der StVO, in der der Bestandschutz aufgehoben ist.

Ein paar sonstige Daten z.B. unter:
www.oldtimerfreunde-heidelberg.de/07611%20TUEV-Vorschriften.htm

Was nicht ganz stimmt, ist die Sache mit den Blinkern. Winker dürfen nur in Kombination mit (dann nachgerüsteten) Blinkern betrieben werden. Winker alleine sind eigentlich nicht mehr zulassungsfähig. Die Sache mit dem Sicherheitsglas ist mir dagegen auch neu.

[Bearbeitet von pwb601 (12-10-2003 - 10:13)]

 

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