Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Bemalung |
Autor | Thema: Bemalung |
Erich
Beiträge: 43 |
Ach ja noch ne Frage Ich hab meinen Trabi knallebunt angemalt. |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
ab zum TÜV! Dir droht die sofortige Stillegund und Konfiszierung des Wagens! Schadenersatzklage! Mindestens! Du kannst farblich machen, was Du willst. Keine Zulassungsstelle und keinen TÜV interessierts. Keine Umschreibung erforderlich. |
Dachzelt_Ulli
Beiträge: 1.204 |
Ich fahre schon seit Jahren den buntgefleckten Trabi (5-farbig). Das brauchst du nicht ummelden, denn die Farbe wird nicht mehr eingetragen. Ich hatte mich damals (bestimmt schon 9 oder 10 Jahre her) extra bei der Polizei informiert und auch noch nie Probleme in dieser Richtung. MfG Dachzelt-Ulli |
Andre
Beiträge: 2.911 |
im Brief steht ein Farbcode in Zeile 30 neben der Erstzulassung. x/y... y nur bei zweifarbigen Fahrzeugen, sonst x/- sollte aktualisiert werden, hab aber bisher nur 1x von Ärger deswegen gehört. |
Jabberwockey
Beiträge: 1.391 |
hihi ... da´s wird bei dem dachzelt_trabi ja witzig ... da muss die entsprechende zeile aber ordentlich erweitert werden ... .... gruss, jabberwockey |
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