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Autor Thema: Nebelscheinwerfer mit Standlicht?
601Fahrer

Beiträge: 90
Registriert am: 25.11.2001


Hi Leute,

also meine Nebelscheinwerfer funktionieren nur, wenn ich das richtige Abblendlicht anhabe. Bei Standlicht gehen sie nicht an, und wenn ich dann von Abblendlicht auf Fernlicht umschalte, dann gehen sie auch wieder aus.

Nun habe ich aber neulich an einem Trabant gesehen, das dieser mit Nebelscheinwerfern und Standlicht gefahren ist. Wie bekomme ich das bei mir auch hin?

OJ

Beiträge: 573
Registriert am: 05.01.2000


So wie du es beschreibst, war es zu DDR-Zeiten Vorschrift (STVO)! Wie es heute aussieht, werden dir sicher andere sagen können!
Das Umklemmen ist nicht das Problem. Aber ob es sinnvoll ist, ist die andere Frage!
Das Steuerkabel für das Relais einfach auf den Plus (Volllicht, ohne Licht, Hupe ) legen, den du mit dem Schalter schalten willst!
TK601

Beiträge: 144
Registriert am: 25.03.2001


Ich würde mal prüfen, von welcher Sicherung die Nebler ihren Saft beziehen. Ich vermute, daß sie an einer Sicherung für Abblendlicht angeschlossen sind. Einfach an die Sicherung für Standlicht anklemmen und es müßte Funktionieren.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Nebelscheinwerfer und Standlicht dürfen nicht zusammen verwandt werden. Überlege mal, warum es _Stand_ licht heißt!
Domski

Beiträge: 1.187
Registriert am: 08.05.2001


Allerdings verbietet dir meines Wissens nach keiner, am tag mit Standlicht rumzufahren. Und das kann schon sehr helfen, das andere dich besser sehen, wenns leicht trüb ist zum Biespiel.
Uwe

Beiträge: 576
Registriert am: 03.05.2001


Falls bestimmte Anbauvorschriften eingehalten sind ( Abstand zur Aussenkante des Fahrzeuges) darf man mit Standlicht und NSW fahren. Bei sehr dichtem Nebel sieht man so mehr als mit Abblendlicht.
Michael Kastl

Beiträge: 326
Registriert am: 07.09.1999


Nachdem ich mal ein Polizei-Fahrzeug mit Standlicht und Neblern eingeschaltet gesehen habe, fragte ich aus Neugier mal der Polizei nach. Die sagten mir das Standlicht und Nebler zulässig wären, Abblendlicht und Nebler nur bei eindeutiger Sichtbehinderung unter 50m. Nur Standlicht ist in Deutschland meines Wissens nach nicht zulässig. In anderen Ländern (z.B. Italien) ist Standlicht in der Dämmerungsphase zulässig.
Torsten S

Beiträge: 135
Registriert am: 22.01.2002


Meines Wissens sind Standlicht + Nebler in Deutschland nicht zugelassen, obwohl es doch klasse aussieht. Hier geht es aber nicht um nen Schönheitspreis sondern um Verkehrsregeln.

Allerdings müssten die Regeln EU-weit mal vereinheitlicht werden. Als ich 2000 ein halbes Jahr mit meiner Pappe zum arbeiten in Dänemark war, war das Fahren mit den NSW kein Problem. Dort ist ja Belechtung auch tagsüber vorgeschrieben und es heißt ausdrücklich Abblend- oder Nebelscheinwerfer in der Verordnung. Die Regel aus DK hilft uns aber in D nicht weiter.

OldieKurt

Beiträge: 7
Registriert am: 05.12.2001


Das was hier und auch im allgemeinen Sprachgebrauch als Standlicht bezeichnet wird, heißt im Amtsdeutsch "Begrenzungsleuchten". Und die Nebelscheinwerfer dürfen gemeinsam mit diesen benutzt werden, wenn sie nicht weiter als 400 mm von der Fahrzeugaußenkante entfernt sind. Das gilt zur Zeit in ganz Deutschland und war im Übrigen zu DDR-Zeiten schon ganz gesamtdeutsch genauso..........
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Die Vorschriften heute sagen aus das Nebelscheinwerfer nur bei eingeschaltetem Licht (dabei ist es egal ob Stand-,Ablend-oder Fernlicht)einschaltbar sein dürfen.
Wenn ich welche nachrüste dann schließe ich den Steuerstrom fürs Relais immer ans Standlicht mit an. Und dann je nach Fahrzeugtyp wie man am besten rankommt mal am Lichtschlter mal am Sicherungskasten oder auch direkt hinter den Standlichtbirnen.
Nur hinter den Standlichtbirnen funktionieren sie dann aber auch bei Parklicht.
Aber beim Trabi gibt es am Lichtschalter freie Steckplätze, da mußt du dir mit durchmessen nur den freien aussuchen der bei bei Schaltstellung eins und zwei Stromführend ist. Dafür waren auch die freien Steckplätze gedacht um nachträglich Nebel, Beleuchtung Tankanzeige u.s.w anzubauen.

[Bearbeitet von TV P50 (14-02-2002 - 12:39)]

Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


ähhhm kurt?

wie nennt man dann im amtsdeutsch die begrenzungsleuchten?
also nicht das standlicht, sondern die 4 zulässigen gelben leuchten an der fahrzeugSEITE???

OldieKurt

Beiträge: 7
Registriert am: 05.12.2001


Seitenmarkierungsleuchten !
 

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