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Autor Thema: Anmelden
HendrikF

Beiträge: 39
Registriert am: 28.12.2002


mir hat jetzt einer erzählt das man zwei-tackter nicht mehr anmelden dürfte wegen der hohen schadstoff abgabe. stimmt das weil ich bin gerade am restauriren und neumachen eines 601. ich freue mich über jede antwort.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


natürlich stimmt das NICHT!

Aber das ist auch eine Frage der Auslegung des Begriffs "Anmelden"..
Eine Neuzulassung eines DDR-Fahrzeuges, was in der DDR noch nie angemeldet war, ist nämlich wirklich nicht (legal) möglich.

Karsten1980

Beiträge: 68
Registriert am: 12.06.2001


tja leider ist das nicht möglich deshalb hat mein pappen trotz neuer karosse und komplett aus neuteilen zusammengebaut, eine erstzulassung von 1988
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


EBEN! Das ist das Problem, was ich meinte mit "legalen" Neuzulassungen. da hilft nur "ummünzen" mit altem Typenschild und Schein von nem anderen.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


für die Zulassung mit roter 07-Nr. benötigst Du keine Nachweise über bisherige Zulassungen sondern nur über redlichen Erwerb etc., ist also auch für solche Fahrzeuge möglich wie ihr sie beschreibt. danach hast Du aber eine "vorherige" Zulassung (nämlich die 07er) und kannst dann mit Vollgutachten und Ausstellung eines neuen Briefes auch normale Kennzeichen und ne normale Zulassung erhalten.
IFA89

Beiträge: 395
Registriert am: 15.07.2002


übrigens,das mit der Neuzulassung gilt nicht nur für DDR-Fahrzeuge.
Es gibt Leute,die haben sich 1990 einen der letzten Citroen 2CV (Ente) gekauft und eingemottet um sie irgendwann mal als fabrikneuen Klassiker anzumelden.

Wenn so ein Fahrzeug noch nie zugelassen war,kriegt man die nicht angemeldet weil es eine Neuzulassung wäre und Neuzulassungen den geltenden Sicherheits-und Abgasbestimmungen entsprechen müssen.

Aber...es gibt einen einfachen Trick dies zu umgehen.Bei der zentralen Zulassungsbehörde (ich glaub die ist in Flensburg)werden alle Daten von Fahrzeugen die länger als 5 Jahre stillgelegt sind unwiderbringlich gelöscht.Wenn man also hingeht und sagt,das Fahrzeug war irgendwann mal angemeldet und man könne nur den Brief nicht finden kann einem niemand das Gegenteil unterstellen und es ist mit einer einfachen Neuabnahme getan.
Und wenn man auch noch selber daran glaubt,ist es noch nicht mal illegal

[Bearbeitet von IFA89 (29-01-2003 - 12:17)]

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


is ja interessant! Da haben wir jetzt schon 2 "Tricks", diese Problemfahrzeuge zuzulassen! 07er scheint mir aber noch am "einfachsten"
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


@Andre muss denn nicht bei einer 07er-Zulassung das Fahrzeug ein mindetsalter von 25 Jahren haben ?

Wie ist das eigentlich, wenn man noch einen 1.1er von den 444er hat und der noch nie zugelassen wurde ?

Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


da hat man Pech, ist ein schönes Museunsauto
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Andi: 20 ist Richtlinie, es gibt u.U. auch jüngere, aber 20 Jahre haben ja eh bald alle erreicht ;o)
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


für die 444 gabs damals eine Ausnahmegenemigung und ein Zeitfenster, in dem man die zulassen konnte (musste) falls das verschlafen wurde, siehe oben.
IFA89

Beiträge: 395
Registriert am: 15.07.2002


also...jetzt hab ich noch mal genau nachgesehen.Nachzulesen ist meine Ausführung in diesem Beitrag in der "OLDTIMER-MARKT" 03/2001.Daher hab ich mein Wissen.Dort wurde dieses Thema ausführlich behandelt auf Seite 206:Fallstrick Erstzulassung:Klassiker mit Verfallsdatum?

[Bearbeitet von IFA89 (17-02-2003 - 21:39)]

shoorty

Beiträge: 4
Registriert am: 16.02.2003


Das ist völliger BLÖDSINN!!!!!!!

 

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