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Autor Thema: Ost-West-Regelung
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Ich schreibe dieses hier nieder um nochmals darauf hinzuweisen, daß eine Regelung die z.B. in der BRD in den 80ern umgesetzt wurden, für Fahrzeuge aus der DDR NICHT immer verbindlich sind......
Wenn also Fragen aufkommen warum das nicht SO und das auch nicht SO ist, dann bitte ich darum vielleicht einfach zu fragen und nicht herumzuspekulieren.....aus so etwas werden immer die stärksten Gerüchte und das beste Halbwissen.....
Vieles was in der BRD nach normalen Gesichts-punkten so nicht möglich war und ist, wird durch Sondereregelungen im Vereinigungsvertrag nachträglich mit einer Sondergenehmigung versehen........
Ergo: im Zweifelsfall nicht überlegen wie es im Westen war, sondern überlegen ob es im Osten nicht anders gewesen sein könnte......
*nichtbösegemeint*

[Bearbeitet von das moss (14-03-2002 - 08:23)]

Icke

Beiträge: 2.749
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Auf den Punkt gebracht!
Laessig

Beiträge: 257
Registriert am: 13.01.2002


Wer nicht in diesem System gelebt hat,kann
schwer nachvollziehen,wie das war oder ist,
wenn etwas nicht erlaubt ist oder erlaubt werden durfte und dann aber doch aufgrund einer Ausnahmeregelung aber nur wenn bestimmte Auflagen erfüllt waren.Die natürlich der vorherigen Absprache und Bewilligung bedurften. Alles verstanden.?
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


ich sag nur VPKA
CASI

Beiträge: 1.551
Registriert am: 26.11.1999


VolksPolizeiKomissariartsAnwärter ??? - oder was
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


ich empfele ein Volkspolizei-Kreisamt!
 

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