Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: TÜV und AU in der Schweiz
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


ich wil meine blaue limo in die schweiz verkaufen. wenn ich hier (in deutschland) TÜV und AU drauf mache, gilt die och in der schweiz?
Joost

Beiträge: 358
Registriert am: 16.09.1999


Solange das Kennzeichen ein deutsches bleibt, werden TüV und AU von den Schweizer anerkannt. Du kannst das Auto ruhig in der Schweiz verkaufen, sogar an einem Schweizer!
Will dieser Schweizer ein Zweitakter in die Schweiz zugelassen kriegen, soll er erhebliche bürokratische (muß zB Oldtimer sein) und praktische (Lärm, Auspuffwerte) Hindernisse überwinden.
Bestenfalls, suche in dieses Forum oder das von Oliver www.trabinet.de nach der Begriff 'Schweiz' oder nach Beiträge von Pascal. Es ist eben ein schwieriges Rad um erneut auszufinden.
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Was hat denn dein Auto für ein Jahrgang?
Bis zum Oktober 1987 galt in der Schweiz ein Abgasgesetz, das mit dem Zweitakter ohne Kat und solchen Sachen zu erfüllen ist. Alles was später kommt ist praktisch unerfüllbar.
Der Lärmtest ist das bekannte, zum Glück eigentlich bei allen Trabis lösbare Problem.

Enorme Vereinfachungen gibt es jedoch, wenn der Trabi als Übersiedlungsgut gelten darf, das heisst, wenn du zum Beispiel in der Schweiz einen Job bekommst und den über ein Jahr ausführst. Das Auto muss dir dafür vorher so und so lang gehört haben usw. und dir in der Schweiz ein Jahr lang gehören. Dann musst du es - soviel ich weiss - verzollen und damit zur MFK (=Motorfahrzeugkontrolle->CH-TÜV). Als Übersiedlungsgut kannst du den Trabi nach EG-Richtlinien prüfen lassen und nicht nach den strengeren schweizer Gesetzen.
Ein Schweizer Abgasdokument braucht es auch, man kann es für 32 CHF beim VSAI beziehen.

Ob ein Schweizer überhaupt mit deutschen Kennzeichen bzw. Versicherung rumfahren darf, bin ich nicht ganz sicher. Das könnte ich aber mal nachfragen.
Wenn du dein Auto einem Schweizer verkaufst, der es auch mit Schweizer Kennzeichen fahren will, musst du nichts mehr in Deutschland machen. In der Schweiz wird das sowieso alles nochmals geprüft.
Willst du dein Auto übrigens in der Schweiz jemandem verkaufen, den du schon kennst und der Interesse an deinem Auto hat? Oder willst du es einfach mal anbieten und auf Reaktionen warten?

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Ich sage dazu nur.... DIE SPINNEN DIE SCHWEIZER BEHÖRDEN !!!!
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


tag der erstzulassung: 23.3.87, also müsste das klappen, oder?
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


würde mal sagen, Schwein gehabt!
Pascal

Beiträge: 121
Registriert am: 12.09.1999


Hallo Anne!

Ich habe Deine Frage bezueglich Trabis in der Schweiz gelesen. Dazu kann ich folgendes schreiben: Grundsaetzlich gibt es Bestimmungen welche der Trabi in der Schweiz erfüllen muss, das Problem liegt jedoch anderswo, da es in der Schweiz dermassen wenige Trabis hat, und die Bestimmungen fuer 2-Taktfahrzeuge zuwenig bekannt sind, ist es schwierig einen CH-Tuev zu finden der einen Trabi in der CH zulaesst. Hier gibt es nur eines... die Gesetzesartikel zur Hand zu nehmen und mit dem zustaendigem Strassenverkehrsamt (mit dem Experten) zu diskutieren. Der 2 Takter ist allgemein in der Schweiz verpönt, man braucht viel Nerven und Zeit (und technisches Verständnis) um einen Trabi durchzukriegen. Nach 5 Zulassungen kann ich Dir nur raten... der Trabi muss technisch und optisch besser aussehen als in Deutschland...ASU oder Tuev interessieren den CH-Tuev überhaupt nix... warum auch? das Fahrzeug muss den CH Bestimmungen ensprechen und nicht den Deutschen Bestimmungen...
Dies ist jedoch nicht so schlimm, wenn wir die Situation mit dem Euroland Oesterreich vergleichen...(wo Trabis keinen Tuev kriegen), ist es in der Schweiz mit grossem Aufwand moeglich den Trabi durchzubringen!

Nur Mut und "gut Vorbereitet" an den CH-Tuev!

mfg
Pascal

[Bearbeitet von Pascal (29-10-2001 - 06:05)]

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


dankeschön
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz