Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Motoren
Sabrina

Beiträge: 19
Registriert am: 31.05.2001


Hat zufällig schonmal´jemand einen Motor bei www.trabimax.de bestellt? Die kosten da 150 DM haben ch 40tkm gelaufen. Wollte nur wissen ob einer besonders gute oder schlechte erfahrungen beim Kauf gemacht hat.
Wollte nämlich dort eventuell einen kaufen
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Persönlich nicht. Aber ein Gebrauchter ist immer ein Risiko. Aber nach neuem Verbraucherschutzgesetz ist der Händler eh länger und strenger in der Haftung.
Gaudiwurm

Beiträge: 291
Registriert am: 12.08.2001


Auf die Gewährleistungsfrist würde ich mich nicht verlassen. Aber ein Risiko einen Motor zukaufen den man nicht selber gehört bzw. gefahren hat bleibt es auf jeden Fall.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Hab bei Trabimax schon diverse andere Teile gekauft und war mit denen immer zufrieden.

Da es ein Händler ist, MUSS er ein Jahr geradestehen für die Quali der Gebrauchtmotore, ob er will oder nicht. In den ersten sechs Monaten muß er sogar beweisen, daß ein eventueller Mangel NICHT durch einen Vorschaden bedingt ist. Und wenn er ein halbes Jahr gehalten hat, ist man, denke ich, aus dem gröbsten raus. Darauf kann man sich m.E. durchaus verlassen.

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Trabimax ist eine gute Adresse, aber in einem gebrauchten motor steckt niemand drin, nichtmal der Verkäufer selber... WEnn Du etwas schrauben kannst, dann mach lieber ne Maschine richtig neu.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


... ist aber KEIN Händler, schon auf der Startseite steht ausdrücklich, daß von PRIVAT an PRIVAT verkauft wird, also nix mit Händlerhaftung oder dgl.
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


na dann darf ich auch mal meinen senf dazu geben:

so ganz eindeutig ist die sachlage nämlich nicht:

ich zitiere mal aus den gesetzen:

HGB §1 (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

so, nun fragt man sich, was ein handelsgewerbe ist:

EStG §15 (2) S.1 Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erziehlen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, [...]
S.3 Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

alles klar ???

bedeutet also:

- wenn der trabimax eine selbständige tätigkeit ausübt, macht er wohl, soweit ich das sehe
- das nachhaltig tut, und das is im moment die frage, also wenn ers bereits seit jahren macht oder vor hat noch mehrere jahre weiter zu machen und waren kauft um diese zu verkaufen ist das nachhaltig
- mit der absicht gewinn zu erzielen, na sicher gibt er die sachen zu selbstkosten weiter...
- beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr, durch seinen internetauftritt ausreichend bewiesen

schlussfolgern wir, trabimax ist ein gewerbebetrieb,
somit ist der betreiber von trabimax ein kaufmann gemäß §1 HGB und somit an alle regelungen gebunden, an die andere händler auch gebunden sind, also auch die gewährleistung...

war lang oder???

[Bearbeitet von Sven (18-01-2002 - 18:32)]

pwb601

Beiträge: 3.903
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Sven hat vollkommen recht. Schon jeder regelmäßige Verkauf (von dem ich bei Trabimax ausgehe) reicht schon für's Attribut "gewerblich" mit allen Konsequenzen.
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Was sollen das werden,eigentlich gings doch um Motoren,und nicht um das was trabimax macht!?
Achso,im übrigen bin ich mit trabimax voll zufrieden.
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


@pwb: das stimmt so nicht ganz, nicht jeder regelmäßige verkauf ist gleichbedeutend mit dem attribut gewerblich, da müssen dann schon alle anderen merkmale (siehe oben) erfüllt sein, sonst wäre ja auch mein elaskon-verkauf gewerblich, ist er aber nicht, weils der nachhaltigkeit mangelt...

@rudi recht hast du, aber wir sind ja vom thema motoren zum thema gewährleistung für defekte motoren gekommen,...

