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Autor Thema: Rechtsfrage
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Moin.

Bei mir im Dorf steht 'n 601er abgemeldet, mit rotem Zettel vom Ordnungsamt usw... den Besitzer hab ich nicht herausfinden können. Was passiert, wenn die Behörde den Wagen nächste Woche entsorgt? Hab ich eine Chance, den Wagen vom Ordnungsamt zu bekommen, oder geht das rechtlich nicht (was schade wäre)? Ich könnte mit dem Auto ein Teil meiner Ersatzteilprobleme vielleicht lösen. Der sieht vollständig und irgendwie noch gut aus.

Gruß
Benni

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Sprich mit dem Ordnungsamt.
Wenn es dann soweit ist, dann sparen die die Entsorgungskosten wenn Du ihn wegholst.

Laessig

Beiträge: 257
Registriert am: 13.01.2002


Nimm mit das Ding und gut ist es! Weg ist weg.
Trabifan_from_austria

Beiträge: 20
Registriert am: 27.01.2003


hallo!
die deutsche Rechtslage sieht eindeutig folgendes vor:
Vom jeweiligen Landkreis wird in og. Fall eine Entsorgungsbemächtigung erteilt.
( Dieser Vorgang ist rechtlich äusserst kompliziert, und wird ohnehin von den jeweiligen Landkreisen in deren internen rechtsregelungen definiert.)
falls die Entsorgungsermächtigung für das fahrzeug erteilt wurde, kann ein potentieller interessent das fahrzeug in absprache mit dem Ordnungsamt erhalten, wenn er a.) glaubhaft machen kann, dass ein berechtigtes Interesse am fahrzeug besteht
( das ist ja wohl kein Problem )
b.) über eine private Abstellfläche des Fahrzeuges verfügt
c.) bestätigt, dass er im Falle einer verschrottung alle Kosten hierfür übernimmt.

Das ordnungsamt folgt dem interessenten eine Übergabebestätigung aus, und sorgt hierfür auch für rechtssicherheit,falls sich der urbesitzer des Fahrzeuges melden sollte.
Eines sei jedoch abschliessend gesagt.
Es gibt derzeit keine möglichkeit, in og. Fall einen Fahrzeugbrief für das Fahrzeug zu erhalten.
Dieses Vorgehen ist nur interessant, wenn wirklich nur Ersatzteile für das Fahrzeug benötigt werden.

Quelle dieser Info: telefonat mit meinem
Kollegen vom Landkreis Passau/ Inn

Hoffe mit dieser Info gedient zu haben,
Thomas von der Strassenaufsicht-Österreich

Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


@ lässig: kfz-diebstahl in minderschweren fall macht sich nicht gut im führungszeugniss
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Hm wenn der besser ist als dein jetziger Benny dann stanzmer nur die Nummer um
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


was lange währt... das O-Amt versucht immer noch, den Besitzer zu ermitteln... leider muß ich das abwarten. Danach wird der Wagen einer Entsorgungsfirma übergeben (zusammen mit einer Freigabe - nicht geklaut usw.), und von der kann ich mir das Ding völlig legal und ohne Abgabe irgendwelcher Erklärungen dann abholen.

Danke für die Tips.

Gruß Benni, bald mit Trabant Nr. 3, der bisher ziemlich- unbehelligt am Straßenrand steht. Der legale Weg ist zwar langwierig im Vergleich zum Abschleppen, aber dafür auf Dauer billiger...

Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Bei uns stand auch mal so ein Fall, draußen am Hafen. Hätte ich den Platz gehabt, hätte ich ihn mir auch geholt. Der hatte noch die schönen alten Stoßstangen dran, nicht diese kantigen Dinger mit den ständig davonfliegenden Plastikecken. Allerdings nicht verchromt, sondern Lackiert.
Nun ist er aber schon lange weg.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Die Ecken fliegen nur weg, wenn man aneckt oder die Blechschnipsel von innen nicht zur Arretierung eingedrückt sind!
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Außerdem ist´s allemale besser, einfacher und billiger, nach einem kleinen Rempler nur die Plasteecke zu erneuern. Bei den - vielleicht schöneren - Vollblechstoßstangen ist dann oft gleich die ganze Stange bzw. die Chromecke im Eimer.
 

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