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Technik » Klarsichtscheinwerfer |
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Autor | Thema: Klarsichtscheinwerfer |
Binoxe
Beiträge: 411 |
Hi Männer. @Alexxx: Ich muß Little recht geben. Jede Veränderung, die nichts mit dem Fahrzeug zu tun hat, muß "theoretisch" eingetragen sein. Zum Beispiel auch, ne Jetta2-Front in einem Golf2(hat alles E-Prüfzeichen). Grund: Veränderung des Erscheinungsbildes des Fahrzeugs. Für viele nur Schikane, aber von Gesetzeshütern als notwendig erachtet. Sozusagen wenn ein Jetta2-Front-Golf einen Fußgänger o.ä. bei Dunkelheit über den Haufen fährt und abhaut, und der Geschädigte einen Jetta erkannt hat und keinen Golf ist die Kacke am dampfen. |
bernd
Beiträge: 372 |
möchte mal stark bezweifeln das ein ottonormal verbraucher den unterschied sieht ,wenn überhaut die automarke erkennt im dunkeln . alles nur geldschneiderei und mann darf nicht vergessen wir sind in deudschland hier reitet der beamtenschimmel |
Atze
Beiträge: 187 |
E-Prüfzeichen heist nicht gleich Eintragungsfrei!!! Wenn man überlegt wie viele Fälschungen es auf dem Markt gibt! z.B. Orangene Trabant Rückleuchten (aus Ungarn) mit E-Nummer! Die Teile sind ja wohl auch nicht zulässig obwohl sie eine E-Nummer haben! |
bernd
Beiträge: 372 |
also in amerika kannst de dir ne toilette aufs dach machen und keiner sagt was und E nummer hat die auch nicht |
Tscharlie
Beiträge: 56 |
Was muß den für diese Golf 1 Scheinwerfer am Lampenring (Scheinwerferabdeckung) geändert werden damit dieser wieder richtig eingestellt werden kann? |
Schorsch601
Beiträge: 242 |
Ich muste an den oberen zwei Dritteln der Ringe die Kante etwas wegschleifen. Ca 2 bis 3 mm. Wenn man das mit der Flex ganz langsam macht muß man sie noch nicht mal komplett neu lackieren. |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Hat jemand Erfahrung mit denen von INPRO gemacht mit Kreuz ? Koennte die jetzt sehr preiswert schiessen |
JensGrotzsch
Beiträge: 61 |
vom Schwiegerpappi, der DEKRA-Prüfingenieur ist: selbst wenn ein E-Zeichen drauf ist, dann lediglich für das Fahrzeug, für welches es bestimmt ist/war (Klarglas GolfI-Scheinwerfer sind also NUR und AUSSCHLIESSLICH für den GolfI zugelassen und eintragungsfrei!!!). außerdem hat er gesagt: hier in Leipzisch wird jeder Polizist wissen, daß es für´n Trabbi nie weiße Blinklichter, Klarglasscheinwerfer, etc. gab, so daß man garantiert: Wenn man dagegen in Düsseldorf angehalten wird, dann werden die Staatsbeamten eher drübber stauen und sich freun, daß se mal een Trabbi seh´n. Die werden nicht wissen, daß man die Teil eintragen lassen MUSS! Darüberhinaus hat er gesagt: falls man die für´n Trabbi eintragen lassen möchte ist das riesen aufwendig. Das BlaBlaLichtinstitut Braunschweig oder so muß sie extra ausmessen, für den Trabbi ganz konkret abnehmen, Lichausleuchtung/- Intensität usw. bestimmen, und gucken, ob´s auch wirklich für DEN Trabbi paßt. Erst dann kann der Prüfer sein okay drauf geben. In der Regel, sagt mein Schwiegerpapa, wirds das also NICHT GEBEN!!! jens. leipzisch. PS.: darf ich Trabbi bitte mit 2x"b" schreiben?! |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Wenn Du aus leipzsch bist, nö. |
blue601
Beiträge: 1.552 |
ist es denn ein Trabbant?? und außerdem gibtz da auch in leipzsch meist nich nur einen 1 punkt sondern 3 und dann isses auch nich mit nem verwarnungsgeld getan |
das moss
Beiträge: 7.651 |
die Diskussion gabs gestern schon mal..... mal sehen was little zu den Eintragungen sagt.... |
X Men
Beiträge: 865 |
Also zu der Eintragerei und euren Vorstellungen dazu!! 1. 2. UND es kann eine Eintragung durch Einzelabnahme sein, welche nur bestimmte Prüfer durchführen dürfen. Das hängt von Ihrem Abschluss ab.
[Bearbeitet von X Men (20-10-2003 - 17:22)] |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Nur gut das ich in Moenchengladbach wohne |
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