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Autor Thema: DEKRA/TÜV/EINTRAGUNG/GUTACHTEN & BLATTTFEDEEER :D
Banane

Beiträge: 113
Registriert am: 02.09.2001


Also, Banane will hier auch mal was zur Blattfeder in Friesland melden.
Ihr mit Euren Eintragungen immer, sicherlich ist dieses immer einer gute Voraussetzung um ein ruhiges Gewissen zuhaben aber
Banane hat in einer STERN TV Reportage gesehen das eine TÜV-Eintrag im Prinzip kein Freifahrtsschein ist.
Denn die grünen Mänchen auf der Straße mit hoher Staatsgewalt haben da Ihre eigene Ansichten und Methoden um Eintragungen gegenstandslos zu machen.
Im folgenden gesehenen Fall hatten sie bei 10 Tüv oder Dekra Stellen versucht unzulässige Felgen für einen Polo eintragen zu lassen eine 9x nichts in der 1ten Min. und eine Tuningfirma hatte schließlich den Eintrag gemacht ( Kosten ca. 450,-DM hat keine 3 Min. gedauert der normale Eintrag wenn machbar gewesen hätte ca. 60 DM gekostet) Die sind dann danach absichtlich sofort in die nächste POPPEI-KONTROLLE gefahren. Das Resultat
War eine sofortige Stillegung (Autobahn) + fetter Strafanzeige
Trotz Eintragung vom TÜV!!!!!!!!!!! Alles mit versteckter Kamera gedreht. Dann hatten sie einen mit einem tiefergelegten Golf rausgeholt sah wirklich extrem tief aus der Typ hatte aber ein dickes Buch mit allen ABE´s und Eintragungen mit dabei
aber Pustekuchen die hatten eine Stunde Diskutiert und Unterlagen (Eintragungen vom TÜV abgesegnet) eingesehen und ein weiteres grünes Mänchen angefordert der hat dann die tiefste stelle der Golfkiste gesucht und schließlich auch gefunden 3 cm!!!!!!
OK 3cm Bodenfreiheit sind HART aber er hatte einen TÜV EINTRAG!
AUTO mit POPPEI´s STAATSMACHT ( das sind die Mänchen in grün) sofort stillgelegt!
(Sprich BESCHLAGNAMT) +Anzeige und er durfte seine restlichen 900Km erstmal mit der DB antreten! Is doch alles sehr teuer oder nicht?????????
ALSO WAS SOLL DER SCHEIß MIT DEN EINTRAGUNGEN
WENN DIE GRÜNEN POPPEIER WAS FINDEN WOLLEN FINDEN SIE WAS DA HILFT AUCH KEIN EINTRAG!!!!!!!
DAS IST EINE RIESEN SAUERREI ODER WAS????????


( Noch was in eigener Sache mir ist bekannt das die bodenfreiheit eines KFZ 11cm betragen muß habt Ihr da andere Erfahrungen?????????)
Mit freundlichen Grüßen Banane

Benjamin Drechsler

Beiträge: 22
Registriert am: 22.11.2001


Meines wissens nach muß man mind. 7 cm Bodenfreiheit an der tiefsten Stelle haben.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


@Banane, kenne aber auch welche vom grünen Trachtenverein, die meinen Trabi gerne sehen. Ich bin zig mal auf unseren Feldwegen angehalten worden (gesperrt für Auto/Krad), immer wenn ich im Trabi die Abkürzungen heize, lassen sie mich aber fahren und grinsen bloß
Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


