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Technik » Kurzzeitkennzeichen |
Autor | Thema: Kurzzeitkennzeichen |
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789 |
wer kann mir sagen, ob man für ein kurzzeitkennzeichen den fahrzeugschein oder brief vorlegen muss? muss das fahrzeug für ein kurzzeitkennzeichen auch gültigen tüv haben? kann man auch eine kopie vom brief im notfall auf der zulassunsstelle vorlegen? fragen über fragen wer kann mir helfen |
Danny
Beiträge: 475 |
Du brauchst weder Brief noch TüV für ein Kurzzeitkennzeichen! Die Fahrzeug Daten trägst Du selber ein! |
IFA89
Beiträge: 395 |
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen brauchst Du: 1.einen gültigen Personalausweis Kurzzeitkennzeichen werden personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen ausgegeben. Die "alte" Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen gibt es nicht mehr. Ursprünglich sollte hier eine Vereinfachung stattfinden,und alle Versicherungsformen auf einer Karte vereint werden und nur noch die erforderliche angekreuzt werden. Doch dann hat der Amtsschimmel gewiehert... Die Versicherungsform für normale Zulassung war bereits von den Versicherern auf den Karten angekreuzt mit dem Zusatz "oder Kurzzeitkennzeichen" zum Ankreuzen.Wurde von den Straßenverkehrsämtern aber nicht anerkannt(erst wohl,dann wieder nicht)weil das Wort "oder" die erste Ankreuzung ja ausschließt. Absolute "Korintenkackerei" ,aber ich durfte nach 45min Wartezeit wieder 25 km nach Hause fahren,und mir eine Versicherungsbestätiguung besorgen,wo nur die Versicherungsform "Kurzzeitkennzeichen" angekreuzt war. Da mußt du bei Deinem Versicherer unbedingt drauf achten. An welches Fahrzeug Du die Kennzeichen dann schraubst,ist absolut egal Du mußt nur den roten Fahrzeugschein den Du bekommst ausfüllen,und mit Deiner Unterschrift gültig machen.Mit Deiner Unterschrift übernimmst Du auch die volle Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs. Du darfst das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nur zu Probefahrten und Überführungszwecken bewegen. Wenn Du also von der Polizei angehalten wirst,und sie dich nach dem Zweck Deiner Fahrt fragen,bist Du natürlich gerade auf dem Weg zu einem potentiellen Käufer des Fahrzeugs,der es gerne probefahren möchte o.ä. Lies Dir die Bestimmungen auf dem roten Fahrzeugschein sorgfältig durch.Dann weißt Du aber auch,was Du sagen mußt falls Du angehalten wirst. [Bearbeitet von IFA89 (26-07-2003 - 10:49)] |
robschnob
Beiträge: 365 |
hi ! achtung !!! kurzzeitkennzeichen sind eine böse kostenfalle. bei der victoria ist mir folgendes passiert: nach aussage des vertreters sollte der spaß so um die 20 kosten. was er mir vorher nicht gesagt hatte: das gilt nur, wenn das kfz innerhalb der nächsten 4 wochen bei der victoria voll versichert wird. da ich meinen trabi aber erst noch aufbauen musste, hab ich 105 zahlen müssen. frechheit |
IFA89
Beiträge: 395 |
105 Euro sind wirklich eine Frechheit. Bei meiner Versicherung (HUK)kostet es 30 Euro wenn das Fahrzeug anschließend nicht dort versichert wird.Bei Anschlußvertrag ist es kostenfrei. Also...auch darauf muß man achten |
Marquez828
Beiträge: 51 |
Bei meiner Versicherung (Basler) wird das bei anschließendem Vertrag so gehandhabt, als ob das Fahrzeug einfach nur 5 Tage eher zugelassen war. Das sind Pfennige beim Trabi... Den Kostenpunkt ohne anschließende Zulassung kenn ich leider nicht... |
Gklasse
Beiträge: 174 |
wenn eine folgeversicherung eintritt,ist eine extragebühr von 20 bis 30 eine frechheit.oder dummheit..... @robschnob, einfach nur vorher die richtige info.... |
ameisenkoepfer
Beiträge: 137 |
also ich kenne das nur so das man ca. 6 monate zeit hat das fahrzeug richtig anzumelden. tut man das in diesem zeitraum bezahlt man nur das stanzen des kennzeichens und die bearbeitungsgebühr bei der zulassungsstelle. schafft man die richtige anmeldung nicht in diesem zeitraum muste man vor dem euro 150 dm bezahlen. also jetzt müste es demnch ca 75 euros sein. jedoch sollte man mit seinem versicherungsvertreter vorab mal reden. denn das ist alles verhandlungssache. es ist in seinem ermessen ob er den anmeldezeitraum noch oben setzt oder nicht. reden befreit manchmal |
das moss
Beiträge: 7.651 |
a: liegt es im Ermessen der Versicherungsgesellschaft wie hoch die jeweiligen Gebühren sind. b: ksotenlos ist der Versicherungsschutz ja auch nicht...... statistisch betrachtet enstehen mit den Fzg. ja auch Schäden........ |
ameisenkoepfer
Beiträge: 137 |
also mossi, ist natürlich auch möglich das ich mich irre, aber die kosten für ver versicherungsschutz sind meiner meinung nach einheitlich geregelt. und das waren zu dm zeiten halt 150 dm. und wie gesagt, wenn das selbe fahrzeug über die gleiche versicherung fest angemeldet wird verzichten die versicherungen auf diesen betrag normalerweise. natürlich um die kunden zu locken. also entstehen in diesem fall nur die kosten für die bearbeitung bei der zulassungsstelle und für das stanzen der kennzeichen. |
meisterB
Beiträge: 1.220 |
Also, hab letztens ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen, und hab insgesant ca. 95 bezahlt! Alles zusammen, versteht sich! Vom Schriebs ausfüllen in der Zulassungsstelle, über Versicherungskosten bis hin zum Pressen der Schilder! Is n teurer Spaß!! |
ameisenkoepfer
Beiträge: 137 |
@meisterB und? hast du nach dem kurzzeitkennzeichen das fahrzeug richtig angemeldet? und wie hoch war der versicherungsbeitrag? |
Marco
Beiträge: 360 |
da seit ihr ja alle günstig davon gekommen, ich musste leztes Jahr insgesammt 170,- berappen (150 Vers. + 20 Gebühr/Schilder), das war auch das lezte mal das ich mit diesen Schilder gefahren bin. Da ist mir ja die Versicherung+Steuern 160,- pro Saison günstiger und ich kann damit zu jeden Treffen fahren. |
meisterB
Beiträge: 1.220 |
Mal hochrechnen: 20 auf Beantragung im Landratsamt 20 die Schilder ca. 50 die Versicherung! Die Versicherung hat die Schilderdruckerei gleich mit gemacht, deshalb wars so billig, warscheinlich! War aber eigentlich teuer genug! |
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