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Technik » BRD-NL-IT: Überführungsburokratie |
Autor | Thema: BRD-NL-IT: Überführungsburokratie |
Joost
Beiträge: 358 |
Vorgeschichte: Vor 2-3 Jahren habe ich ein (Italienischen) Kumpel begleitet seinen Kombi als Teil seines Umzugs in den Niederlanden einzutragen. (In den NL braucht man seit dem 1-1-1974 ein Typ-Gutachten. Der Trabant hat in den NL kein Typ-Gutachten: wenn der Trabant neuer ist kann er im Grunde nicht importiert werden, es sei man zieht um und das Auto gehört zum Hausrat.) Jetzt zieht er wieder nach Italien und die Römer wollen ein Typ-Gutachten vom RDW (=NL ReichsVerkehrsAmt) oder vom Werk. Die Einen haben's nicht, das Andere gibt's nicht mehr. Frage: 1-Gibt es in der BRD für den Trabant soetwas wie ein ein Typ-Gutachten oder ist irgendeinen Instanz (Int.Trabant Register?) berechtigt sowas abzugeben? 2-Hat jemand Kontakte zu in Italien zugelassene Trabis (egal welche Nationalität der Besitzer hat) |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
In Deutschland gibt es ähnliche Probleme! Grundsätzlich gilt hier, daß Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen waren auch in der BRD zugelassen werden. Das steht im Einigungsvertrag! Somit können hier alle Ihre Autos behalten. Neuzulassungen gestalten sich aus diesem Grund aber als quasi hoffungslos! Es gibt definitiv KEIN Typengutachten, daß besagt, "ein Trabant darf in der Bundesrepublik eine Erstzulassung bekommen", ganz im Gegenteil! Wer beispielsweise einen 1.1er hat, der noch nie zugelassen war, bekommt den jetzt unmöglich NEU zugelassen! Er fällt ja nicht in den Einigungsvertrag, da er ja nie in der DDR in Betrieb war! Für die 444er Serie gab es eine Ausnahmeregelung, die eine Zulassung in einem sehr engen Zeitfenster ermöglichte. wer das verpasst hat, auch solche gibt es, steht jetzt da mit einem dicken Kopf. Das einzige, was jetzt noch bleibt, ist die Identität des Autos zu "Tauschen", also ein Typenschild zu montieren, von dem es noch einen DDR oder West-Brief gibt, dann kann man "DIESES" Auto wieder problemlos zulassen. Unter das selbe Problem fallen importierte Autos. Der Einigungsvertrag gilt auch hier nicht, da "nie in der DDR zugelassen". und den Anforderungen an heutige Neuwagen entspricht ein trabant nunmal beim besten Willen wirklich nicht. Die Einzige legale Möglichkeit währe ein Typengutachten, das pauschal sagt: "Trabant darf neu zugelassen werden"! Aber wie gesagt, die Anforderungen an Neuwagen sind heute SEHR hoch geschraubt und der Trabi scheitert an vielen Stellen, nicht zuletzt, weil ein Kat schon seit vielen Jahren Pficht ist.... Das hat zwar mit deinem I/NL - Problem nichts wirklich zu tun, aber nur mal so, um eine Vorstellung dafür zu bekommen, daß es hier quasi die selben Probleme gibt. Das ist alles die pure Bürokratie! Man verweigert einem Auto die Zulassung, obwohl ein baugleiches keinerlei Probleme hat... Aber eben der Papierkram... |
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