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Autor Thema: vorrübergehende Stillegung und HU Intervalle
Chiba

Beiträge: 330
Registriert am: 15.04.2000


Ich habe meinen kleinen vorrübergehend still gelegt. Wie ist das jetzt muss ich trotzdem jedes Mal zur Hauptuntersuchung wenn die abgelaufen ist oder reicht das wenn ich einmal vor der Wiederzulassung hinfahre???


Danke

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Nach 18 Monaten Stilegung wird der sowieso Zwangsstillgelegt und muß danach zu einer Vollabnahme, egal ob der TÜV nun aktuell ist oder nicht!

Sieh zu das du innerhalb der 18 Monate bleibst und wenn der TÜV dann noch aktuell ist bekommst du ihn Wiederzugelassen ohne neue TÜV-abnahme
Wichtig, bei der Wiederinbetriebname das HU-Protokoll mitnehmen, ohne das gibts keine Anmeldung!

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Ein Kumpel von mir hat einen 1.1er stehen und meldet den auch blos immer mal für ne Woche an, damit er in den 18 Monaten bleibt und der nicht die Betriebserlaubnis verliert, ausserdem meldet er in auch mal an wenn er neuen TÜV braucht. Das ist auf Dauer ganz schön stressig aber was soll er machen, bei 5 Trabis (2 auf Sammlernummer,1 auf Saison,1 Ganzjährig und der 1.1er mit dem an und abmelden)
Chiba

Beiträge: 330
Registriert am: 15.04.2000


Ich will den Wagen auf jeden fall wieder anmelden.
Jetzt läuft der TÜV aus. Meine Frage ist muss ich den jetzt neu machen oder reicht es wenn ich das vor der Wiederinbetriebnahme kurz vor Ablauf der 18 Monate mache.

[EDIT]
Nur als Anmerkung der Wagen ist bereits sein ein paar Monaten abgemeldet!!!
[/EDIT]

[Bearbeitet von Chiba (02-04-2002 - 13:35)]

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Also noch mal: Wenn du TÜV jetzt machst, dann brauchst du ihn wie gesagt nicht machen wenn du ihn VOR den 18 Monaten wieder anmeldest. Dann brauchst du bloß dein Protokoll der HU und kannst den einfach wieder anmelden gehen bei der Behörde. Nach den 18 Monaten ist es dann egal ob er gültige HU hat oder nicht. Dann mußt du auf alle Fälle zum Vollgutachten.

Ist jetzt an dir wie lange du ihn abgemeldet läßt

Chiba

Beiträge: 330
Registriert am: 15.04.2000


@ Katie das beantwortet meine Frage aber nicht.
Also nochmal:
Das steht alles im ersten Post!!!

"Ich habe meinen kleinen vorrübergehend still gelegt." er ist also schon stillgelegt

"Wie ist das jetzt muss ich trotzdem jedes Mal zur Hauptuntersuchung wenn die abgelaufen ist oder reicht das wenn ich einmal vor der Wiederzulassung hinfahre???"

Der Tüv läuft jetzt ab na und!
Wenn ich das kurz vor Wiederinbetriebnahme machen kann warum soll ich den dann jetzt hektisch zusammenschrauben wenn es noch Zeit hat. GEHT DAS NUN ODER NICHT? ICH WILL JETZT NICHT ZUM TÜV SONDERN ERST KURZ DAVOR!
UND ICH BLEIBE UNTER 18 MONATEN DA KANNSTE SICHER SEIN!

[Bearbeitet von Chiba (02-04-2002 - 13:44)]

Andreas Baum

Beiträge: 34
Registriert am: 12.05.2001


Dann geh besser jetzt, denn das ist auf jeden Fall günstiger als später und er wird nicht so genau kontrolliert, aber falls du keine Angst davor hast laß es bleiben, eigentlich ist das scheißegal. Aber besser jetzt denn später!
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Du brauchts dann erst wieder zur Zulassung einen neuen TÜV.Wenn das Fahrzeug stillgelegt ist ruht auch die HU und AU-Pflicht.Wenn du ihn dann wieder Zulassen willst,kannst du mit der Doppelkarte und entstempelten Kennzeichen auf den Direkten Weg zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle fahren.
Das fällt dann unter Fahrten zum Zwecke der Zulassung.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


Ja, es reicht, wenn Du einmal vor der Wiederzulassung (spätestens nach 18 Monaten) zur HU fährst und ist günstiger als die anderen Vorschläge, da die 2-Jahres-Frist für die nächste HU bei abgemeldeten Fahrzeugen im Gegensatz zu zugelassenen Exemplaren erst mit Datum der HU-Durchführung beginnt. Wenn Du also irrsinnigerweise jetzt hinfahren würdest, dann verschenkst Du nur die HU-Monate und mußt später wieder entsprechend früher hin. das wäre Quatsch. abgesehen von der Zeit, die Du Dir so zum Basteln nehmen kannst wann Du willst...
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Das die HU ruht bei Stillegung wußt ich auch nicht. Ich bin davon ausgegangen daß das zurückdatiert wird und daher hab ich die Nachfrage sicher nicht ganz verstanden. In diesem Falle wäre es nämlich schnuppe ob du jetzt gehst oder dann
Mikrobi

Beiträge: 189
Registriert am: 14.02.2002


Die HU-, AU- Pflicht ruht und nicht der zur Zeit vorhandene TÜV (AU)!
Das heißt, wenn du ein Auto mit noch gültigem TÜV abmeldest und dieser in der Abmeldezeit verfällt, das du ihn erst zur Wiederanmeldung machen musst!

*Andre voll zustimm*

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Das war uns schon klar, danke !
Mikrobi

Beiträge: 189
Registriert am: 14.02.2002


Dann schreib das bitte auch so, Katie, um Missverständnisse zu vermeiden

(beziehe mich auf: "Das die HU ruht bei Stillegung wußt ich auch nicht...")

nichts für ungut

Mikrobi

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Ich hab den eintrag von Chiba schon richtig verstanden und beantwortet nur da ich nicht wußte das während der Stillegung die HU ruht bin ich von einer automatischen Zurückdatierung ausgegangen und somit hab ich hat sich die Nachfrage für irrelevant hingestellt denn es wäre demnach völlig wurscht ob der Trabi jetzt oder später zum TÜV geht!

Das der TÜV während der Stillegung abläuft war uns allen klar denn sonst hätte Chiba ja nicht gefragt ob das Auto jetzt oder später den TÜV neu bekommen soll

Chiba

Beiträge: 330
Registriert am: 15.04.2000


Vielen Dank für die Antworten.

ich fahr also erst wieder hin wenn ich ihn auch wieder zulassen werde.

Das hätte mich auch übel Kraft gekostet denn ich hab gerade die kotflügel runter und mach Rostbekämpfung.

Nochmal allen Vielen Dank

 

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