Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Trabant zur Nauabnahme!
MasterDick

Beiträge: 29
Registriert am: 23.09.2002


Hallo, habe mir vor ca. 30 Monaten einen Trabi 601 (BJ:1976) gemauft. Bis auf die Brmsanlage ist auch wieder ales fertig. Meine Frage ist jetzt, wenn ich zur Nauabnahme gehe, wie lange habe ich dann Zeit die Mängel auszubessern? Meint ihr das ist ein Problem einen so alten Trabi nochmal zuzulassen?

Mailt mir bitte alles was ihr wisst!

MFG Franz Winnekens

kintups II

Beiträge: 145
Registriert am: 08.08.2002


Wenn er fährt, die karosse in Ordnung is ,er gleichmäßig bremst und auch sonst alles Funzt, dann brauchste Dir auch keine Sorgen machen
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Und der Kat bringt Dir steuerlich rein gar nichts.
snydman

Beiträge: 480
Registriert am: 15.01.2002


Wenn Mängel beim TÜV / Dekra auftreten dann haste 4 Wochen zeit die zu beseitigen ohne eine neues TÜV- Gutachten machen zulassen. Es werden nur die Mängel die aufgelistet wurden nachgeprüft...kostet dann allerdings wieder was, ist aber lange nicht zu teuer wie ein normales Tüv-Gutachten. Lässt du dir mehr Zeit als 4 Wochen, dann verfällt das erste Tüv-Gutachten und der Prüfer macht ein neues...zum normalen Tüv-Gutachtenpreis.

Ist ein Fahrzeug einmal zugelassen worden, dann wird es in der Regel, wenns den technischen Vorschriften entspricht, eigentlich immer wieder zugelassen und bekommt auch Tüv!

Jabberwockey

Beiträge: 1.391
Registriert am: 14.11.1999


Wenn Du den alten Brief nicht mehr hast, vorher in Flensburg die Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern.
Sehr schöne Beschreibung zu deiner Problematik auf der Homepage der Zündapp-Zweitakt-IG (http://home.t-online.de/home/mjtilp/zundapp.htm)

Gruß, Jabberwockey

Jabberwockey

Beiträge: 1.391
Registriert am: 14.11.1999


Ach so ... auf dieser Seite dann unter Tipps/Trick/FAQ's nachschauen ...
MasterDick

Beiträge: 29
Registriert am: 23.09.2002


Erst mal vielen Dank für die Antworten!

Gibt es denn da nicht eine Ausnahmeregelung, wenn ich zu einer kopletteeeen Neuabnahme muss, ich mein ich hätte da mal was von einem halben Jahr gelesen?!?!

Naja sonst muss halt vorher alles klappen! D:

Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


Du bekommst den Trabi erst garnicht zugelassen wenn er Mängel hat! Weil ohne TüV keine Zulassung!
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz