Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Anhänger ziehen
StephanM

Beiträge: 6
Registriert am: 08.06.2002


Hab da ne frage, die mir bisher schon verschieden beantwortet wurde!
Als ich vor der Frage stand, wie ich meinen Trabi zum Lackierer schaffe. Eigentlich ganz einfach, Papas Auto nehmen, großen Anhänger dran, Trabi drauf und los.
-Papas Auto mit zul. Anhängelast 1200kg und Stützlast 75kg sollte da nach Meinung einiger Leute zu klein sein.
- der Anhänger zul. Gesamtgewicht 3500kg, max. Stützlast 125kg
- der Anhänger beladen ca. 950kg, die Stützlast unter 75kg
Nun die Frage an euch: Durfte ich diesen Anhänger ziehen oder nicht? Wer kennt sich da besser aus als ich, und kann das vielleicht belegen, ich muß mein Trabi ja noch vom Lackierer abholen!

Danke

Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


das zulässige Gesamtgewicht ist egel, aber wegen der Stützlast darfst du ihn nicht anhängen
StephanM

Beiträge: 6
Registriert am: 08.06.2002


Bei der Stützlast stand auch drauf bis max. 125kg, ich war drunter, also müsste das ja auch gehen, oder???
StephanM

Beiträge: 6
Registriert am: 08.06.2002


Warum nicht wegen der Stützlast, da stand ich glaub _bis max._ 125kg, und ich war im Limit vom Auto also 75kg, oder???
Sven 2

Beiträge: 396
Registriert am: 05.01.2001


Hat der Lacker nicht ne Möglichkeit zum Transport? Wen man mal mit dem redet holt und bringt der Dir Deinen Trabi sicher frei Haus. So wars zumindest bei mir.

MFG

Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


die Stützlast wird durch die beladung bestimmt, der Schnittlauch überprüft nur die max. Stützlast, die in den Papieren steht, die können die Stützlast nicht wiegen
Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


mein Trabi kam so vom Lacker

http://www.downloads.trabantkuebel.de/anlieferung.wmv

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Also mal nicht so ängstlich! Hab meinen Kombi kürzlich mit einem gewichtsmäßig ähnlich dimensionierten ANHÄNGER an mein Blechauto gehängt und dabei die zul. Anh.last wohl um schätzungsweise 80kg überschritten.War überhaupt kein Problem - das Auto bremste mit Hänger(noch) besser als ohne. Bei der Stützlast wird man sich mit einem gut mittig aufgesattelten Traber wohl auch keine grauen Haare wachsen lassen müssen. Auch hier dürfte - wie beim Gewicht -der tatsächliche Wert zählen. Jedenfalls haben die Bullen freundlich gegrinst, als ich mit meinem Gespann vorbeifuhr!
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


bei pkw-anhängern zählt das tatsächliche gewicht und die stützlast darf natürlich nicht überschritten sein. du darfst also den hänger so wie du es beschrieben hast, ganz legal ziehen!!!
StephanM

Beiträge: 6
Registriert am: 08.06.2002


OK, da bedank ich mich erstmal.
Ich werd´s da wieder mal so machen, ist ja nur noch das eine Mal. Auf der Hinfahrt ist die 60 km ja auch nichts passiert.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Das Thema hatten wir so ähnlich schon mal, ich hatte damals die DEKRA angemailt. Die Antwort ist unter dem nachfolgenden Link zu finden.

http://www.trabi.de/ubb/Forum1/HTML/000613.html

Klaus PELF

Beiträge: 253
Registriert am: 18.09.2002


Habe um das Anhängerproblem (Áusleihen usw.) mir an einen alten Hilfsrahmen ein Anhängerzugrohr anschweißen lassen, eine Kupplung vorne dran, Stützrad und fertig. Jetzt gehts zum Lackierer nur mit eingebauter Hinterachse. Nach Abnahme habe ich nicht gefragt. Langes Kabel in die Steckdose und zum Transport Beleuchtung hinten dran. So zieht ein Trabi auch den anderen. Polizeikontrolle hatte nur ein defektes Bremslicht bemängelt. Bei Bedarf kann ich das Ding auch Ausleihen.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Wird da die Stützlast nicht ein bißchen hoch? (Das Prinzip ist aber bewährt. Für "nach nebenan" gibts hier auch so ein Teil.)
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


So´n Teil hatten wir früher in der Werkstatt auch für Lacki-Fahrten.
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz