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Autor Thema: Suche humanen Trabifreundlichen Prüfer !
Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Hallo !

Nach langer Bastelzeit ist es nun in einigen Wochen soweit und ich möchte mein Auto beim TÜV vorfahren. Ich brauche eine Vollabnahme.
Da habe ich aber noch einige Fragen. Kann jeder Prüfer der irgendwo in ner Hinterhofwerkstatt TÜV macht auch Vollabnahmen machen ? Wenn nicht, wer kennt gute Prüfstellen bzw. Prüfer im südlichen Sachsen-Anhalt ? Wäre auch bereit ein bisschen weiter zu fahren. Was kosten Kurzzeitkennzeichen ?

Danke für eure Hilfe.

Grüsse, Trabantfan !

bene

Beiträge: 90
Registriert am: 05.02.2002


also das mit der vollabnahme weiss ich nicht.
ich geh aber schon davon aus, dass das jeder kann.

kurzzeitkennzeichen kosten dich mit versicherung und schilder knappe 250dm. das ganze gilt dann 5 tage lang. also n teuerer spass. alternative: sich beim kfz-mechaniker-kumpel rote nummernschilder ausleihen.


grüße

bene

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Am besten in der Werkstatt fragen, bei der Du auch die Abnahme machen wollen würdest. Der Prüfer gehört meist nicht zu der Hinterhofbude, sondern kommt auch nur auf Durchreise vorbei. Bremsen sollten hundertpro i.O. sein und auch Lagerspiel sollte keins auftreten. De Bremsleitungen müssen rostfrei sein! Dann sollte eine Vollabnahme kein Ding sein!
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Das mit den Vollabnahmen ist vom Bundesland abhängig, meist sogar von den einzelnen Städten. Bei uns in Leipzig darf ne Vollabnahme NUR die Dekra machen und da auch NUR die Hauptstelle in der Torgauer Straße. Mir hat bisher jeder TÜV-, oder Dekraman das selbe gesagt. Den Preise müßtest du auch gleich mit erfragen da die sicher genau so variiern.
Wenn es soweit ist bei dir, mußt du dir das alte Kennzeichen (auch wenn es abgemeldet ist) auf ein Blatt schreiben und hinten reinlegen. Noch besser wären die alten Nummernschilder. KFZ-Brief bitte mitführen!! Dann darfst du auf dem kürzesten Weg zur Vollabnahme fahren. Die meisten wissen das nämlich nicht und mir hat das eine Bekannte gesagt, die bei der Zulassung arbeitet. Wenns geht, lass dir einen schriftlichen Termin zur geben, dann können die Bullen dir wirklich nix mehr anhaben
andre555

Beiträge: 70
Registriert am: 27.04.2001


Ruf mal bei RPS in Naumburg an,
Die machen sowas und der Prüfer ist auch i.O.
Ansonsten auf die Punkte der Vorredner achten, dann sollte es keine Probleme geben.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Ich bin mir nicht sicher, ob Katie da nicht unrecht hat.

Wenn das Fahrzeug ein Gutachten braucht, dann gehe ich mal davon aus, dass das Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen gilt. Also nicht vorübergehend stillgelegt ist, sondern die Betriebserlaubnsi erloschen ist.

Im Gesetz heißt es: Fahrten, die im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren stehen, dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen oder mit Fahrzeugen mit neu zugeteiltem Kennzeichen innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind. Ob ein derartiger Versicherungsschutz besteht, ist auf der sogenannten Doppelkarte dokumentiert.

Insbesondere folgende Fahrten stehen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren: Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung zwecks Zulassung des Fahrzeuges.

Nach der Formulierung denke ich, dass mit Fahrzeugen ohne BE derartige Fahrten nicht zugelassen sind. Also doch rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen.

Hat da jemand mehr Ahnung?

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


der Text von Icke findet sich auch auf jeder Abmeldungsbestätigung (diese grünen Zettel). es hängt tatsächlich von der Versicherung ab und wird NUR für Fahrten zur Zulassungsstelle oder Prüfstelle zugelassen. Denn wenn kein Versicherungsschutz besteht, ist erstens der Führerschein gefährdet (STVZO: unerlaubte Inbetriebnahme blablabla) und zweitens im Falle eines Unfalles die private Haftung gefragt... alles zusammen deftige Straftatbestände!
Aber: gehandhabt (und toleriert) wird es meistens so wie Katie aufführt...

Vollabnahmen dürfen in Berlin TÜV und Dekra, in den anderen frischen Ländern nur Dekra und in den gebrauchten Bundesländern mal die einen und mal die andern ausführen...
die anderen Prüfvereine wie TFÜ, FPS und private Sachverständige sind leider nicht in den elitären Club aufgenommen.

Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Berlin+ehemals DDR=nur DEKRA,der Rest nur TÜV!
Laessig

Beiträge: 257
Registriert am: 13.01.2002


Hallöle

Also ich will es mal kurz formulieren:
Für die Fahrt zum TÜV(alte Bundesländer)oder
Dekra(neue Bundesländer) brauchst du ROTE
Nummern oder einen Abschlepphänger.
Abnehmen darf das Fahrzeug NICHT jeder Prüfer
deshalb muß man auch immer einen Termin vorher machen.

Tschüß

andre555

Beiträge: 70
Registriert am: 27.04.2001


Ich habe damals in Naumburg (Sachsen-Anhalt) von einem FSP Prüfer eine Vollabnahme machen lassen.
In Thüringen ist mir aber auch schon mehrfach gesagt worden: "Das darf nur die DEKRA" (Eintragungen, Vollabnahmen). War aber in Naumburg kein Problem.
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Icke hat Recht. ALso das mit dem Fahrten zur Abnahme und mit den Aushilfsnummernschildern funzt nur im Zusammenhang mit der Versicherungsdoppelkarte. Sorry, das hab ich vergessen zu erwähnen. Ansonsten ist es aber so, daß du KEINE roten Nummernschilder brauchst (wie ich vorher immer dachte) sondern man kann getrost mit Versicherungsschein und Termin zur Vollabnahme auf dem kürzesten Weg zur Prüfstelle fahren. Diese Auskunft habe ich wie gesagt von einer Mitarbeiterin der Zulassungsstelle und ist aufgrund dessen für mich rechtlich bindent. Ich weiß jedoch nicht, ob es da wiedermal Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt, glaube ich aber in diesem Falle weniger. Es wird da ein einheitlich geltendes Gesetz für geben, woran sich jeder Verkehrsteilnehmer zu halten hat. Das heißt fahren ohne Versicherung ist strafbar...fahren ohne TÜV nicht (sofern man dieses Mango gerade beseitigen will) !
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


also bei mir stand auf der doppelkarte, was man alles darf und was nicht. und mit den doppelkarten von meiner versicherung durfte man zum tüv und zur zulassungsstelle auf dem kürzesten weg fahren. ohne nummernschilder - nur mit der doppelkarte in der hand. aber vorsicht: ich glaube, die sache beschränkt sich auf die NÄCHSTE Prüfstelle. also wenn du 50 km weit fahren willst, weil dort ein besonderer prüfer ist und zwischenzeitlich an x autohäusern und andern prüfmöglichkeiten vorbeirauschst, ist der versicherungsschutz nicht gegeben. dann brauchste tatsächlich rote kennzeichen (kosten je nach versicherung zwischen 130 und 200 dm für 3 tage). auch wenn du ein auto aus einem anderen bundesland zur zulassungsstelle im heimatbundesland fahren willst, sind rote kennzeichen von nöten. das problem hatte ich damals bei meinem cabrio - in sachen-anhalt gekauft und wollte es in sachsen zulassen - da war nix mit auf doppelkarte fahren.

bei saisonkennzeichen ist es übrigens ähnlich. da darf man ohne tüv auch zum tüv fahren. das problem hab ich nämlich grad. mein tüv läuft diesen monat ab und ich darf dann im april, wenn das saisonkennzeichen wieder gilt, die erste fahrt zum tüv antreten, ohne ne strafe zu kassieren, wenn ich angehalten werde.

ich würde jedoch jedem raten, der sowas vorhat, sich vorher genauestens bei versicherung und zulassungsstelle zu erkundigen und auch nachzufragen, WO diese Regelung geschrieben steht. denn den bullen interessiert es im zweifelsfall wenig, wer was am telefon oder im forum gesagt hat und dann kann man ggf. in beweisnöte geraten und seinen führerschein riskieren.

trabiwankenobi

Beiträge: 15
Registriert am: 14.02.2002


Bei uns in Nds. gehts auch nur beim TÜV.Unserer hat uns beim ersten mal wegen folgender Kleinigkeiten zurückgeschickt:
-Gerissener Mittelsteg
-Hülse Lenkkopflager ausgeschlagen
(war garkeine drin )
-Schwenklagerbuchsen starkes Spiel
-Scheinwerfereinstellung falsch.

Trotzdem ist er ein Trabifan und hat sonst garnicht weiter gesucht,wies ja bei Vollabnahmen so üblich ist.Also ohne Plakette nach hause,5 Stunden Arbeit(selbstgedrehte Schwenklager,muss ja schnell gehen)und nächsten Tag nach 5 min das Gutachten inner Hand gehabt.Fahren wollte er danach aber trotzdem,weiß eben,was gut ist

Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


@ Rudi! Also mein Vollgutachten hat in Berlin der TüV gemacht! Hat knapp 100 DM gekostet! Wenn man eine Doppelkarte hat in der das Auto nicht erst ab Zulassungsdatum versichert ist sind An und Ab Fahrten zur Zulassungsstelle TüV usw. zulässig!
Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Hallo !

Danke für die vielen Antworten und besonders Katie für´s Buchsen wechseln.

Ich habe mal in Naumburg bei RPS angerufen und die machen Vollgutachten. Von welcher Gesellschaft da nun einer vorbeikommt weiss ich nicht aber die machen das jeden 2. Montag.

Könnt ihr mir da bisschen Hoffnung machen, daß ich so befestigete Schrothgurte eingetragen bekomme ?

[Bearbeitet von Trabantfan (19-03-2002 - 19:31)]

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Da mach ich Dir mal keine Hoffnung. Du solltest wenigstens die original Ankerpunkte nehmen. oder wenn das nicht geht, dann Dich daran orientieren, wie die Beckengurte hinten verankert werden würden. Und sonst VOR dem Basteln mal den Prüfer fragen, wie ers gern hätte.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Also ich hab vor 14 Tagen den Kombi zum Vollgutachten geschafft. Mit roten Nummern, das war mir sicherer. In die Hinterhofwerkstatt von nem Kumpel. Da kommt zweimal die Woche der Prüfer vorbei. Naja, er hat sich das Auto angeguckt, fand alles toll und war sehr begeistert. `N bissel dranrumgerütelt und dies und jenes. ZACK-Hatt ich mein Vollgutachten. Um sich das ASU-Gerät nich zu versauen (Bj.70 braucht leider ne ASU) hat er mir den Abgas-Schein gleich so gegeben. Und kostenlos, somit mußte ich nur das Vollgutachten bezahlen. 85 Euro.
Naja und nu isser zugelassen, lief alles für viel Geld wie am Schnürchen.
Also: Man darf auch in der Hinterhofwerkstatt, zumindest bei mir wars kein Problem.
Mikrobi

Beiträge: 189
Registriert am: 14.02.2002


Wegen den Schroth-Gurten kannst du ja mal Little mailen. Ich glaube der hat einen Weg gefunden, sie eingetragen zu bekommen.
http://www.trabiteile.de/service/Bilder/Weltweit/221.jpg
snydman

