Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Technik » Anhänger ziehen |
Autor | Thema: Anhänger ziehen |
StephanM
Beiträge: 6 |
Hab da ne frage, die mir bisher schon verschieden beantwortet wurde! Als ich vor der Frage stand, wie ich meinen Trabi zum Lackierer schaffe. Eigentlich ganz einfach, Papas Auto nehmen, großen Anhänger dran, Trabi drauf und los. -Papas Auto mit zul. Anhängelast 1200kg und Stützlast 75kg sollte da nach Meinung einiger Leute zu klein sein. - der Anhänger zul. Gesamtgewicht 3500kg, max. Stützlast 125kg - der Anhänger beladen ca. 950kg, die Stützlast unter 75kg Nun die Frage an euch: Durfte ich diesen Anhänger ziehen oder nicht? Wer kennt sich da besser aus als ich, und kann das vielleicht belegen, ich muß mein Trabi ja noch vom Lackierer abholen! Danke |
Professor
Beiträge: 1.648 |
das zulässige Gesamtgewicht ist egel, aber wegen der Stützlast darfst du ihn nicht anhängen |
StephanM
Beiträge: 6 |
Bei der Stützlast stand auch drauf bis max. 125kg, ich war drunter, also müsste das ja auch gehen, oder??? |
StephanM
Beiträge: 6 |
Warum nicht wegen der Stützlast, da stand ich glaub _bis max._ 125kg, und ich war im Limit vom Auto also 75kg, oder??? |
Sven 2
Beiträge: 396 |
Hat der Lacker nicht ne Möglichkeit zum Transport? Wen man mal mit dem redet holt und bringt der Dir Deinen Trabi sicher frei Haus. So wars zumindest bei mir. MFG |
Professor
Beiträge: 1.648 |
die Stützlast wird durch die beladung bestimmt, der Schnittlauch überprüft nur die max. Stützlast, die in den Papieren steht, die können die Stützlast nicht wiegen |
Professor
Beiträge: 1.648 |
mein Trabi kam so vom Lacker |
standard
Beiträge: 19.357 |
Also mal nicht so ängstlich! Hab meinen Kombi kürzlich mit einem gewichtsmäßig ähnlich dimensionierten ANHÄNGER an mein Blechauto gehängt und dabei die zul. Anh.last wohl um schätzungsweise 80kg überschritten.War überhaupt kein Problem - das Auto bremste mit Hänger(noch) besser als ohne. Bei der Stützlast wird man sich mit einem gut mittig aufgesattelten Traber wohl auch keine grauen Haare wachsen lassen müssen. Auch hier dürfte - wie beim Gewicht -der tatsächliche Wert zählen. Jedenfalls haben die Bullen freundlich gegrinst, als ich mit meinem Gespann vorbeifuhr! |
Little
Beiträge: 1.815 |
bei pkw-anhängern zählt das tatsächliche gewicht und die stützlast darf natürlich nicht überschritten sein. du darfst also den hänger so wie du es beschrieben hast, ganz legal ziehen!!! |
StephanM
Beiträge: 6 |
OK, da bedank ich mich erstmal. Ich werd´s da wieder mal so machen, ist ja nur noch das eine Mal. Auf der Hinfahrt ist die 60 km ja auch nichts passiert. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Das Thema hatten wir so ähnlich schon mal, ich hatte damals die DEKRA angemailt. Die Antwort ist unter dem nachfolgenden Link zu finden. |
Klaus PELF
Beiträge: 253 |
Habe um das Anhängerproblem (Áusleihen usw.) mir an einen alten Hilfsrahmen ein Anhängerzugrohr anschweißen lassen, eine Kupplung vorne dran, Stützrad und fertig. Jetzt gehts zum Lackierer nur mit eingebauter Hinterachse. Nach Abnahme habe ich nicht gefragt. Langes Kabel in die Steckdose und zum Transport Beleuchtung hinten dran. So zieht ein Trabi auch den anderen. Polizeikontrolle hatte nur ein defektes Bremslicht bemängelt. Bei Bedarf kann ich das Ding auch Ausleihen. |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Wird da die Stützlast nicht ein bißchen hoch? (Das Prinzip ist aber bewährt. Für "nach nebenan" gibts hier auch so ein Teil.) |
standard
Beiträge: 19.357 |
So´n Teil hatten wir früher in der Werkstatt auch für Lacki-Fahrten. |
|