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Autor Thema: kaputte Bremsen -> Geld zurück?
Omicron

Beiträge: 66
Registriert am: 25.05.2001


Wie ich vor kurzem schonmal gepostet habe, haben meine neu gekauften Bremsen tierisch gequietscht. Ich hab sie jetzt gegen alte ausgetauscht und es ist alles wieder bestens. Wenn man sich die ausgetauschten jetzt ansieht, sind die richtig spröde geworden. Und da die erst 2 Monate alt sind, bin ich in den Laden und wollte mein Geld zurück. Und da wurde mir gesagt, daß es auf Verschleißteile keine Garantie gibt. (Und ich ja selber Schuld wäre, wenn ich so stark bremsen müsse, so hat sichs jedenfalls angehört). Wie ist das jetzt? Hab ich trotzdem das Anrecht auf Geldzurück oder Umtausch?
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Ich glaube, da hast Du schlechte Karten. Ich kenne noch schlimmere Fälle von abgelösten Belägen mit blockierenden Rädern und dadurch Verunfallung des Fahrzeugs. Da wurde jegliche Gewährleistung abgelehnt mit den Worten: "Tja, wenn sie die durch eine Werkstatt hätten einbauen lassen, dann..."
Omicron

Beiträge: 66
Registriert am: 25.05.2001


achja, und was ich noch fragen wollte (gehört zwar nicht zum thema, aber eh ich noch einen Thread aufmache): Ist es verboten bei Tag mit Standlicht rumzufahren?
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


ist es verboten mit Rückfahrscheinwerfer vorwärts zu fahren? ist es verboten zu blinken und trotzdem gradeaus zu fahren? ist es verboten die bremslichter zu benutzen ohne zu bremsen? Ist es Verboten, mit nebelschlußleuchte zu fahren, ohne nebel?

Jedes Teil hat seine spezielle aufgabe, auch ein Standlicht

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Außerdem findet das (außer vermutlich 18jährige Fahrer selber) niemend wirklich cool ;o)
Harry

Beiträge: 37
Registriert am: 10.06.2002


Hallo Omicron
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber hast du die neuen Bremsbeläge erst mal vorsichtig eingebremst? Dauert ca 150-200km, dabei sollte man nicht zu fest bremsen. Wenn man die Beläge von Anfang an Voll belastet (dann riecht es so und manchmal qualmen die auch ), dann verspröden sie nähmlich werden pickelhart und quitschen. Das ist nicht nur beim Trabi so sondern bei allen Marken. Vielleicht solltest du den Fehler erst mal bei Dir selbst suchen und nicht bei den Teilen oder Händlern.
nix für ungut Harry

[Bearbeitet von Harry (11-09-2002 - 14:24)]

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Harry, Du hast ja recht, aber das Problem mit den reißenden, bröckeligen oder sich gar ablösenden Belägen bei Nachproduktionen ist relativ bekannt, und größtenteils liegt es echt am Material.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


huch, doppelt

[Bearbeitet von kupy (11-09-2002 - 14:47)]

Omicron

Beiträge: 66
Registriert am: 25.05.2001


Also mein Fahrstil ist schon ein normaler würde ich sagen. Ich fahr also nicht mit 100 Sachen auf die Kurve zu und mache 50m vorher ne halbe Vollbremsungen. Und dort wo ich langfahre muss man nunmal viel bremsen, weils ziemlich eng iss. Und es ist ja nicht das erste Mal, daß ich Bremsen gewechselt habe, aber sowas iss mir vorher noch nicht passiert. Tja, kann man nichts machen. Muss ich mich halt mal nach Originalbremsbelägen umhören (hmm, lecker Asbest!) Und das mit dem Standlicht: bin zwar keine 18 mehr, aber cool siehts allemal aus!
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


war es nich immer so das man tagsüber mit weißem standlicht fahren darf? nur in verbindung mit neblern isses nich erlaubt, denk ich zumindest.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Asbest hat einen entscheidenden Vorteil: man kann es zum Bremsen verwenden. Aber was sind schon ein paar Meter Bremsweg im Vergleich zu der immensen Giftigkeit? - btw kenne ich auch niemanden, dem durch jahrzehntelanges Druckluft-Ausblasen von Bremsen, die mit solchen Asbestbelägen gefahren wurden (und das stifft gut!!), auch nur ein Häärchen gekrümmt worden wäre.
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


wie chris schon sagte: warum heisst das standlicht standlicht???
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


sorry war grad andersrum, standlicht in verbindung mit neblern ist erlaubt, vorausgesetzt die sichtverhältnisse erlauben es
Micha

