Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » TÜV und AU in der Schweiz |
Autor | Thema: TÜV und AU in der Schweiz |
Anne
Beiträge: 3.555 |
ich wil meine blaue limo in die schweiz verkaufen. wenn ich hier (in deutschland) TÜV und AU drauf mache, gilt die och in der schweiz? |
Joost
Beiträge: 358 |
Solange das Kennzeichen ein deutsches bleibt, werden TüV und AU von den Schweizer anerkannt. Du kannst das Auto ruhig in der Schweiz verkaufen, sogar an einem Schweizer! Will dieser Schweizer ein Zweitakter in die Schweiz zugelassen kriegen, soll er erhebliche bürokratische (muß zB Oldtimer sein) und praktische (Lärm, Auspuffwerte) Hindernisse überwinden. Bestenfalls, suche in dieses Forum oder das von Oliver www.trabinet.de nach der Begriff 'Schweiz' oder nach Beiträge von Pascal. Es ist eben ein schwieriges Rad um erneut auszufinden. |
phi
Beiträge: 2.760 |
Was hat denn dein Auto für ein Jahrgang? Bis zum Oktober 1987 galt in der Schweiz ein Abgasgesetz, das mit dem Zweitakter ohne Kat und solchen Sachen zu erfüllen ist. Alles was später kommt ist praktisch unerfüllbar. Der Lärmtest ist das bekannte, zum Glück eigentlich bei allen Trabis lösbare Problem. Enorme Vereinfachungen gibt es jedoch, wenn der Trabi als Übersiedlungsgut gelten darf, das heisst, wenn du zum Beispiel in der Schweiz einen Job bekommst und den über ein Jahr ausführst. Das Auto muss dir dafür vorher so und so lang gehört haben usw. und dir in der Schweiz ein Jahr lang gehören. Dann musst du es - soviel ich weiss - verzollen und damit zur MFK (=Motorfahrzeugkontrolle->CH-TÜV). Als Übersiedlungsgut kannst du den Trabi nach EG-Richtlinien prüfen lassen und nicht nach den strengeren schweizer Gesetzen. Ob ein Schweizer überhaupt mit deutschen Kennzeichen bzw. Versicherung rumfahren darf, bin ich nicht ganz sicher. Das könnte ich aber mal nachfragen. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Ich sage dazu nur.... DIE SPINNEN DIE SCHWEIZER BEHÖRDEN !!!! |
Anne
Beiträge: 3.555 |
tag der erstzulassung: 23.3.87, also müsste das klappen, oder? |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
würde mal sagen, Schwein gehabt! |
Pascal
Beiträge: 121 |
Hallo Anne! Ich habe Deine Frage bezueglich Trabis in der Schweiz gelesen. Dazu kann ich folgendes schreiben: Grundsaetzlich gibt es Bestimmungen welche der Trabi in der Schweiz erfüllen muss, das Problem liegt jedoch anderswo, da es in der Schweiz dermassen wenige Trabis hat, und die Bestimmungen fuer 2-Taktfahrzeuge zuwenig bekannt sind, ist es schwierig einen CH-Tuev zu finden der einen Trabi in der CH zulaesst. Hier gibt es nur eines... die Gesetzesartikel zur Hand zu nehmen und mit dem zustaendigem Strassenverkehrsamt (mit dem Experten) zu diskutieren. Der 2 Takter ist allgemein in der Schweiz verpönt, man braucht viel Nerven und Zeit (und technisches Verständnis) um einen Trabi durchzukriegen. Nach 5 Zulassungen kann ich Dir nur raten... der Trabi muss technisch und optisch besser aussehen als in Deutschland...ASU oder Tuev interessieren den CH-Tuev überhaupt nix... warum auch? das Fahrzeug muss den CH Bestimmungen ensprechen und nicht den Deutschen Bestimmungen... Nur Mut und "gut Vorbereitet" an den CH-Tuev! mfg [Bearbeitet von Pascal (29-10-2001 - 06:05)] |
Anne
Beiträge: 3.555 |
dankeschön |
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