Den Bericht hab ich auch gesehen! War doch alles schön dramatisiert fürs Fernsehen! Das einzige was nicht in Ordnung war sind vieleicht die Reifen vorne gewesen! Vorne waren 7x13 drauf mit Bridgestone Reifen und hinten 8x13 mit Dunlop! Beide Reifen sind für die Felgenbreite zugelassen! Außerdem fährt jeder dritte Polo mit der RadReifenkombination rum! War halt RTL 2 über die bösen Jungs die ihre Autos tunen usw. Fakt ist aber das die Grünen schnell sind mit Auto beschlagnahmen! Egal ob alles eingetragen ist oder nicht! Da wird dann einfach was aufgeschrieben und noch dazu Verdacht auf weitere Mängel! Und schon ist der Trabi auf dem Abschlepper und die Bullen freuen sich mal wieder! So geschehen letztes WE bei einem Kumpel von mir! Angeblich zulanger Sturz hinten drin (obwohl original Feller)! Zweiter Mängel: TF 70 Blattfeder vorne muß die 7 oder 10 Lagen haben? So ein Mist haben die aufgeschrieben! Das Problem ist einfach wenn die das Auto einziehen finden die auch garantiert was damit das beschlagnahmen auch gerechtfertig wahr! Meinen haben sie auch schon mal beschlagnahmt! Ich könnte Seiten füllen mit den Sachen warum wieso weshalb die Grünen das schon gemacht haben! Zum Glück ist man ja Rechtschutz versichert! Diesmal kommen sie nicht damit durch! Der Spaß kostet auch jedesmal 1500 DM von den Punkten ganz zu schweigen!

Zu der Tieferlegeung: Es steht nirgenswo in der STZVO wie Tief oder Hoch bzw. wievile Bodenfreiheit ein Fahrzeug haben darf oder muß! Richtwert ist bei Eintragungen aber 7cm ander Tiefsten Stelle des Autos! Beim Trabi ist das ja bekanntlich das Zwischenrohr!

KAlex

Beiträge: 110
Registriert am: 17.05.2001


Gesetzlich ist eine mindestbodenfreiheit von 11cm vorgeschrieben. Da ansonsten bei schäden die am auto durch löscher im fahrbahnbelag entstehen die stadt nicht zur rechenschaft gezogen werden kann. Es sind aber tifere werte erlaubt,solange der zusatz verminderte bodenfreiheit beachten dabei steht,ansonsten ist der prüfer nicht korrekt. und ein verklagen irgend einer stadt entfällt dann sowieso.
Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


Alex! Wo steht das Gesetz bzw. welcher Paragaph besagt 11cm Bodenfreiheit zu haben! Das hast Du bestimmt aus dem 10 Jahre alten Merkblatt von der Dekra das über Fahrzeug Umbauten bzw. Veränderungen!
sascha

Beiträge: 6
Registriert am: 24.11.2001


Ein Gesetz über 11cm Bodenfreiheit existiert nicht. Es gibt eine Regelung nach der Neuwagen eine Mindestbodenfreiheit von 8cm haben müssen. Für alles andere gilt eine allgemeine, unverbindliche Richtlinie für KfZ-Sachverständige, welche besagt dass eine Mindestbodenfreiheit von 11cm empfohlen wird. Dies ist allerdings für Niemanden rechtsverbindlich, somit kann der Prüfer selbst entscheiden welches Maß an Tieferlegung für Ihn erträglich ist. Mir ist ab er auch noch nicht bekannt, dass Autos nur Aufgrund der Tiefe stillgelegt wurden, zumindest nicht wenn das Fahrwerk sauber eingetragen war.

TÜV-Einträge können von der Polizei prinzipiell in Frage gestellt werden und es besteht somit keine Sicherheit gegenüber Stilllegungen oder Mängelscheinen. Schließlich könnte ich eingetragene Bauteile wie Gewindefahrwerke, ESD etc. ohne weiteres nachträglich verändern und hätte immer noch die Eintragung im Fahrzeugschein und somit ein scheinbar zulässiges und geprüftes Teil montiert.

