Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Wie sieht es aus! |
Autor | Thema: Wie sieht es aus! |
Starterkabel
Beiträge: 21 |
Hab endlich meine Schürze für hinten bekommen! Juhuuuu, doch mit der Nebel- und Rückfahrleuchte gefällt es mir net mehr! Wollte daher fragen, kann man die ablassen oder darf man das nicht! (Also müssen die sein?)..... Ps.: Wie siehts eigentlich mit den originalen Bremskappen von hinten aus, die komplett orange sind, darf man die drann haben oder auch nicht? |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Also Nebelschluß und Rückfahr brauchste auf jeden Fall. Nebelschluss ist vorgeschriebn, Rückfahr glaubich auch. Mit den Lichtkappen, das weiss ich nicht so genau.... Normal darfste die nur verwenden wenn die ein Prüfzeichen haben oder an dem Baujahr original dran waren. Aber das ist auch so eine "Never-ending story" |
bernd
Beiträge: 372 |
nebel und rückfahrleuchte müssen nicht sein. die komplett orange sind,darf man drann haben nartürlich mit prüfzeichen. gruß bernd [Bearbeitet von bernd (21-03-2003 - 19:54)] |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Nebel und Rückfahrleuchte ist Baujahrabhängig(irgentwas um EZ 90-91),die komplett orangenen Kappen darfste auch nur bis(glaub ich) EZ 69 o.70 fahren,egal ob die nen Prüfzeichen haben. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
genau. NSL und RFSW brauchste beim 601er nicht (waren glaube auch NIE serienmäßig beim Standart) und bei den orangenen kappen dürfte es bei genauen Prüfern bei "jungen" Trabanten Probleme geben. Prüfzeichen ham die mittlerweile glaube alle, die Ungarn pressen da einfach rotzfrech die DDR-prüfzeichen rein |
Danny
Beiträge: 475 |
§ 53(2)gelbes (bzw. orangenes) Bremslicht zulässig bis EZ 31.12.1982!!! § 54(3) rotes Blinklicht bis EZ 31.12.1969 zulässig!!! § 53 ab EZ 1.1.1954 müssen Schluß-Bremsleuchten & Rückstrahler ein Prüfzeichen also bauartgenehmigt sein! Früher war das die Wellenlinie heute ist es das E Zeichen bzw. Nummer! |
Starterkabel
Beiträge: 21 |
Also kann ich ruhig allet ablassen an Nebel und Rückfahrleucht und die orangen Kappen kann ich ruhig nach en TÜV ranbasteln! Is ja schön! PS: HAT NOCH JEMAND GUT ERHALTENER TRABIREIFEN VON FIRESTONE? Habe 3 Stk. und einer fehlt! 145/80/13 Kennzeichnung 580! Am besten mit Felge, wo nur 4 Bremslufteinlässe drinnen sind! |
AV P601
Beiträge: 56 |
ja kannst ruhig alles ablasen aber ich muß aus eigener erfahrung sagen das sich ohne rückfahrlicht im dunkeln scheiße einparkt auch wenn man vorher denkt das man diese nicht braucht meine wahren nach ner woche wieder dranne |
Starterkabel
Beiträge: 21 |
Naja, das sind kleine Probleme, ich brauch nur meine Kofferraumklappe aufmachen, dann ist genug Licht nach hinten raus! Habe schon die ersten 3 Bilder im Netz von unseren Pappen trabantcool.de.vu |
JL
Beiträge: 1.783 |
Seit 1.Juli ist Nebelschlußleuchte bei Neufahrzeugen in der BRD Pflicht! |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Erst seit letztem Jahr?? Selbst das 3. bremslicht is doch schon jahrelang Pflicht.. |
bernd
Beiträge: 372 |
wir reden hier doch nicht von neue fahrzeuge!.und seid wann ist das dritte bremslicht pflicht?. |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
@ JL: Welcher 1. Juli? 2025 oder was |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Es gibt sogar ziemlich harte Auflagen für Neufahrzeuge! U.a. deshalb ist es ja nicht möglich einen Trabant heutzutage neu zuzulassen! ich weiß leider nix genaues, aber ich denke mal, daß NSL, RFSW, drittes bremslicht, ich glaube sogar Airbag bei PKWs mittlerweile dazugehören.. Das sind natürlich nur Oberflächliche Sachen, ich denke mal die Auflagen an Neufahrzeuge sind richtig tiefgründig und nicht mit ein paar Lampen abgetan.. Bernd: das letzte Neufahrzeug OHNE 3. bremslicht dürftest du vor vielen Jahren das letzte mal in D gesehen haben.. [Bearbeitet von Chris601 (24-03-2003 - 15:44)] |
Gklasse
Beiträge: 174 |
mensch,woher der danny das alles weiß??? |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
hab grade mal nachgelesen. 3. bremslicht ist seit 98 Pflicht (bei neuwagen) Nachrüstpflicht besteht natürlich nicht, aber wie gesagt, das sollte das kleinste problem sein. |
Mic
Beiträge: 354 |
Mahlzeit! Also, die NSL ist seit 1.1.1991 für Neuwagen Pflicht. Fahrzeuge, die vor dem 1.1.91 erstmals zugelassen wurden, brauchen keine NSL. Rückfahrscheinwerfer sind seit 1981(!) Pflicht für Neufahrzeuge in der BRD(Trabis haben aber wie Enten und einige andere so ne Art Sonderstatus). das dritte Bremslicht kann seit 1986(davor war es in der BRD verboten, bzw. man musste 2 zusätzliche Bremslichter anbringen) montiert werden und ist AFAIK noch keine Pflicht, aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen, da ich da nicht sicher bin. Grüße |
bernd
Beiträge: 372 |
ja chris wie die zeit vergeht! 1998 ist eine ewigkeit her. |
JL
Beiträge: 1.783 |
@Zoni:1990 habe ich vergessen! |
Starterkabel
Beiträge: 21 |
Âlso, ick tu did wohl nie verstehen, ick bring did Auto so hin und werd eh net durch den TÜV kommen! Denk mal, Der Sturz ist verboten odeR? |
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