Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Nebelscheinwerfer |
Autor | Thema: Nebelscheinwerfer |
KX601
Beiträge: 71 |
Bin gestern ohne Probleme mit meinem Trabi durch den Tüv gekommen. Gewundert hat mich nur das die garnix zu den Nebelscheinwerfern vorm Kühlergrill gesagt haben, dachte die dürfen da nicht sitzen. Habe mal irgendwo gelesen die sind an der Stelle zu hoch und gehören unter die Stossstange oder wie? |
HUGOzwei
Beiträge: 2.817 |
Also ich kenn die Trabis mit NSW nur serienmäßig auf der Stoßstange! |
Little
Beiträge: 1.815 |
gibt es da überhaupt ne vorschrift zur anbauhöhe???? |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Ich bin mir 99,9% sicher, dass da eine Vorschrift existiert (Anbauhöhe und Winkel). Habe zumindest irgendwo mal was darüber gelesen. Vielleicht fällts mir ja noch ein wo. In der StVZO? |
Icke
Beiträge: 2.749 |
In §52 Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht etwas. Habe aber leider den Gesetzestext gerade nicht da. |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Bei meinem sind die auch über der Stoßstange, vorm Grill montiert. Auch beim Fiesta meiner Schwester. Da sagte auch keiner was. Ich sehe auch täglich genügend Fahrzeuge bei uns, die die Scheinwerfer auch dort haben. Rein technisch gesehen, gehörten Nebelscheinwerfer aber tatsächlich unterhalb der Stoßstange montiert, um den Nebel zu "unterleuchten". In Höhe der Standartscheinwerfer haben sie meines Erachtens wenig sinn, da sie dann, wie die Hauptscheinwerfer, genau in den Nebel reinleuchten und nur zusätzlich blenden. Ich muß allerdings dazusagen, daß für mich auch die unteren Nebelscheinwerfer wenig Zweck haben, ich selber sehe damit auch nicht besser. [Bearbeitet von Trabi Strietzl (19-10-2001 - 20:40)] |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Ist ja auch korrekt. Es steht nirgendswo, dass die unter der Stoßstange sein müssen. Ich laß aber etwas von Abständen zu den normalen Scheinwerfern und zum "Lichtwinkel". |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Tiefer als die Hauptscheinwerfer sitzen sie ja im Nomalfall. Beim Trabi jedenfalls. |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Laut StVZo,dürfen die nicht höher als 1000mm,und max.400mm neben den Serienscheinwerfern angebracht werden. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Und sie dürfen nicht höher als die Hauptscheinwerfer angebracht sein.Deshalb sind sie auch vor den Grill erlaubt wenn der Abstand von der Fahrzeugaussenkante nicht größer als 400mm berträgt,dabei ist auf paarweise anbringung im gleichen Abstand zu achten. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
@Rudi u. Andi. Genau. Danke. |
Little
Beiträge: 1.815 |
Sicher ist, dass die wirksamkeit der nebler am besten ist, wenn sie relativ tief hängen. Aber selbst auf Höhe der Hauptscheinwerfer blenden sie bei nebel weniger, da sie ja nur einen schmalen lichtstreifen erzeugen. zudem kann man die ddr-scheinwerfer fast nur zu orginalen zwecken durch die gegend fahren. |
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