Andre

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ach nee... ich hab selbst und persönlich die Diskussion mit dem Finanzamt mehrfach geführt, ob ich mein intensiv betriebenes Hobby (in dessen Rahmen ich durchaus das eine oder andere Teil und Fahrzeug auch mal wieder verkaufe) gänzlich oder zumindest partiell als gewerbliche Tätigkeit werten und entsprechend steuerlich behandeln kann (denn das hätte ich durchaus gern getan). Ergebnis: NEIN, es handelt sich um Liebhaberei (die, wie allgemein bekannt ist, durch das Finanzamt sehr schnell unterstellt wird!!!). mit allen Konsequenzen: ich darf keine MwSt in Rechnung stellen und für getätigte Käufe auch keine VSt ziehen und muß für eventuelle erzielte Gewinne keine Einkommensteuer zahlen, ebensowenig Gewerbesteuer etc, da der private Charakter im Vordergrund steht. Einzig und allein die Regelungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften (im Rahmen der Spekulationsfrist) sind zu beachten, aber der entsprechende Passus im EStG trägt ja nun schonmal die Bezeichnung "PRIVATE Veräußerungsgeschäfte"!!!!!!!!
lest mal nicht nur die ersten Paragraphen der Gesetze, sondern lieber den gesamten Gesetzeskoffer
im HGB findet sich dann nämlich auch noch ne Definition für Minder- und Nichtkaufleute, die ist wesentlich wichtiger als §1!!!
weiterhin ergibt sich daraus, daß nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute NICHT anzuwenden sind, sondern auch das Verbraucherschutzgesetz hier NICHT greift.
ebenso dürfte es sich bei den hinter der internetadresse "trabimax" agierenden Privatleuten verhalten.
Andre

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im übrigen sind 150,- DM bißchen viel für nen gebrauchten Rumpfmotor, es sei denn da sind noch Vergaser, Kupplung, Lima etc. mit dran...
oder aber, das wäre inkl. Transport, denk ich aber nicht (ohne jetzt auf der Seite nachzuschauen)
Sven

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also ohne dass wir uns jetz hier anfangen zu streiten:

@andre:
1. der o.a. passus "private veräusserungsgeschäfte" existiert, zumindest in meinem estg, nicht, also entweder ist mein gesetzt ewig alt oder du sagst mir mal bitte, wo ich den text finde...
2. weshalb das finanzamt dir nicht den status "gewerbebetrieb" erteilen konnte, legst du ja selbst eindeutig dar: "ob ich mein intensiv betriebenes Hobby (in dessen Rahmen ich durchaus das eine oder andere Teil und Fahrzeug auch mal wieder verkaufe) gänzlich oder zumindest partiell als gewerbliche Tätigkeit werten und entsprechend steuerlich behandeln kann (denn das hätte ich durchaus gern getan). Ergebnis: NEIN, es handelt sich um Liebhaberei"

soll heissen: es mangelt auch bei dir an einem wichtigen kriterium, das eine gewerbliche tätigkeit definiert: du handelst nicht nachhaltig

und diese nachhaltigkeit ist ja eben auch beim trabimax die frage...

Andre

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§23 EStG

oh doch... ich handle nachhaltig... auch dies haben mir sowohl Gewerbe- als auch Finanzamt bestätigt

wir leben eben in einem Staat, der vieles komplizierter macht, als es ist... meine paar Semester Gesellschafts- und Steuerrecht haben für die Grundzüge gereicht, aber mit den wirklichen Feinheiten tun sich sogar große Anwaltssozietäten schwer, insbes. im Gesellschaftsrecht. allerdings sind wir jetzt wohl endgültig zuweit vom Thema abgewichen.

KX601

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Was versteht man eigentlich unter Rumpfmotor?
Sven

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@andre: da hast du wohl recht, dann reden wir mal bei gelegenheit und nem bier drüber

@kx601: ein rumpfmotor ist der untere teil vom motor, das gehäuse, in dem die kurbelwelle sitz und auf dem die zylinder aufgebaut sind

Andre

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ja, so ungefährt, natürlich inkl. Zylindern... aber eben ohne Krümmer, Vergaser, Motorengehäuse und andere Anbauteile. die Bezeichnung wurde bereits von Sachsenring für den Komplettierungsgrad der Aggregate verwendet.

 

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