Beiträge: 58
Registriert am: 04.09.2001


Fahr mit Abblendlicht!!!
Sieht noch coooooler aus und es ist so gar erlaubt!
Gruß,
Micha
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


ich würd eh eine "allgemeine Lichtpflicht" begrüßen wie in Ungarn oder auf Rügen oder in Norwegen/Finnland/Schweden (eins von den dreien) ... aber das is eine andere Geschichte...
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Eh ja, Chris, aber wenn die 2 Abblendlichter leuchten, leuchten auch die vorderen Standlichter, die Schlussleuchten, die Tachobeleuchtung, die Nummernschildbeleuchtung etc. also Dinge, die es eigentlich am Tag nicht braucht... Ich habe mich auch schon gefragt, was der TÜV (bei uns MFK) sagen würde, wenn man eine Schaltung einbaut, die nur die Abblendbirnen bestromt, so irgendwie in Verbindung mit der Zündung.
(Ja, ich weiss, es gibt auch Tagfahrlichter zum Nachrüsten aber na ja...)

In der Schweiz ist das Licht am Tag seit diesem Jahr keine Vorschrift sondern eine Empfehlung.
In Italien ist es auf den Autobahnen obligatorisch, aber ich würde es innerorts sinnvoller finden...

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@pwb601: Asbest ist nicht giftig. Das Problem bei Asbest ist, wenn es feinstäubig eingeatmet wird. Z.B. beim Sägen von Eternitrohren. Besonders im Osten sind die guten alten Wellasbestplatten als Beispiel bekannt, welche auf fast allen Garagen zu finden waren bzw. sind. Auch wurde Asbestzement als Feuerschutz des Mauerwerkes gespritzt -> Palast der Republik 1975. Wer das dort gemacht hat, hat mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit heute eine Asbestose.

Beim Ausblasen besteht also eine eher geringe Faserbelastung.

Die Fasern (klitzeklitzeklein, wie Stecknadeln) setzen sich in der Lunge ab und können dort Verhärtungen oder Krebs der Lunge oder Pleura verursachen. Doch nicht jede Asbestbelastung muß zwangsläufig zu einer Erkrankung mit Funktionseinschränkungen führen. Manche haben eine Asbestose ohne es zu wissen. Zum anderen tritt die Erkrankung durchschnittlich nach einer "Inkubationszeit" von 10 bis 12 Jahren ein.

Daher haben ja auch die großen Versicherungsgesellschaften vorab Berechnungen angestellt, wie sich die Staubwolke des World-Trade-Centers diesbezüglich in etwa 10 Jahren finanziell auswirkend wird.

Bzgl. der Belastung ist noch zu sagen, dass bei Berufserkrankungen z.B. eine Exposition von 2,5 Faserjahren vorliegen muß, damit eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der beruflichen Verursachung vorliegt. Wie man 2,5 Faserjahre berechnet geht aber hier sicher zu weit.

Aber jetzt wisst ihr vielleicht mehr. Bischen Asbeststaub von Bremsbelägen alle 2 Jahre ist also nicht schlimm, solange ihr den Staub nicht als Line zieht.

[Bearbeitet von Icke (11-09-2002 - 20:27)]

Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


Hallo zusammen!

Bin auch seit Freitag Trabibesitzer(fahren darf ich leider erst ab 22.7.2003 *heul*) und hab auch schon alle Beiträge des Technikforums(soweit noch verfügbar) gelesen, ich muss schon sagen, das forum ist echt hilfreich und hat schon viele meiner Fragen beantwortet RESPEKT!!!

Aber nu will ich mal was zum Thema beitragen:
@ Chris: Der Begriff "Standlicht" existiert nur im Volksmund-die StVO kennt nur den Begriff "Positionslicht" bzw. "Begrenzungsleuchten" und die dürfen am Tag eingeschaltet sein!
In Verbindung mit Beblern allerdings NUR, wenn die Sicht unter 50m liegt!

2-Takt-Grüße
Michael

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Hier mal die Gesetzestexte:

STVO Deutschland. § 17 Beleuchtung:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Strasse mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. (...)
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblicht, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)

STVO der DDR (1964)

§ 18 Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen
(4) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist in ausreichend beleuchteten Strasse das Fahren mit eingeschalteten Begrenzungs- oder Standleuchten zulässig, wenn Personen und Fahrzeuge auf etwa 100 m noch deutlich wahrnehmbar sind.

Erläuterungne zu § 18:
9) Beim Fahren mit Stand- oder Begrenzungsleuchten muss der Fahrzeugführer berücksichtigen, dass andere ihn eventuell nicht rechtzeitig erkennen und auch seine Geschwindigkeit schlechter abschätzen können.

