Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Papiere für Klappfix?
batmobil

Beiträge: 54
Registriert am: 06.05.2001


hallo !

also ich habe folgendes problem:ich habe einen Klappfix(camptourist 5)-aber leider nur die originalen DDR papiere d.h. der kf war noch nie zugelassen (seit der wende).
da ich ja nun mit dem teil eigentlich mal zum tüv wollte wäre es sehr hilfreich wenn mir mal jemand sagen könnte was mann beachten muss und was da auf mich zukommt.
vielleicht hat auch jemand seine zulassung mal eingescannt und könnte sie mal rübermailen?(falls das was nützt)

Joost

Beiträge: 358
Registriert am: 16.09.1999


Eine ähnliche bürokratische Hürde (DDR war eben nicht in der EU) gibt es in den NL zu überwinden. Dabei hat sich folgende Untersuchung als nützlich erwiesen, könnte es in deinem Falle auch sein:
Wann ist der Klappfix stillgelegt worden? War das nach der Wiedervereinigung? In dem Falle ist das Fahrzeug auch mal in der BRD zugelassen gewesen, und dürfte das doch wieder möglich sein.
Sonnst suche den Text des Einigungsvertrags mal auf: Kapittel XI Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (...) Sachgebiet B: Straßenverkehr (...) Abschnitt III.
Ein Auszug dessen wurde 1993 in der Sonderausgabe zur Technoclassica 1993 von Du und dein Trabant (Ulrich Danz, Wuppertal)publiziert.

Mike_von_den_trabifans

Beiträge: 267
Registriert am: 30.05.2001


Das mit dem Brief ist kein Problem.

Du must lediglich beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (Tel.: 0461/316-0) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Dabei wird geprüft, ob das "Fahrzeug" irgenwo als gestohlen gemeldet wurde. Als Angaben benötigst Du lediglich die Daten aufdem Typenschild. Am besten ist, Du rufst mal dort an, und klärst alles weitere mit dem Kraftfahrtbundesamt ab.

Weuu Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung hast, gehst Du mit dem Anhänger (evtl. mit Kurzzeitkennzeichen), und dann zur Zulassungsstelle (mit einem Kaufvertrag o.ä./ Am besten auch hier vorab telefonisch absprechen, das verhindert dann am Schalter Enttäuchungen). Die stellen Dir dann einen neuen Fahrzeugbrief aus.

Wir wünschen Dir viel Erfolg!

Gruß, Mike
RUEGP90

Beiträge: 12
Registriert am: 04.07.2001


Ich hab batmobil so verstanden, daß er den originalen Fahrzeugbrief aus der DDR besitzt, deshalb ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nötig, sondern folgender Werdegang:
1. Hänger mit Rückstrahlern hinten nachrüsten (2 Dreicke rot mit Spitze nach oben)
2. seitliche Rückstrahler (rund-gelb) sinnvoll
3. zur Vollabnahme (Paragraph 21 STVZO) zur Dekra im Osten oder Zum TÜV im Westen.
4. mit 21er Gutachten zur Zulassungsstelle und KF zulassen
Viel Glück
batmobil

Beiträge: 54
Registriert am: 06.05.2001


also vielen Dank für Eure hilfe!

die papiere aus DDR zeiten sind,denke ich mal,vollständig also müsste die rügp90 variante die zutreffende sein -ich denke das müsste klappen.na dann mal auf zur dekra!

 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz