Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Tüv Fristüberschreitung
Erich

Beiträge: 43
Registriert am: 06.03.2002


Hallö,
Ich hatte doch ne Tüv bescheinigung über erhebliche Mängel (beim Trabi natürlich) und ne 4 Wochen Frist alles wieder schön zu machen. Weiß jemand was bei Fristüberschreitung passiert??
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


es wird nochmal neu tüv gemacht. mit allen kosten, ansonsten zahlste glaube nur die hälfte
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Und Bußgeld wenn die Bullen Dich erwischen:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR

steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


kann aber auch richtig Ärger geben z.B. wenn der Tüver die Plakette abgekratzt hat und damit Zwangsstillgelegt.
Dann gibts bald Post vom Ordnungsamt...
Also besser Termine einhalten!
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Wenn der Tüver was abkratzt dann nur die Tüvplakette zu mehr ist er nicht berechtigt (normalerweise) und damit ist der Wagen nicht zwangsstillgelegt Die können höchstens die Zulassungstelle und gegebenenfalls die Polizei informieren wenn der Wagen so erhebliche Mängel aufweist das er eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs darstellt und dann von entsprechender Stelle zwangsstillgelegt wird.
Und wenn man dann fährt mit abgekratzter Tüvplakette und hat den Prüfbericht mit Mängeln dabei und ist innerhalb der vier Wochen passiert bei ner Kontrolle garnix und wenn man die vier Wochen überschreitet kostet es das was Zoni schreibt.
Und normalerweise kratzt der Tüver die alte Plakette erst runter wenn er die neue draufkleben will.
Erich

Beiträge: 43
Registriert am: 06.03.2002


Danke für eure Antworten (Erfahrung?)

Bin ich ja'n bischen beruhigt , wobei mehr Geld immer schlecht ist, aber möglich.

Abgekratzt hat der Tüvmeister nichts. Ich dachte daß darf er auch nur um wieder ne neue draufzukleben.

 

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