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Autor Thema: Rückleuchtenfrage
Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


Moin,

ich hab im Netz nen Anbieter gefunden, der rot/weiße Rücklichtkappen mit E-Prüfzeichen verkauft. Sind diese erlaubt oder ist das E-Zeichen ein Fake?
Er bietet ausserdem komplett weiße Gläser mit E-Zeichen an, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass diese legal sind, oder? Es gibt ja gelbe Birnen(oder die chicen Osram Diadem), aber rote für´s Bremslicht und rote Sofitten fürs Schlusslicht?
Die ganz orangen Kappen scheinen ja erlaubt zu sein(haben ja sehr viele Trabis dran).........
Ziemlich verwirrend das ganze

Wäre schön wenn jemand was zur Legalität der rot/weißen, der ganz weißen und der ganz orangen sagen könnte! Bei den Blinkergläsern(weiß für vorn) scheints ja eindeutig zu sein........

Bis dahin und schonmal besten Dank im Voraus
Michael

bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


also im tuning katalog project601 werden die auch angeboten alerdings ohne gutachten was immer das heißen soll?
Trabbifan

Beiträge: 31
Registriert am: 30.09.2001


also meiner meinung nach gibt es weiße, weiß-rote und auch orange mit und ohne zeichen. ich selber habe in zwickau beim treffen weiß-rote mit prüfzeichen gekauft und der tüv hat sie anstandslos eingetragen.
ohne zeichen würde ich keine kaufen
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Was steht denn für eine Zahl hinter dem E?

Wenn da E 15 steht, dann ist es ein Fake. Denn die 15 steht für DDR und für die erlangte BE im Rahmen der EU-Normen. Und weiße Rückleuchten wurden definitiv nicht in der DDR hergestellt, somit kann für weiße Rückleuchten nie und nimmer eine gültige Zulassung nach E 15 erlangt worden sein. Gleiches gilt für die Frontleuchten.

Man hat hier einfach Gußformen von normalen legalen DDR-Blinkern gefertigt. Zwangsläufig haben die neuen Lampen auch alle DDR-Markierungen.

Da aus o.g. Gründen tatsächlich jedoch keine Zulassung vorliegt, schreiben die Anbieter "ohne Gutachten", da ohne BE eine Abnahme beim TÜV erfolgen muß. Ohne Gutachten ist jedoch eine Eintragung schwierig. Es sei denn, du findest einen Prüfer, der es per Einzelabnahme einträgt.

HONI

Beiträge: 193
Registriert am: 09.03.2002


Es gab zu DDr Zeiten weiße Blinkerkappen (jedenfalls für vorne). orginal waren die als Begrenzuungsleuchten an irgendeinem in der DDR produzierten Trecker dran. Die passten orginal an den trabi dran, es scheiterte nur an den orangen Glühlampen. MfG HONI!!
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Das ist wie mit vielen anderen Dingen man kann Glück haben und sie werden bei einer Kontrolle geduldet und beim Tüv eingetragen oder man kann Pech haben und sie werden nich eingtragen und bei ner Kontrolle gibts nen Mängelschein.
Bei den komplett Orangenen ist das noch ein wenig anders.
Die sind ja zu DDR Zeiten hergestellt und verbaut worden. Aber es darf ab einem Bestimmten Baujahr kein Orangenes Bremslicht sein (ich weiß jetzt nich genau ab wann) und man muß dann rote Birnen einbauen (die gibts zu kaufen oder mit Lampenlack selbst anmalen)
Fürs Standlicht entweder auch rote fertige oder angemalte Birnen oder man besorgt sich die roten Glasröhrchen von früher die über die Sofitten gesteckt werden.
bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


ja honi du hast recht die gab es als begrennzungsleuchten zu ddr zeiten , die werden aber heute bei project 601 als orginal blinker verkauft (glas mit metallring)wieder ohne gutachten hab die dinker selber bei mir dran wenn ich zum tüv fahre mach ich vorrübergehend weiße plastikkappen ran bei dennen hat der tüv noch nie was gesagt . bei den anderen aus glas schon angeblich wegen der unfallgefahr naja glas splittert halt und die nummer fehlte.

[Bearbeitet von bernd (17-09-2002 - 10:02)]

Trabbifan

Beiträge: 31
Registriert am: 30.09.2001


also bei meinen steht wirklich nur ein E in einem Kreis drauf,
und die wurden eingetragen.
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Mit den weißen Begrenzungsleuchten vom Trecker (Wurden auch bei Kastenwagen als Innenbeleuchtung verbaut) hast Du auch keinen Freiflugschein, selbst wenn ein gültiges E-Zeichen und damit Zulassung existiert. Problem, sie sind eben als Begrenzungsleuchten zugelassen und nicht als Blinker.

@Trabbifan: Wenn man Dir die Dinger eingetragen hat, dann ist es gut und richtig.

MTLE

Beiträge: 214
Registriert am: 05.10.1999


Ich hab auch schon rote für vorn gesehen, in wieweit die nachgefärbt waren kann ich nicht sagen. Die sollen angeblich bei Exportfahrzeugen verbaut worden sein, so meine Info.
Die gelb/roten für hinten sind eigentlich auch komplett gelb, das rot ist innen nur drauflackiert. Es gilt auch nicht nur das E-Zeichen, da es ja auch Teile von "v. E-Zeitrechnung" gibt. Dann gilt die Wellenlinie mit einer "Nummer" dabei. Nachzulesen in §19 3.7.1. oder unter Punkt 2.2.3.1.
Die original gelben Blinker für hinten gibts in mind. 2 Ausführungen. Einmal mit 3-Teilung und ohne. Letztere haben nur die Wellenlinie + Nummer. Die Nummer ist die gleiche, wie auch bei den anderen Ausführungen.
Bei allen "Neuteilen" in diversen anderen Farben sind u.U. die gleichen Formen verwendet worden.
Meiner Meinung nach sind alle die Teile, die aus 2 Teilen bestehen und nachträglich zusammengeklebt wurden, in jedem Fall NICHT "echt".

Icke: Die weißen DDR-Blinker vorn haben die selbe Nummer wie die gelben, da in der gleichen Form produziert. Im allg. gilt: Gleiche Nummer = gleiche Zulassung !
Mir wurde bei der DEKRA gesagt, bloß weil mir jemand was einträgt, ist es noch lange nicht rechtens. Will wohl heißen: "Eintragung schützt vor Strafe nicht"

[Bearbeitet von MTLE (17-09-2002 - 22:27)]

 

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