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Technik » ECE-Zulassungszeichen (E-Nummer) |
Autor | Thema: ECE-Zulassungszeichen (E-Nummer) |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Also ich habe schon alle Beiträge hierzu durchsucht und konnte feststellen, dass bisher nirgens die Bezeichnung genau erklärt wurde. Nur Little hat es mal kurz angeschnitten in einem nicht so konkretem Artikel. Also hier vorerst mal für Interessierte die Daten und dann meine Frage bzw. Feststellung. Nach dem Beitritt der DDR zur ECE-Regelung galten folgende Kennzeichen entsprechend der Einrichtung. Die Indexziffer kennzeichnete das Land. Sie entsprechen der Reihenfolge des Beitritts. Vor dem Beitritt galt in der DDR das Zulassungzeichen, Wellenlinie mit Kennbuchstaben G und fünfstelliger Registriernummer. C-Abblendlicht E1-BRD Nun meine Frage. Verwundert konnte ich feststellen, dass einige Frontblinker mit dem ECE-Zeichen E8 und Nebelschlußleuchten mit dem ECE-Zeichen E4 existieren. Die Teile sind wirklich originial aus DDR-Zeiten. Eigentlich bestimmt sich doch die Nummer nach dem Land die die Zulassung erteilt hat, egal ob diese Bauteile dann für den Export bestimmt (Export-Trabi?) sind, oder? [Bearbeitet von Icke (25-01-2002 - 22:31)] |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Gut erkannt, erst 1972 wurden ECE Normen für UDDR verbindlich , siehe Wechsel E8 auf E15 z. B. Rückleuchten..... aber die Einstufung??? |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Also vor 1972 waren die E-Nummern nicht entgültig zugeordnet, so dass für die DDR mal E8 oder E4 galt. Richtig? Nochmal so zum Verständnis. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Das kam zudem auch auf die Baugruppe an..... |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Jetzt habe ich es verstanden. Danke Mossi. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Und was haben die Ziffern unter der E-Nummer zu bedeuten? Auf dem einen Frontblinker steht E8 und darunter 74-27 und auf dem anderen E15 und 4-6. |
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