Schweizer Verkehrsregeln:

(41 SVG, 30 VRV, 31 VRV)

102 Wählen Sie das richtige Licht!
Abgestellte Motorfahrzeuge müssen mit den Stand- und Schlusslichtern beleuchtet sein. Motorfahrzeuge ohne Standlicht (ausser einspurige Fahrzeuge) dürfen auf der Fahrbahn nur abgestellt werden, wo sie genüngend beleuchtet ist. Bei Motorwagen (ohne Anhänger) von höchstens 6 m Länge und 2 m Breite genügt innerorts das Parklicht auf der Seite des Verkehrs. Auf Parkplätzen und markierten Parkfeldern muss das Fahrzeug nicht beleuchtet sein.

(31 VRV)

Beim Fahren sind zu verwenden:
a. die Fern- und Abblendlichter (in Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit auf die Fernlichter verzichtet);
b. bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen die Nebel- oder Abblendlichter, auch tagsüber, wenn Sie nicht wenigstens auf 200 m Entfernung gute Sicht haben. (usw.)

Also: In der DDR war es wohl (innerorts) erlaubt, aber heute nicht mehr. Vielleicht solltest du das in einem Jahr wissen, an der Fahrprüfungen

Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


Hi Phi!

Erstmal sorry, das hatte mir mein Daddy so gesagt, naja, jetzt weiss ich es ja besser!
Wir hatten diese Diskussion bei uns im Passat32b-Forum schon des Öfteren, aber irgendwie hab ich vergessen, was da als Ergebnis rauskam *schäm*

Ist Parklicht eigentlich in Deutschland vorgeschrieben? Bei meinem "Stinker" tut´s obiges nämlich nicht mehr und ich würd das gern wissen, nicht dass bei der Vollabnahme im nächsten Jahr das Parklicht bemängelt wird!
Und wo ich schonmal beim Fragen bin: Darf ich auch Reifen der Größe 155R13(auch als 155/80R13 bekannt) auf dem Trabi fahren? Wenn ja, auf welchen Felgen(hab die alten und die 8-Loch gemischt drauf)?

Danke schonmal+viele 2-taktende Grüße
Michael

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Ja darfste (155R13) Felge is Wurscht hauptsache 4Jx13 und beim Tüv nachtragen lassen wenns nich sowieso schon in den Papieren steht
Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


Hi,

ging ja fix!
Dann werd ich die mal umziehen lassen(sind noch auf Golf 1 Felgen) sobald ich noch ein Paar Trabifelgen bekomme........

Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


Omicron, natürlich hast du anspruch auf ersatz und das sogar 2 jahre lang...

also hol dir neue bremsen und lass dich nicht ein zweites mal abwimmeln! ansonsten kannst du ja hier mal den namen des händlers veröffentlichen...

Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


ach chris, wenn du blinkst und trotzdem geradeausfährst und der aus der nebenstrasse dir die vorfahrt nimmt, weil er dachte du biegst ab, so bist NICHT du schuld.

also blinken und geradeausfahren ist erlaubt...

Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


@little das is SO nicht ganz richtig
die gerichte entscheiden da teilweise recht unterschiedlich

letztens habe ich ein urteil gelesen, da stand in der begründung, dass sich ein verkehrsteilnehmer auf die fahrtrichtungsänderungsanzeige eines anderen verlassen kann und ihn somit keine bzw. nur eine teilschuld trifft

allerdings hab ich den umgekehrten fall selbst schon erlebt...

Marquez828

Beiträge: 51
Registriert am: 16.05.2002


Und noch etwas zum Them Standlicht...

Das Fahren mit Standlicht allein ist offiziell zwar nicht erlaubt, wird aber nur dann von der Staatsgewalt sanktioniert, wenn man eigentlich mit Abblendlicht fahren müßte, also bei schlechter Sicht (Dunkelheit, Nebel, Regen, ...)

Ist ja auch logisch, wen interessierts schon, ob man tagsüber mit Licht gurkt oder nicht...

Grüße aussem Pott!

Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


Besonders leiden kann ich die OBERCOOLEN, die nachts mit standlicht und neblern fahren, mit denen sie selbst nix sehen, nicht gesehen werden (wenn sie über die kuppe kommen) und wo die nebler dann noch schrecklich blenden, weil sie den mond anbeten...
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


das ist der einzige Punkt bei dem ich mit dem kleinen mal konform gehe
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


das mussch rot ankreuzen moss und little einer meinung

little: hat man den bei dir garantie auf die teile und wenn ja, auf welche und wie lange??

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Nach meinem Kenntnisstand muß heutzutage jeder Händler/Hersteller zwei Jahre Garantie geben aber halt nur auf Herstellungs-/Materialfehler bzw. wenn etwas trotz sachgemäßem/fachgerechtem Gebrauch nicht die besagten zwei Jahre hält.
Korrigiert mich wenn ich mich irre.
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