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Autor Thema: Und wieder mal: "HU Intervalle bei Saisonkennzeichen"
andre555

Beiträge: 70
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Folgender Sachverhalt:
Trabi mit Saisonkennzeichen 05-08
HU abgelaufen 07/2001
möchte diese Woche zur HU.

Auf was wird meine Plakette geklebt?

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


die frage hab ich mir auch schon x-mal gestellt! will och diese oder nächste woche zum tüv.

meine saisonzulassung: 04-09
tüv abgelaufen: 02/2002

ich bin echt gespannt, ob die mir die plakette auf 02/2004 kleben oder auf 04/2004. letzteres wäre logischer, weil wie will ich mit saisonzulassung im februar zum tüv fahren? aber für unlogische dinge ist ja der tüv ansprechpartner nr. 1 und so tippe ich mal, dass die mir die plakette sicher auf 02 kleben.

bei dir bin ich mir allerdings ziemlich sicher, dass du deine plakette (fast) ein jahr zurückdatiert bekommst, da ja dein auto im monat der tüv-fälligkeit zugelassen war.

[Bearbeitet von HUGOzwei (03-04-2002 - 17:44)]

KX601

Beiträge: 71
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Mein Trabi hat 03-10.
Musste eigentlich im April 2002 zum Tüv. Habe aber bereits im Oktober 2001 Tüv gemacht also zum Ende der vergangenen Saison.
Geklebt wurde 10/03
TV P50

Beiträge: 3.959
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Nur bei vorrübergehend Stillgelegten wird nicht zurückdatiert. Bei Saisionkennzeichen wird zurückdatiert.
Also wenn man nicht ein Jahr zurückdatriert haben will einfach zur Zulassung abmelden nächsten Tag zum Tüv und den Tag darauf wieder anmelden. Kostet zwar ein paar € mehr aber im Endefekt auch nicht mehr als wenn man nach einem Jahr dann schon wieder zum Tüv muß. Hab ick och so gemacht.
Andre

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es wird aber nur innerhalb des Zulassungszeitraumes zurückdatiert, d.h. bei HUGO auf 04/04 und NICHT auf 02/04. eindeutig nachzulesen in den umfangreichen Publikationen des KBA zum Thema Saisonkennzeichen. liegen eigentlich in fast jeder Zulassungsstelle aus!
Chris601

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Nich ganz richtig!
Es wird zurückdatiert (sollte jedenfalls) Mein Mossi (03-10) hatte ( ) auch immer im Jan. AU
Sachverhalt ist volgender: AU und TÜV werden bei Saisonzugelassenen Fahrzeugen immer in dem Monat der wiederzulassung fällig, falls dieser Termin in der Pause liegen sollte. Es wird aber trotzdem wieder (schwachsinnigerweise) zurückdatiert! Soll heißen, ich hätte immer JAN. geklebt bekommen, auch wenn da das Fahrzeug NIE fährt!
Aber es gibt ja noch (und im so einem Fall sollte das die Mehrzahl sein) Prüfer, die da mal ein Auge zudrücken, und nicht sehen (wollen), was vorher auf der Plakette steht und dann auf März datieren. Ging mir gestern och so (hatte aber eigentlich auf 04´gehofft )
ABER, das is nicht der offizielle weg, is Kulanz und nicht selbstverständlich.
Andre

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NEIN, es ist ausdrücklich angewiesen worden, nicht in den zulassungsfreien Zeitraum zu datieren, sondern in den ersten Monat der Wiederinbetriebnahme!
HUGOzwei

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andre: kannste mir mal genau sagen, wo das steht oder mir ne kopie per mail schicken? ich will nämlich nächste woche zum tüv und hätte ganz gern meine plakette auf 04 geklebt. aber ohne was in der hand diskutiert es sich immer blöd...
Chris601

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na da bin ich ja mal gespannt
pwb601

Beiträge: 3.903
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fahrt ins Saarländle, da wird gar nicht zurückdatiert, nicht mal bei überzogenen "normalen" TÜV-Intervallen
Andre

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28. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung

STVZO Anlage VIII Zitat:

"... 2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese nach Ablauf ihrer Fälligkeit durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden (§ 27 Abs.7) oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 23 Abs.5 anzuwenden.

