Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Nebelscheinwerfer
KX601

Beiträge: 71
Registriert am: 30.05.2001


Bin gestern ohne Probleme mit meinem Trabi durch den Tüv gekommen. Gewundert hat mich nur das die garnix zu den Nebelscheinwerfern vorm Kühlergrill gesagt haben, dachte die dürfen da nicht sitzen. Habe mal irgendwo gelesen die sind an der Stelle zu hoch und gehören unter die Stossstange oder wie?
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


Also ich kenn die Trabis mit NSW nur serienmäßig auf der Stoßstange!
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


gibt es da überhaupt ne vorschrift zur anbauhöhe????
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Ich bin mir 99,9% sicher, dass da eine Vorschrift existiert (Anbauhöhe und Winkel). Habe zumindest irgendwo mal was darüber gelesen. Vielleicht fällts mir ja noch ein wo. In der StVZO?
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


In §52 Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht etwas. Habe aber leider den Gesetzestext gerade nicht da.
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Bei meinem sind die auch über der Stoßstange, vorm Grill montiert. Auch beim Fiesta meiner Schwester. Da sagte auch keiner was. Ich sehe auch täglich genügend Fahrzeuge bei uns, die die Scheinwerfer auch dort haben.
Rein technisch gesehen, gehörten Nebelscheinwerfer aber tatsächlich unterhalb der Stoßstange montiert, um den Nebel zu "unterleuchten". In Höhe der Standartscheinwerfer haben sie meines Erachtens wenig sinn, da sie dann, wie die Hauptscheinwerfer, genau in den Nebel reinleuchten und nur zusätzlich blenden. Ich muß allerdings dazusagen, daß für mich auch die unteren Nebelscheinwerfer wenig Zweck haben, ich selber sehe damit auch nicht besser.

[Bearbeitet von Trabi Strietzl (19-10-2001 - 20:40)]

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Ist ja auch korrekt. Es steht nirgendswo, dass die unter der Stoßstange sein müssen. Ich laß aber etwas von Abständen zu den normalen Scheinwerfern und zum "Lichtwinkel".
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Tiefer als die Hauptscheinwerfer sitzen sie ja im Nomalfall. Beim Trabi jedenfalls.
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Laut StVZo,dürfen die nicht höher als 1000mm,und max.400mm neben den Serienscheinwerfern angebracht werden.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Und sie dürfen nicht höher als die Hauptscheinwerfer angebracht sein.Deshalb sind sie auch vor den Grill erlaubt wenn der Abstand von der Fahrzeugaussenkante nicht größer als 400mm berträgt,dabei ist auf paarweise anbringung im gleichen Abstand zu achten.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@Rudi u. Andi. Genau. Danke.
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


Sicher ist, dass die wirksamkeit der nebler am besten ist, wenn sie relativ tief hängen.
Aber selbst auf Höhe der Hauptscheinwerfer blenden sie bei nebel weniger, da sie ja nur einen schmalen lichtstreifen erzeugen.

zudem kann man die ddr-scheinwerfer fast nur zu orginalen zwecken durch die gegend fahren.
wenn man bei nebel wirklich was sehen will, sollte man sich ordentliche nebler (nicht aus dem baumarkt) zulegen...

 

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