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Autor Thema: Rechnungen für Schadensregulierung gesucht!!
2Takt Manu

Beiträge: 2
Registriert am: 16.06.2002


Hallo zusammen,
ich bräuchte dringend Eure Hilfe. Letzte Woche meinte ein ein Transitfahrer plötzlich rückwärts fahren zu müssen, und jetzt sieht mein frisch restaurierter 601 Kombi anders aus. Natürlich habe ich an dem Auto alles selbst gemacht und die Teile auch nicht bei Karstadt gekauft. Deshalb habe ich überhaupt keine Rechnungen die ich meinem Gutachter vorlegen könnte. Es wäre nett, wenn ihr mir Teilerechnungen, etc. zumailen oder faxen würdet. Möglicherweise kann ich damit noch was reissen, um wenigstens ein bisschen den ideelen Wert aufzufangen. FaxNr. 0211/7187079
Ich sag ma Danke, frohes Schrauben und Grüsse aus dem Rheinland
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


am besten du läßt bei der Dekra ein sogenanntes kleines Wertgutachten machen. (150-200 €)Damit wird der Wert vor dem Schaden und nach dem Schaden fixiert und wenn er mehr als die berühmten 350 € Schwacke wert war wird er dir dies auch bestätigen, ansonsten ist nämlich an der Stelle Schluß
meisterB

Beiträge: 1.220
Registriert am: 08.08.2001


Sowas is mal richtig Scheiße. Aber da hilft wirklich nur ein Gutachten. @Moss: Weden die auch nachträglich ausgestellt????
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


ich hatte damals an meiner 69er limo (hugo1) auch einen schaden. mir war einer aufm disko-parkplatz drangefahren. ich hab den schuldigen ermitteln lassen und hab dann ein gutachterbüro beauftragt, den wert des autos zu schätzen und die schadenshöhe zu ermitteln. mit dem gutachten bin ich dann zu dem unfallverursacher gegangen und hab mir die kohle wiedergeholt.

der gutachter kam in seinem gutachten auf einen wert von 1200 dm für das auto. er hat alles mit eingerechnet, was in und am auto angebaut war (sogar klebe-zierstreifen hat er mit 5 dm pro rolle veranschlagt). er hat praktisch den wert ermittel, wie das auto dastand, dann die höhe der reparaturkosten ermittelt und dann gegenübergestellt. ergebnis: wirtschaftlicher totalschaden.

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


Kosten eines (Schaden-)Gutachtens muß die gegnerische Versicherung zahlen. am besten die Forderung gleich an den Gutachter abtreten. die meisten Gutachter betreiben dann selbst das Inkasso bei der Versicherung des Unfallgegners.
welcher Gutachter benötigt aber bitteschön Teilerechnungen, zumal von fremden Autos und nicht von dem beschädigten? der hat normalerweise genügend Unterlagen, um sowohl den Preis von Teilen zu ermitteln als auch die zugehörigen AWs bewerten zu können.
2Takt Manu

Beiträge: 2
Registriert am: 16.06.2002


Die Rechnungen will ich dem Gutchter nur vorlegen um zu beweisen, das die Technik wirklich neu bzw. überholt ist. Dass die Quittungen nicht von mir sind muss er ja nicht wissen.
Ich habe eben an anderer Stelle im Forum gelesen, dass die Versicherung sich gegen den Gutachter sträuben kann, wenn der Preis des Gutachtens nicht im Verhältnis zum Schaden steht. Hat jemand da schonmal Probleme mit gehabt?
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


aber um das rauszufinden (daß die Technik neu / überholt sei) muß er sich doch die Teile am und im Auto anschauen und nicht die Rechnungen. die Rechnungen beweisen doch gar nichts.
videoseven

Beiträge: 18
Registriert am: 24.05.2002


ich bin zur Gegnerischen Versicherung gegangen und habs denen erzählt! Paar Tage später kam einer aus dem "Westen". Den hab ich so vollgelabert,der hatte von Trabis keene Ahnung, der hat den Wagen auf 1500 DM geschätzt. Hab gesagt war alles neu beim Trabitreffen gekauft und da bekommt man keine Rechnung. Allerdings haben die Heute Preislisten für Trabiteile, aber ob die noch stimmen? Ich weiß es nicht!
601fan

Beiträge: 59
Registriert am: 17.06.2002


Habe im vergangenen Jahr auch einen Mercedes im Heckbelech gehabt.

Habe dann bei der gegnerischen Versicherung auf ein unabhängiges Gutachen von der Dekra bestanden - das Recht steht einem gestezlich zu (also keinen versicherungsinternen Gutschten kommen lassen!!!).

Bei der Dekra muß man dann eine Abtrittserklärung unterschreiben, so daß die Gutacherkosten direkt an die gegnerische Versicherung weitergeleitet werden.

Der Gutachter hat dann bei der Gegenüberstellung von Fahrzeugwert vor dem Unfall und dann notwendigen Instandsetzungskosten von 1600 DM (Nur die hintere Stoßstange war eingedrückt!!!) einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt.

Die gegnerische Versicherung ist dann verpflichtet, den vom Gutachter festgestellten Fahrzeugwert vor dem Unfall auch komplett zu übernehmen.

Wenn es da Probleme gibt, hilft es immer mit der Rechtschutzversicherung zu drohen!!!
Aber etwas Geduld bei der Schadensabwicklung sollte man schon aufbringen!


 

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