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Autor Thema: Reifenbreite
GBWolf

Beiträge: 30
Registriert am: 16.09.2001


Ich spiele mit der Überlegung mir als nächstes ein paar breitere Reifen zuzulegen. Die normalen 145 sehen doch aus wie von nem Fahrrad. Wie komme ich denn am günstigsten an breitere Reifen dran? Kann ich mir breitere auf die Originalfelge ziehen? Wenn ja wie breit denn maximal? Muss ich dafür die Spur verbreitern? Oder brauch ich etwa ganz neue Felgen?
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


das wurde schon x-mal diskutiert. bis 165er bekommst du problemlos auf die original felge.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Und wenn du die Felge vom Wartburg nimmst bis zu 175er

[Bearbeitet von TV P50 (11-12-2001 - 15:24)]

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


Zugelassen - ohne Abnahme - auf Trabi-Felgen sind meines Wissens (Auskunft vom TÜV)145/70R13, 155/70R13 und 165/70R13.
OJ

Beiträge: 573
Registriert am: 05.01.2000


@ Hugo: bei allen drei Varianten das selbe Querschnittsverhältnis?

bei mir steht 145R13 in die Papiere mit dem altbekannten Zusatz:"Andere geeignete Reifen sind zulässig."
übrigens 145R13 entspricht 145/85 R13, dieser wird aber nicht mehr hergestellt, also wird auf die nächst tiefere 145/80 R13 zurückgegriffen.

[Bearbeitet von OJ (11-12-2001 - 19:22)]

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


OJ: Jo, bei mir stehen bei allen drei Breiten die 70/R13 dahinter!

Die Eintragung mit den "anderen geeigneten" Reifen hab ich leider in keinem meiner Fahrzeugbriefe, wobei das ja auch relativ zu sehen ist, denn mit "geeignete Reifen" sind die gemeint, die beim TÜV in der Liste stehen und der TÜV ist auch berechtigt, diesen Satz auszutragen (hatte da mal nachgefragt, ob die mir den reinschreiben und die meinten, die tragen den eher gern aus, wenn sie ihn denn mal sehen).

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


also bei mir sind erst mal 5.20-13er zulässig, dann per Zusatz noch 145R13 und 155/70R13. "andere geeignete Reifen", das wäre schön...
OJ

Beiträge: 573
Registriert am: 05.01.2000


Genau, das würde auch denken!
Obwohl bei 155er und 70er Querschnittsverhältnis die Abweichung des Abrollumfangs schon größer als 2% ist. Da läßt ein "gewissenhafter" Prüfer schon mal die Tachoabweichung checken.
Dagegen gibt es bei 155/75R13 keine Probleme (0,1%). Beim 165er mit 70er Verhältnis haut es auch wieder hin.

(Alles nur rechnerisch, ausgegangen von 145/80R13)

MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Also ich fahre auf den original 1.1'er Felgen
175/65 R13 (auf 4 Zoll Felge), anfangs mit der Klausel "andere geeignete Reifen zulässig", dann wurde mir das gestrichen, dann per Einzelabnahme für 80 DM wieder eintragen lassen und dann nach Widerspruch hab ich die Klausel "andere geeignete Reifen zulässig" wieder in den Papieren
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


BALLOOOON-Reifen... *lustig*

nein, 175er auf 4 zoll macht wirklich keinen sinn und sieht aus wie zu doll aufgeblasen....

eine eintragung muß in der regel mit schlauch erfolgen, da die reifenflanke sehr stark von der felge geknickt wird und so keine sichere dichtigkeit mehr gegeben ist.

Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


@OJ Der Abrollumfang darf -10% zur Originalgrösse betragen, also ist fast alles möglich, bis auf 175/50R13, der Rest hängt beim eintrage vom Freigang der Reifen ab.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Also ich hab da mehr qas von 3 % gelesen, alles andere nur mit Tachoabgleich.....
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Was ist mit 175/50-13?
Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


+3% und -10% weil wenn der Tacho mehr anzeigt, ist eigentlich egal, schlimmer ist wenn er zuwenig anzeigt.
175/50R13 ist glaube ich, 16% kleiner da braucht man auf jeden Fall ein Tachogetriede.
 

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