Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Rückfahrlicht
Erich

Beiträge: 43
Registriert am: 06.03.2002


Tag Leute,
was ich schon immer wissen wollte, ich hab an
meinem 601 er 1981 hinten zwar ein Rückfahrlicht und eine Nebelleuchte, aber leider enden die Kabel von der Leuchte im Kofferraum. Ich vermute, daß es wohl am Schalthebel einen Schalter für eben jenes Licht geben sollte. Aber dort ist keiner.
Also wo muss dieser Schalter hin ? 0-)
Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Der sitzt am Getriebe. Wenn Du von vorn auf das Getriebe schaust, dann müßte an der rechten Getriebeseite der Schalter sitzen. Sieht so ähnlich wie der Bremslichtschalter am HBZ aus, mit zwei Kontaktfähnchen für die Flachstecker. Wenn dort an der Stelle aber bloß so ein weißer Plastik-Stöpsel mit Sechskantkopf sitzt, dann haste halt noch keinen Rückfahrschalter.
Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


Es gab und gibt aber auch ein Nachrüstsystem das unterhalb des Schaltstocks am Getriebe befestigt wird. Beim einlegen vom Rückwärtsgang drückt dann der Schaltstock auf einen Schalter und dein Rückfahrlicht leuchtet. Ich habe so etwas bei mir eingebaut und bin voll damit zufrieden.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Der Nachrüstsatz bestand aus einem Plastikschalter, welcher auf einem Winkelblech befestigt war (Manchmal auch mit Kabel). Falls Du einen solchen haben solltest, so erkennst Du ihn sicher (Siehe Erklärung von IG). Auf dem Blech war auch die Bezeichnung C 21-R (speziell für Trabant 601, 600 und 500) eingestanzt.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Genaugenommen gab es den Nachrüstsatz später sogar serienmäßig bei der entsprechenden Ausstattung.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Kupy wat machst Du denn hier so spät noch?
Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Wo er doch aber ausdrücklich gesagt hat, am Schaltstock iss nix ...???
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Das war etwa mitte der 80ziger Jahre als der Schalter am Schaltstock in der Serie eingeführt wurde.
An meinem (absolut) orginalen 84ziger ist er auch am Schaltstock.
Erich

Beiträge: 43
Registriert am: 06.03.2002


Nun hab jetzt leider meinen Trabi nicht vor mir, aber ich glaub da war nix an diesem Schaltstock noch an dem Getriebe. Leider ist an dem Trabi auch nix mit original oder so. Vielleicht hat ja einer meiner Vorgaenger nen Rückfahrlicht gekauft rangeschraubt aber nicht angeschlossen! Ist so ein Licht eigentlich Pflicht ??
Erich

Beiträge: 43
Registriert am: 06.03.2002


Also ich hab den Trabi jetzte leider nicht so vor mir aber ich denke dass da weder am Schaltstock noch am Getriebe nen Schalter ist. Ich glaube sogar am Getriebe oben einen bunten Plastikfropfen gesehen zu haben.

Aber sagt mal ist eigentlich ein Rückfahrlicht Pflicht??

Erich

Beiträge: 43
Registriert am: 06.03.2002


UUUPS gleich zweimal dieselbe Antwort!?

Na gut jetzt weiss ich ja, beim nächsten mal warte ich nen Minütchen wenn meine Antwort nicht gleich da ist.

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Der bunte Stopfen war sicher oben und rot. Das ist die Einfüllschraube. Wenn Du vorm Getriebe stehst, sollte rechts seitlich eine Verschlußschraube aus weißer Plaste sein. Dort käme der "interne" Rückfahrschalter hinein.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


@Erich, das RFL ist keine Pflicht (sonst hätte es ja jeder Trabant).
trabiwankenobi

Beiträge: 15
Registriert am: 14.02.2002


Wo du sagst,an deinem Trabi ist nix Original:Vielleicht hat der Vorbesitzer deiner Mühle Pech beim Einparken (Ehefrau gehabt und hat auf die schnelle nur eine gebrauchte mit bereits montierten Leuchten erbeutet.Dann war er einfach zu faul das gerödel wieder abzufriemeln.
hotrod

Beiträge: 217
Registriert am: 15.11.2001


Wo ihr grad am Schalter wart...
Hab da zwei wunderschöne werksneue Rückwärtsgangschalter zu liegen. Leider haben die Gewinde eine andere Steigung als die des Getriebes Kann mir jemand sagen, ob es innerhalb der Jahre da auch Unterschiede gab? oder sollte sich da wieder ein Fremdfabrikat (Warti?) eingeschummelt haben??
Schorsch601

Beiträge: 242
Registriert am: 17.03.2001


Sonen "internen" hatte ich auch noch nie in der Hand. Ich hatte bis jetzt immer nur die nachgerüsteten Eigenbau bzw. die serienmäßigen (handelsüblichen Anbauschalter für Rückfahrscheinwerfer)"externen".
Einer davon ist im "Ich fahre einen Trabant" (1981) auf Seite 110 und im "Ratgeber Trabant" (1989) auf Seite 125 abgebildet...
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


So´n Nachrüstschalter wird gerade bei Ebay versteigert.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1709773485

601Fahrer

Beiträge: 90
Registriert am: 25.11.2001


Hab hier gerade eine Broschüre vom Tüb üner Zusatzleuchten und darin steht:
"Für PKW mit Erstzulassung seit dem 1. Januar 1987 ist die Ausstattung mit Rückfahrscheinwerfern (einen oder zwei) vorgeschrieben. Anhänger und ältere Fahrzeuge dürfen mit diesen Leuchten bestückt werden. Dann gilt:
- Anbauhöhe mindestens 25cm (Leuchten-Unterkante) und höchstens 120cm (Oberkante)über der Fahrbahn.
- Einstellung bei der die Fahrbahn auf höchstens 10m hinter dem Rückfahrscheinwerfer beleuchtet wird."

Das sagt uns, es gibt auch Trabis, die mit Rückfahrlicht ausgestattet sein müssen. Aber für Erich trofft es ja nicht zu, da seiner 1981 ist.

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


da die Regelung für Ostfahrzeuge nicht gilt, ist es also relativ egal ob oder ob nicht. Wer am Trabant keine hat (das waren auch original die wenigsten)und an seinen originalen 88er Standard keine ranbauen will der soll es lassen.....zumal die sSchalter auch nicht besonders Störunanfällig sind....
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Was ist dann mit den "Standard"-Ausstattungen nach 87 ohne? Ich denke mal, hier gibts Bestandsschutz. Dazu können aber sicher Mossi, André,... mehr sagen.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Gemäß §52a STVZO müssen Fahrzeuge mit ein oder mehr Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein.

Das ist aber für DDR-Fahrzeuge unrelevant. Siehe Mossi und Kupy. Irgendwo schlummert eine Bestandschutzvorschrift.

Selbst wenn nicht, kann man sich die juristisch aus dem Einigungsvertrag herleiten.

 

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