...

2.7 Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen.

2.8 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung fällig, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung fällig, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.
..."

dazu gab es bereits 2000 umfangreiche Klarstellungen in der Presse, hier NUR EIN Beispiel, welches ich gerade über ne Suchmaschine gefunden habe... es gibt beliebige weitere derartige Publikationen:

Http://pnp.de/red/pnp/1999/12/14/bbv/00000001.htm

Andre

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richtig, die Länder können nämlich zugunsten der Fahrzeughalter von der Rückdatierung Abstand nehmen... und woll(t)en dies auch gern. Die Verkehrsminister der Länder haben bereits im Dez. 1999 im Bundesrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Rückdatierung wieder abzuschaffen

Rex

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Das mit der Rückdatierung finde ich auch unverschämt. Da zeigt sich doch wieder das Ergebnis der Lobbyarbeit der Automobilbranche bei "korrupten" Politikern. Denn mit Verkehrssicherheit hat das ja wahrlich nichts zu tun, denn in Ordnung sind die Autos ja. Sonst bekämen sie ja keine HU-Plakette.
Stattdessen wäre es m.E. viel logischer und vor allem vernünftiger, für überschrittene HU-Intervalle die Bußgelder zu erhöhen. Das sorgt für mehr Verkehrssicherheit.
HUGOzwei

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danke andre
Chris601

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Ich habs mir jetzt 2x durchgelesen, was klar is, is, daß ich erst im März zur AU muss, daß wusste ich och, aber es steht nix drin, daß die (oder auch TÜV) dann NICHT zurückdatiert wird, ODER? Stubs mich mal mit der Nase drauf...
HUGOzwei

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chris: lies mal den artikel (link) dazu durch. da stehts eindeutig drin.

aber mal noch ne andere frage:
darf ich somit ruhigen gewissens jetzt noch den ganzen april mit dem abgelaufenen tüv fahren???

Andre

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der entscheidende und auslegungsbedürftige Satz unter Ziff 2.3 lautet "...so beginnt die Frist mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung.". Diese Formulierung in Verbindung gesetzt mit der Erkenntnis (steht weiter unten), daß der Betriebszeitraum von Saisonkennzeichen nur während des Zulassungszeitraumes gilt und demzufolge auch erst im ersten Monat des Betriebszeitraumes die HU fällig wird ergibt dann logischerweise eine Datierung auf den ersten Monat des Betriebszeitraumes, da dies auch der Monat der Fälligkeit der HU ist...
wenn die HU demzufolge also 04/02 fällig ist, hat Hugoline auch bis zum dreißigsten April im zweitausendundzweiten Jahre des Herrn um 24 Uhr Zeit, die HU ihres Trabis zu erledigen bzw. erledigen zu lassen.
HUGOzwei

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hm, hab grad nen tüv-termin gemacht für nächsten mittwoch und hoffe mal, dass wenn ich zwischenzeitlich nochmal mitm cabrio fahre mich keiner anhält und ein bußgeld wegen abgelaufenen tüv haben will.
Chris601

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Andre: stimmt, an dieser Formulierung hatte ich das och so aufgefasst, aber auf Zeitungsartikel geb ich nich allzuviel, weil das oft auch nich so maßgebliche Sachen sind, und einige Prüfer wissens sicher och nich genau... hatte och schon einige Diskussionen deswegen...
Beppo

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bloß gut, das ich im August zum TÜV muß und ein Saisonkennzeichen 04-10 habe....
andre555

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So denn, das trifft ja alles mehr auf Hugo zu. Ich schau einfach morgen mal und berichte dann. Tschau André
Andre

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na Deine wird auf 07/03 geklebt... sorry, Antwort vergessen
 

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