Banane

Beiträge: 113
Registriert am: 02.09.2001


@Atze hast Du mal die Adresse von Feller?
MfG
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Wenn alles richtig eingetragen ist,ihr die prüfprotokolle habt usw,dann gibts auch kein problem.
KAlex

Beiträge: 110
Registriert am: 17.05.2001


Hallo Danny! Besorge dir doch mal die gesetzlichen Bestimmungen über die Pflicht der Komunen für die verkehrssichere Instand- haltung der öffentlichen Straßen, da steht so was drinne. Ich habe ihn ja selber tiefer, allerdings steht dann eben der berühmte Satz drinn. Und ich habe ja nicht behauptet das die DEKRA und der TÜV auf dem neuesten Stand sind. Das mit dem instandhalten der Straßen stimmt aber, hat mein Vater mit seinem Bootsanhänger durch. 11cm hat es gesprochen, das Gesetz, ist sogar nachgemessen worden.
Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


Alex! Das kann sein das es da drin steht aber in der Stvzo steht nicht darüber geschrieben deshalb fragte ich bloß nach dem Paragraph! Man muß ja immer auf dem neuesten Stand sein! Bei uns in Berlin ist es halt ziemlich krass geworden mit den Grünen! Wenn die eine Pappe sehen die tiefer ist kommt gleich die Kelle! Da wird gnadenlos abgeschleppt bzw. Beschlagnahmt! Egal ob alles eingetragen ist oder nicht!
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


In welcher Gegend von Berlin treibst du dich denn rum?Ich hatte bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


Rudi! Na in HsH wo sonst!
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Da bin ich doch auch oft unterwegs,da wahr aber kein Grüner der was von mir wollte,oder es liegt an meinen "Dezentumbau" .
yves

Beiträge: 319
Registriert am: 29.11.2000


Also mir ist bekannt das eine Schwelle von 8 cm überfahren werden muss um auf der legalen Seite zu stehen. Kann aber noch einmal nachfragen was die zuständigen Behörden dazu sagen(TÜV u.Polizei).
KAlex

Beiträge: 110
Registriert am: 17.05.2001


Mann, da binn ich ja froh das ich bisher meine ruhe hatte.! Aber was noch nicht war kann ja noch werden. Also hoffe ich mal auf viel glück.
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Ob dir die Tiefe eingetragen wird ist doch sicher auch abhängig vom Federweg. Das die Golfs sowas nicht mehr haben und deshalb immer so lächerlich rumhopsen weiß doch jeder. Wenn der tiefste Punkt 7 cm beträgt und sich bei Einfederung nicht wieter verändert kann man das durchaus eintragen. Man hat mit einer Eintragung wesentlich bessere Karten als wenn mans gar nicht eintragen läßt. Ohne kannste deine Karre nämlich gleich abschließen und gehen. Ich hab mal einen BMW gesehen, der vorne die tiefdunklen Folien eingetragen hatte...da war ich mir auch sicher, daß der nur mal an den Richtigen geraten muß. Ansonsten kannst du alle male noch versuchen zu reden und wenn du ne ABE oder Gutachten MIT Eintragung hast stehen doch die Chancen gar nicht schlecht, daß du heil zu Hause ankommst. Außerdem unterhalten wir uns hier über Extremmaßnahmen und wer fährt schon tagtäglich mit so einer aufgemotzten Kiste rum. Meist hat man ja noch ein Alltagsauto. Was den Fernsehbeitrag anbelangt. Der Golf sah echt ZU extrem aus. Das war echt nicht mehr normal. Also wenn sie sowas stillegen brauch sich keiner zu wundern und außerdem ist das Fernsehen und das Fernsehn die Meinung bildet, ist ja bekannt
SG

Beiträge: 1
Registriert am: 13.12.2001


Hi!

Auf meinen Streifzügen durchs Internet bin ich in einem Opel-Forum gelandet. Die hatten dort genau das gleiche Thema. Die haben ihre Jungs zum TÜV-Prüfer geschickt, und der hat bestätigt, das es KEINE gesetzliche Vorschrift über die Tiefe eines Fahrzeuges gibt! Ausgenommen von dieser Regelung sind Geländewagen!

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Mossi dachte immer das die Bild für die Meinungsbildung zuständig ist.......
 

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