Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Wie sieht es aus!
Starterkabel

Beiträge: 21
Registriert am: 16.03.2003


Hab endlich meine Schürze für hinten bekommen! Juhuuuu, doch mit der Nebel- und Rückfahrleuchte gefällt es mir net mehr! Wollte daher fragen, kann man die ablassen oder darf man das nicht! (Also müssen die sein?).....

Ps.: Wie siehts eigentlich mit den originalen Bremskappen von hinten aus, die komplett orange sind, darf man die drann haben oder auch nicht?

Domski

Beiträge: 1.187
Registriert am: 08.05.2001


Also Nebelschluß und Rückfahr brauchste auf jeden Fall. Nebelschluss ist vorgeschriebn, Rückfahr glaubich auch.

Mit den Lichtkappen, das weiss ich nicht so genau.... Normal darfste die nur verwenden wenn die ein Prüfzeichen haben oder an dem Baujahr original dran waren. Aber das ist auch so eine "Never-ending story"

bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


nebel und rückfahrleuchte müssen nicht sein. die komplett orange sind,darf man drann haben nartürlich mit prüfzeichen. gruß bernd

[Bearbeitet von bernd (21-03-2003 - 19:54)]

Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Nebel und Rückfahrleuchte ist Baujahrabhängig(irgentwas um EZ 90-91),die komplett orangenen Kappen darfste auch nur bis(glaub ich) EZ 69 o.70 fahren,egal ob die nen Prüfzeichen haben.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


genau. NSL und RFSW brauchste beim 601er nicht (waren glaube auch NIE serienmäßig beim Standart) und bei den orangenen kappen dürfte es bei genauen Prüfern bei "jungen" Trabanten Probleme geben.

Prüfzeichen ham die mittlerweile glaube alle, die Ungarn pressen da einfach rotzfrech die DDR-prüfzeichen rein

Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


§ 53(2)gelbes (bzw. orangenes) Bremslicht zulässig bis EZ 31.12.1982!!! § 54(3) rotes Blinklicht bis EZ 31.12.1969 zulässig!!! § 53 ab EZ 1.1.1954 müssen Schluß-Bremsleuchten & Rückstrahler ein Prüfzeichen also bauartgenehmigt sein! Früher war das die Wellenlinie heute ist es das E Zeichen bzw. Nummer!
Starterkabel

Beiträge: 21
Registriert am: 16.03.2003


Also kann ich ruhig allet ablassen an Nebel und Rückfahrleucht und die orangen Kappen kann ich ruhig nach en TÜV ranbasteln! Is ja schön! PS: HAT NOCH JEMAND GUT ERHALTENER TRABIREIFEN VON FIRESTONE? Habe 3 Stk. und einer fehlt! 145/80/13 Kennzeichnung 580! Am besten mit Felge, wo nur 4 Bremslufteinlässe drinnen sind!
AV P601

Beiträge: 56
Registriert am: 04.07.2002


ja kannst ruhig alles ablasen aber ich muß aus eigener erfahrung sagen das sich ohne rückfahrlicht im dunkeln scheiße einparkt auch wenn man vorher denkt das man diese nicht braucht meine wahren nach ner woche wieder dranne
Starterkabel

Beiträge: 21
Registriert am: 16.03.2003


Naja, das sind kleine Probleme, ich brauch nur meine Kofferraumklappe aufmachen, dann ist genug Licht nach hinten raus! Habe schon die ersten 3 Bilder im Netz von unseren Pappen trabantcool.de.vu
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


Seit 1.Juli ist Nebelschlußleuchte bei Neufahrzeugen in der BRD Pflicht!
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Erst seit letztem Jahr?? Selbst das 3. bremslicht is doch schon jahrelang Pflicht..
bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


wir reden hier doch nicht von neue fahrzeuge!.und seid wann ist das dritte bremslicht pflicht?.
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


@ JL: Welcher 1. Juli? 2025 oder was
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Es gibt sogar ziemlich harte Auflagen für Neufahrzeuge! U.a. deshalb ist es ja nicht möglich einen Trabant heutzutage neu zuzulassen!

ich weiß leider nix genaues, aber ich denke mal, daß NSL, RFSW, drittes bremslicht, ich glaube sogar Airbag bei PKWs mittlerweile dazugehören.. Das sind natürlich nur Oberflächliche Sachen, ich denke mal die Auflagen an Neufahrzeuge sind richtig tiefgründig und nicht mit ein paar Lampen abgetan..

Bernd: das letzte Neufahrzeug OHNE 3. bremslicht dürftest du vor vielen Jahren das letzte mal in D gesehen haben..

[Bearbeitet von Chris601 (24-03-2003 - 15:44)]

Gklasse

Beiträge: 174
Registriert am: 24.05.2002


mensch,woher der danny das alles weiß???
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


hab grade mal nachgelesen. 3. bremslicht ist seit 98 Pflicht (bei neuwagen) Nachrüstpflicht besteht natürlich nicht, aber wie gesagt, das sollte das kleinste problem sein.
Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


Mahlzeit!

Also, die NSL ist seit 1.1.1991 für Neuwagen Pflicht. Fahrzeuge, die vor dem 1.1.91 erstmals zugelassen wurden, brauchen keine NSL. Rückfahrscheinwerfer sind seit 1981(!) Pflicht für Neufahrzeuge in der BRD(Trabis haben aber wie Enten und einige andere so ne Art Sonderstatus). das dritte Bremslicht kann seit 1986(davor war es in der BRD verboten, bzw. man musste 2 zusätzliche Bremslichter anbringen) montiert werden und ist AFAIK noch keine Pflicht, aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen, da ich da nicht sicher bin.

Grüße
Michael

bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


ja chris wie die zeit vergeht! 1998 ist eine ewigkeit her.
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


@Zoni:1990 habe ich vergessen!
Starterkabel

Beiträge: 21
Registriert am: 16.03.2003


Âlso, ick tu did wohl nie verstehen, ick bring did Auto so hin und werd eh net durch den TÜV kommen! Denk mal, Der Sturz ist verboten odeR?
 

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