Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Bemalung
Erich

Beiträge: 43
Registriert am: 06.03.2002


Ach ja noch ne Frage

Ich hab meinen Trabi knallebunt angemalt.
Nach einigen Gesprächen bin ich mir gar nicht mehr sicher ob man denn sowas umschreiben lassen muss. (Wieso denn auch)

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


ab zum TÜV! Dir droht die sofortige Stillegund und Konfiszierung des Wagens! Schadenersatzklage! Mindestens!

Du kannst farblich machen, was Du willst. Keine Zulassungsstelle und keinen TÜV interessierts. Keine Umschreibung erforderlich.

Dachzelt_Ulli

Beiträge: 1.204
Registriert am: 28.02.2002


Ich fahre schon seit Jahren den buntgefleckten Trabi (5-farbig). Das brauchst du nicht ummelden, denn die Farbe wird nicht mehr eingetragen. Ich hatte mich damals (bestimmt schon 9 oder 10 Jahre her) extra bei der Polizei informiert und auch noch nie Probleme in dieser Richtung.
MfG Dachzelt-Ulli
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


im Brief steht ein Farbcode in Zeile 30 neben der Erstzulassung. x/y... y nur bei zweifarbigen Fahrzeugen, sonst x/-

sollte aktualisiert werden, hab aber bisher nur 1x von Ärger deswegen gehört.

Jabberwockey

Beiträge: 1.391
Registriert am: 14.11.1999


hihi ... da´s wird bei dem dachzelt_trabi ja witzig ... da muss die entsprechende zeile aber ordentlich erweitert werden ... ....

gruss, jabberwockey

 

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