Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Mal wieder eine dumme Frage!
T U X

Beiträge: 412
Registriert am: 06.02.2001


Ich selber hab mir darüber noch keine Gedanken gemacht, neulich hat mich aber meine Freundin darauf angesprochen, wie das überhaupt ist, mit den nicht vorhandenen Gurten auf der Rücksitzbank vom Trabi. Kann man da ohne Probleme Leute drin mitnehmen oder könnte es da Probleme geben?
trabifan2

Beiträge: 102
Registriert am: 04.04.2001


In Deutschland muss jeder Teilnehmer im Auto angeschnallt sein, also dürfte man auf dem Rücksitzt niemanden mitnehmen, wenn man keine Sicherheitsgurte hat. Meine Mutter wurde mal mit ihrem VW Polo aufgehalten und die Polizei wollte wissen, wie die hinteren Personen angeschnallt sind, weil sie keine Gurte sehen. (Der Polo Bj. 92 hat Beckengurte)
Mario

Beiträge: 563
Registriert am: 02.07.2000


...aber im Fahrzeugschein sind doch 4 Sitzplätze "einschl. Führerpl. und Notsitz" eingetragen, auch bei meinem ohne Anschnallgurte hinten!? Ich denke, dass Du hinten auch jemanden mitnehmen darfst, wenn Dein Wagen keine Gurte hat. Wir hatten früher z.B. auch mal nen 126er Fiat und der hatte im Fond ebenfalls keine Anschnaller und da hat sich kein Mensch Gedanken drünergemacht. Solange der Wagen eine allgemeine Betriebserlaubnis für Deutschlands Straßen hat, ist doch eigentlich alles in ordnung...? Ältere Trabis fahren doch auch noch z.B. ohne die 3-Punkt-Gurte herum (heute EG-Vorschrift/Norm).
Also wenn ich komplett falsch liege, bitte schreiben! So 100% sicher bin ich mir da nämlich auch nicht...
Ein dicker Trabifahrergruss an alle!
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Moment! Also ich habe hinten auch keine Gurte, aber nach erfolgter Vollabnahme steht in meiner Zulassung: Sitzplätze 4 - also kann ich doch wohl auch mit 4 Personen fahren. Oder etwa nicht.....
PS: ich habe einen Kübel
PPS: und Mario war einen Tick schneller als ich

[Bearbeitet von Beppo (20-07-2001 - 20:46)]

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


natürlich dürfen im Trabant hinten Personen mitfahren. zur Not sogar mehr als 2 auf der Rückbank, sofern der Platz reicht (also schlanke Leute), auch das geben die Zulassungsbestimmungen her, birgt allerdings die Gefahr einer Diskussion bei Verkehrskontrollen.
In Deutschland gibt es keine Pflicht, daß jeder Insasse angeschnallt sein muß, sondern nur die Verpflichtung, eventuell vorhandene Gurte zu nutzen!
Gurte müssen beim 601 hinten nicht vorhanden sein, beim P50/P60 auch vorn nicht! dito beim Kübel, viele haben aber nachgerüstet.
Mario

Beiträge: 563
Registriert am: 02.07.2000


...also ich glaube mit mehr als 2 Personen auf der Rückbank gibts bestimmt Probleme und Dsikussionen mit den Grünen. Denn laut Papieren ist doch wirklich nur Platz für 4 Leute zugelassen/vorhanden. Klar, bei z.B. 2 Erwachsene und 1 Kind (in der Mitte) drückt so mancher Beamte bestimmt nochmal ein Auge zu, aber man soll sein Schicksal ja nicht herausfordern. Also ich wär da zumindest vorsichtig. Ansonsten brauchen wir uns wohl aber doch keine Gedanken zu machen
Und Beppo...vielleicht tröstet es Dich ja, wenn ich sage, dass Du schon viiieeel mehr Beiträge geschrieben hast als ich kleiner Junior-Member...
Und immer dran denken: Nur rollende Räder setzen kein Moos an
In diesem Sinne beende ich mal dieses Smilie-überflutete Posting!
Viel Spass beim Schrauben morgen (ist doch Samstag)!
T U X