Beiträge: 480
Registriert am: 15.01.2002


es gibt ein schriftstück von der dekra mit genau festgelegten punkten und auflagen für beckengurte und die dürfen auch für die hinteren befestigungen der h-gurte verwendet werden! mal nachfragen!!!
Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Danke für die Antworten. Mhhh, das ist nun natürlich mies. Bekomme ich überhaupt dann ein Gutachtend wenn der Prüfer die Gurte nicht einträgt ? Beim Little sind die an einer anderen Stelle befestigt. Kann mir jemand so ein Gutachten mal scannen und schicken damit ich sehe wo und wie die Teile ordnungsgemäß befestigt werden.

Grüsse, Trabantfan !

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Irgendwo liegt die Einbauanleitung für die Doblina-Beckengurte zum Download. Nur wo?

Hier gehts inzwischen um genau das gleiche: http://www.trabi.de/ubb/Forum1/HTML/001380.html

[Bearbeitet von kupy (20-03-2002 - 12:02)]

Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Na dann mach ich hier mal einen fetten Aufruf. Also, wer weiss wo man sich das Doblina Gutachen downloaden kann oder wer hat eins ?? Dringend melden.

Grüsse, Trabantfan !

Sven 2

Beiträge: 396
Registriert am: 05.01.2001


Hier, ich habe eins, aber leider keinen Scanner oder Kopierer, wenn es Zeit hat könnte ich Dir eventuell in einer Woche was schicken.
Oder Du fragst mal bei RPS, von da habe ich meins.

MFG

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Noch mal zu den Kurzzeitkennzeichen!!

Also die Zulassung der Zeichen beim O-Amt kosten in Leipzig 10.20 € und das Anfertigen nochmals 12€ . Ich weiß aus bestätigter Quelle das in Köln z.B. die Preise genau die selben sind. Für diese Kennzeichen (Gültigkeit 5 Tage) gibt es auch keinerlei Einschränkung von Bundesländern da diese Kennzeichen speziell zur Überführung von Fahrzeugen dient innerhalb Deutschlands.

Die Doppelkarte selber kostet nix. Man muß nur auf die Versicherung gehen, wo man später dann sein Fahrzeug zulassen will und erhält von denen kostenlos die ausgefüllte Doppelkarte speziell für Kurzzeitkennzeichen.

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


PS.: Übrigens, die Kurzzeitkennzeichen sind nicht rot sondern normal nur mit einem gelben Streifen an der Seite mit dem Ablaufdatum. Rote Schilder selber kenn ich eigentlich nur von Werkstätten und nicht für die Öffentlichkeit zugängig
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Rote schilder stammen noch aus der Zeit als eine 04er Nummer ausgegeben und nach 5 Tagen zur Zulassungsstelle zurückgebracht wurden..... genau aus diesem Grund und den total perforierten Schildern ist man 1998 dazu übergegangen.
Die 06er (Händler) uns 07er (Autosammlung über 25 Jahre) sind nach wie vor rot.
Meine 150,- DM beziehen sich auf meine Gesellschaft, es ist schon richtig wer sein Auto später dort zuläßt, bei dem wirds verrechnet.
Es gibt aber viele Wege, manche bezahlen auch so nichts.
Jeder so wies am besten geht.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


07 ab 20 Jahre!
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


ach ja, grünau *mitderflachenhandandiestirnschlag*
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


@ sven 2: mach dir nicht zuviel Mühe:
Auf meiner HP ist die ganze Beckengurte-Betriebsanleitung inkl. dem Gutachten; klickt mal auf http://home.tiscalinet.ch/trabiphilip/div/anleitungen/doblina/index.html.
Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


He, Danke Phi ! Guter Mann. Dann muss es doch klappen mit den Gurten.

Grüsse, Trabantfan !

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