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Technik » Eintragung Anhängerkupplung |
Autor | Thema: Eintragung Anhängerkupplung |
Ralph
Beiträge: 53 |
So, ich hab jetzt meine gebrauchte AHK bekommen und schon mal entrostet. Habe auch eine Briefkopie dazu bekommen. Darin steht: Mit AHK KTA Nr. 1005 Auf dem Kugelkopf steht: TLP 1000 Ein Typenschild hab ich mir besorgt, darauf steht: Anhängervorrichtung für Trabant P601 mit Mischfahrwerk, KTA-BAG-Nr.2413/1. So, jetzt meine Frage: Im Brif steht KTA 1005, auf der Kupplung TLP 1000...., und auf dem Typenschild ne ganz andere Nr. Hab keine Ahnung, ob die Nr. zusammen passen, oder sich (in den Augen des Tüv´s) widersprechen . Kennt sich da einer aus? Für jede noch so kleine Antwort dankbar! |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Vermutlich ist das Typenschild für eine mit Schraubenfedern (weil BJ90) und im Brief steht noch eine mit Blattfedern (weil BJ81) und wer weiß wieviele Ausführungen und damit KTA-Nummern es noch gab. Da du ein Typenschild hast, das normalerweise zur Eintragung reicht, würde ich "auf dumm tun" und das montieren und den TÜVer damit konfrontieren. normalerweise sucht der bei solchen "Standart-Umbauten" nur irgentwelche Zahlen, die sie eintragen können und machen da keinen Zirkus... Das "TLP..." ist was ganz anderes. die trägt eh keiner ein.. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Das Typenschild und der Eintrag im Brief nicht übereinstimmen sieht auch ein nicht TÜVer. Hast ja selber geschrieben: KTA Nr. 1005 (Brief) <-> KTA-BAG-Nr.2413/1 (Schild). Der Brief enthält wohl die richtige KTA-Nummer Deiner AHZV. Nur leider passt das Typenschild dazu nicht. Drum laß den Brief einfach zu hause. Mach das Typenschild ran und fahr vor. Maßgeblich bleibt das Typenschild mit der dort aufgeführten KTA-Nummer. Mit der KTA wurde zu DDR-Zeiten der Anhängerkupplung für bestimmte Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften die Betriebserlaubnis erteilt. Im Zweifelsfalle wird daher der TÜVer lediglich überprüfen- in eine Liste schauen -, ob die AHZV mit der besagten KTA-BAG-Nr.2413/1 zulässig für Dein Fahrzeug ist, egal was in einem Brief eines anderen Fahrzeugs steht. Sollte er das tun, so wird er sagen: "Nicht zulässig"--> Siehe Ausführungen von Chris (Mischfahrwerk etc.). Da wird Deine Briefkopie nix bringen. Solltest Du gleich bei der Einfahrt mit Typenschild und Briefkopie wedeln, welche widersprüchliche Angaben enthalten, so wird der TÜVer erstrecht hellhörig. Drum Typenschild zeigen und Ruhe bewahren. Wahrscheinlich sagt er dann nur ok ohne zu prüfen, ob die Schild-KTA zu Deinem Fahrzeug passt. So war´s bei mir (Wobei ich aber das original Schild dran hatte). Ansonsten musst Du dir ein Typenschild besorgen, welches eine KTA-Nummer enthält die Dein Fahrzeug beinhaltet. Die KTA-Nr. 1005, die richtige Deiner AHZV, könnte ebenfalls Dein Fahrzeug nicht beinhalten. Z.B.: Zulässig für P60 etc...... Ich habe die KTA-Nr. 2370, Fahrzeug Bj. 1987. Die AHZV war schon zu DDR-Zeiten dran. PS: Ist eine mit Typenschild versehene AHZV eintragungspflichtig? Die AHZV mit originalem Typenschild hat doch mit der KTA automatisch die Betriebserlaubnis erhalten. Oder? Der TÜVer muß doch daher nur prüfen, ob die KTA der AHZV für das Fahrzeug zulässig ist. Mehr nicht. Zumindest hat der TÜVer bei mir nur ein mündliches OK gegeben und nichts von einer Eintragung gefaselt. [Bearbeitet von Icke (07-01-2003 - 20:18)] |
Ralph
Beiträge: 53 |
Werde wohl mit Typenschild vorfahren und abwarten was der Prüfer sagt. Werde wohl mal anrufen und fragen , was die wollen. Wird schon irgendwie klappen, haben mir auch schon 2 MZ-Gespanne abgenommen. Danke für die Ratschläge. Gruß ralph |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
mach dir mal keine Gedanken. lass diese komische briefkopie daheim, baue das Typenschild dran und tue dumm. das merkt keine Sau, daß das eigentlich 'n Typenschild für Blattfeder-AHZV-Kupplungen is. der Tüver will ja auch nur was eintragen.. So würde ichs machen. Wenn du es korrekt machen willst (ich wills wenigstens sagen), gehts nur so, wie Icke sagt: richtiges Typenschild besorgen - und das ist mit Sicherheit nich "KTA 1005" |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Die KTA-Nr. 1005 stammt aus dem Jahre 1974, als man für die Duplex-Fahrzeuge die zulässige Anhängelast erhöhte (300Kg ungebremst, 400Kg gebremst). |
TALOON
Beiträge: 36 |
bin über den link auf dieses alte thema gekommen und will nur kurz was richtig stellen. die KTA 1005 stammt aus dem jahre 1969, exakter: genemigt am 20.5.1969 auf antrag der firma gustav reißig KG in halle. sie war gültig für die typen P601 und P50/60. die damals zulässige anhängelast betrug 280kg. das ist alles was in der 1005 und ihren 17 ergänzungen wichtiges steht, mfg franz |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Danke für die Richtigstellung. Hast Du auch Infos über die KTA-Nummern nach 1005-K? Wie lauteten diese und wann traten sie ein? |
TALOON
Beiträge: 36 |
hallo, nein, habe nur das was für mich wichtig war (bin eigentlich eh mehr auf 2 und 3 räder spezialisiert) kopiert. die 1005 nur deswegen, weil ich eine kupplung bekommen habe für meinen 75er der aufgebockt die nächsten jahre wartet.... durfte das komplette KTA archiv durchsehen und auch was ich wollte kopieren. solltet ihr noch einmal !genaue! fragen(KTA nummern) haben, kann ich noch einmal vorbei gehen. nur sind die ordner für die trabis tierisch abgenutzt und ne lose blattsammlung ist nichts dagegen-->teilweise viel arbeit... mfg taloon ps: habe noch den schein fürs dübener ei da (habe ein 78er ei), dürfte dann neben der 1005 das einzigste sein was in diesem/für dieses forum interessant ist. |
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