Beiträge: 412
Registriert am: 06.02.2001


Jaja, Schrauben...
Ich hätte da noch einen Trabi rumstehen, an dem es eine Menge zu Schrauben gäbe. Allerdings hab ich dafür am Samstag keine Zeit, sondern darf wieder woanders, an im Moment wichtigeren Stellen Schrauben!
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Also mir wurde mal gesagt, wenn ab Werk keine Gurte vorhanden waren, dann besteht da auch vom Gesetz her keine Anschnallpflicht. Es soll sogar Probleme mit dem TÜV geben, wenn man sich einfache Gurte dort nachrüstet, da es dort nämlich Probleme mit den Befestigungspunkten gibt.
Du kannst ohne bedenken jemanden hinten mitnehmen und immerhin weiß eigentlich jeder Polizist, daß es im Trabi hinten nie Gurte gab und wird dich demzufolge auch DARAUF sicher nicht unbedingt ansprechen. Du wirst in einer Kontrolle eh erst mal mit anderen Problemen konfrontiert werden, wenn du deine Tieferlegung oder deine Extrem-Umbauten erklähren mußt!
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


so paßt die zweite Begründung aber auch nicht, denn es gab auch hinten im Trabant Gurte, vor allem für den Export! Bei einigen im Inland verkauften sind die Befestigungspunkte ebenfalls bereits vorhanden!
FKS 750

Beiträge: 7
Registriert am: 06.07.2001


schaut mal auch unter: http://www.oldtimerinfo.de/Diskussion/Forum6/HTML/000242.html
dort wurde das ganze schon diskutiert
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Na toll! Da wird die Sicherheit mit Gurtel allgemein erörtert aber daher wissen wir nun immer nocht nicht 100%ig obs Ärger mit den Bullen gibt, wenn man hinten eben keine hat, sofern das Auto noch kein Oldtimer ist
T U X

Beiträge: 412
Registriert am: 06.02.2001


Also gut, meine Freundin hat neulich mit einem Polizisten darüber gesprochen. Dieser sagte ihr, daß es diesbezüglich keine Probleme gäbe. Man darf jeder Zeit im Trabi auf der Rückbank jemand mitnehmen. Wenn keine Gurte vorhanden sind, kann man sich eben nicht anschnallen, es gibt da ja auch eine Sonderregelung, was ältere Autos, von hier, aus dem westen betrifft. diese haben auch hinten keine Gurte.
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


DOCH!

Also mal KLARTEXT.

Es besteht wie schon gesagt, lediglich die Plicht, vorhandene Gurte zu nutzen.

Da er im Trabi hinten aber keine Gurte gibt, muß man sie auch nicht nutzen!!!

Es besteht weiterhin das recht, soviele personen mitzunehmen, wie in das auto rein passen, VÖLLIG unabhängig, wieviel sitzplätze eingetragen sind (wurde auch oben schon mal erwähnt). lediglich der fahrer darf nicht behindert werden und das zul. gesamtgewicht nicht überschritten....

und man kann auch im trabi hinten gurte nachrüsten, wozu es sogar ein gutachten gibt.
die gurte müssen eingetragen sein und dann auch verwendet werden.

wurde alles schon oben gesagt und kann man auch in den gesetzestexten nachlesen, wenn man lesen kann....

alles klar jetzt???

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


wer lesen kann ist klar im Vorteil
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Little@ das mit dem Nachrüsten der Gurte und den Probleme wegen der Befestigungspunkte hab ich von dir, als ich dich mal gefragt habe wegen den Gurten bei der Rückbank beim Kübel
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Genau, Little, erzähl mal ganz laut das man mit soviel Leuten Fahren kann wie reinpassen!
Die Sitzzahlangabe ist also laut StVO nur eine Empfehlung???
Vielleicht doch noch mal nachlesen????
Dann sparen wir uns in Zukunft die Busse und fahren alle Kleintransporter, weil da statt 7 ja doch 15 Personen reinpassen????
Schönes Ding Little, laß dich mal erwischen, dann liest dir der Beamte die richtige Passage aus der STVO vor, mal sehen ob sich die mit deiner deckt!!
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


Little hat trotzdem recht, meine Aussage oben bezog sich auf klarstellende Urteile des BGH! Im Trabant, welcher hinten keine Gurte hat (d.h. wenn Gurte nachgerüstet wurden sieht das etwas anders aus) und auch keine Einzelsitze, DÜRFEN mehr als zwei Personen auf der Rückbank mitfahren, sofern die genannten Bedingungen (keine Behinderung des Fahrers - also nicht die Knie in seine Ohren stecken, keine Überschreitung des zGG und der Achslast etc.) erfüllt sind. Die Angabe der Sitzplatzanzahl ist hier NICHT maßgeblich!
wenn Du 15 Personen in einen Kleintransporter stecken willst und dann auf öffentlichen Straßen fahren möchtest, brauchst Du als Fahrer allerdings nen Bus-Schein, das weißt Du, oder?
das wäre bei 15 Leuten im Trabi genauso. führerscheinseitige Grenze liegt bei 7 Mitfahrern glaub ich. aber die müßten im Trabi dann schon extrem klein und leicht sein

[Bearbeitet von Andre (22-07-2001 - 17:16)]

Mick

Beiträge: 83
Registriert am: 30.03.2001


Wurde auch schon öfter diskutiert, auch bezüglich der Mitnahme von Kindern im Trabi hinten. Hab mir diesbezüglich schon mal den Zorn von Einigen hier zugezogen ..
Aber wo keine Gurte sind kann nichts angeschnallt werden, oder dürfte auch der Polizei einleuchten... sonst hätten Trabis bestimmt auch keine Zulassung...
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Also, laut der Bedienungsanleitung für die Doblina Nachrüstsicherheitsgurte für die Trabi-Rücksitze ist ein Trabi ohne Gurte gesetzeskonform. Wenn man aber einfach was reinschraubt, erlischt vorerst die Betriebserlaubnis. Also muss man es wie die Tieferlegung oder so eintragen lassen, damit man wieder mit dem Trabi rumfahren darf, aber dann müssen die 2 hinten auch angeschnallt sein...
Katie

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Registriert am: 18.09.1999


Übrigens, ich bin schon mal zu 7t in einem Trabi bis Rostock gefahren, war allerdings nicht sehr zu empfehlen.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


...und Trabikid steckte während der Rallye-Party in Chemnitz mit 16! anderen Leuten in einer Limousine - die Luft soll etwas "dünn" gewesen sein
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


stimmt, führerscheinseitig ist bei 7 Schluß, darüber nur mit KOM-Schein.
Trotzdem hatte ich genau dieses Problem mit paßt, keine Behinderung und Achslast. Dann war entweder der Bulle zu Vorschriftengeil oder es hat sich diesbezüglich was geändert. Von wann ist das BGH-Urteil?
Die gleiche Rechtssprechung trifft denn ja auch auf meinen Warti zu.
(Und was macht man beim alten Mossi, der hat vorn und hinten Sitzbänke.)
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Beppo@ wenn da einer Pubst...
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


...und dann noch einer raucht...
@Katie
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Bei sovielen in einem Auto würde ich NIIIIE....
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


moss: is glaub ich vier oder fünf Jahre alt... sollte eigentlich auch im internet zu finden sein, ich hab da irgendwo in der untersten Schicht einen Zettel, aber wooooo???
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


kann gut sein, den Einlauf wollten se mir nähmlich schon 1993 machen, ist schon ein paar Tage her!
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


...ich würde Platzangst bekommen!
Übrigens sind die mit den 17 Leuten drin auch noch ein Stück hin und her gefahren - war eine super Sturzkorrektur
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


Sooo, habe eben mal in der STVO, STVZO und dem Busgeldkatalog nachgelesen.

Den Text, wie ich ihn in der Fahrschule vorgelegt bekommen habe (da wollte ich es nämlich auch nicht glauben), habe ich jetzt zwar nicht wieder gefunden, aber es war nirgens etwas von einer vorschrift/verbot zu lesen und auch im busgeldkatalog nichts entsprechendes zu finden.
Was also nicht verboten ist und nicht bestraft wird, muß demnach erlaubt sein.

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Busgeld? Hängt das nicht von der Strecke und der Kraftverkehrsgesellschaft ab? Ich kann auch schon Bus für ne Mark fahren.
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