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Autor | Thema: TÜV Mängelliste... |
MasterDick
Beiträge: 29 |
Hallo zusammen, ich habe heute meinen Trabant dem TÜV vorgeführt. Nun hat der Prüfer folgendes bemängelt: 1. Ich habe keine Sicherung gegen Diebstahl oder Benutzung unbefugter (Lenkradschloß) 2. Die Lenkung ist ausgeschlagen. Vielen Dank schon mal für alle Antworten!!! MFG Franz |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Hallo! Wie alt ist dein Trabi? Sofern ab Werk keines drin ist, sollte das auch nicht vom TÜV bemängelt werden. Ich verdächtige da mal den Prüfer, das er dir da einen Strick drehen wollte. Aber da sind eher unsere Originalitäts-Experten gefragt *nach mossi ruf* Zu deiner Lenkung: Da wäre in erster Linie das Lenkgetriebe zu nennen. Dieses kann aber auch nachgestellt werden, um zu großes Spiel auszugleichen. Dies kommt aber relativ selten vor, das das notwendig ist. Zur Vorgehensweise: WHIMS Wahrscheinlicher ist aber, das die Vorderradaufhängung ausgeschlagen ist. Das betrifft die Buchsen an Federgabel und Schwenklager. Die kannst du nach der Anleitung im WHIMS relativ leicht selber wechseln. Allerdings kann natürlich auch beides ausgeklappert sein. Die Aufhängung kannst du prüfen, indem du am anfgebockten Auto am Vorderrad wackelst. Das darf kein Spiel haben und sich auch nicht "kippen" lassen. |
Derrudi
Beiträge: 354 |
Der Trabant hatte einen einfachen Zündanlaßschalter oder ein kombiniertes Zündanlaßlenkschloß. Du hast sicherlich den einfachen Schalter in Deinem Trabant. Du solltest diesen austauschen. Dem TÜV geht das eigentlich nichts an. Ihm obliegt die Fahrsicherheit des Fahrzeuges und des Fahrzeugführers zu prüfen. Wenn die Lenkung ausgeschlagen ist, müssen die Kugelgelenke an den Spurstangen ausgewechselt werden. Das macht dann aber zuzüglich das Einstellen der Spur erforderlich. Das solltest Du einem Fachmann überlassen, oder einem erfahrenem Trabifahrer. Beste Grüße, Derrudi |
Derrudi
Beiträge: 354 |
Schreibe doch mal den genauen Mängeltext vom Prüfungsbericht hier auf. Wenn möglich, wörtlich. Dann kann man auch ganz genau sagen, was noch zu machen ist. Bitte nicht einfach am Lenkgetriebe herumschrauben. Das bedarf einer genauen Einstellung im aufgebocktem Zustand. Auch hier einen erfahrenen Kenner des Trabants zu Rate ziehen. Die Kugekgelenke sind zu aller erst zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln. |
MasterDick
Beiträge: 29 |
Erst mal vielen Dank, der Trabi ist Baujahr 1976 und hier nun die vollständige Mägelliste: - Die Betriebsbremsanlage vorn zeigt eine ungleichmäßige Wirkung(Abweichung mehr als 25% voneinander)==> Sind so gut wie auf der Drehbank da Trommel vorne links schleift und vorne rechts nicht - Der Haupbremszylinder ist undicht ==> Ist aber nur der Behälter, der etwas tropft ist schon neu geordert - Die Bremtrommeln/-scheiben sind unrund (schlagen) - Der Rückfahrscheinwerfer blendet ==>Kann man den Schalter dafür einstellen, der geht auch im ersten Gang ab und zu an? - Die Vorderradaufhängung ist ausgeschlagen - Rahmen/Tragende Teile sind angerissen ==> Schon mit meinem Werkstattmeister geklärt, der Schweisst das, so wie der Prüfer mir das gesagt hat. - Die Antriebsschaltung ist schadhaft ==> Der kam einfach nicht damit klar... hat die Gänge nicht gefunden...die gehen nämlich an richtiger Stelle butterweich rein... - Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung fehlt ==>... siehe erster Beitrag - Der Motor hat Ölverlust ==> Zylinderfuß und -kopfdichtung??? So das waren alle Mägel, die ich noch beheben muss. Naja, der Prüfer hat gemekkert, das der Wagen etwas qualmt, naja nach fast 3 Stunden Wartezeit war der halt wieder kalt... MFG Franz [Bearbeitet von MasterDick (22-12-2003 - 17:57)] |
Otto Sykora
Beiträge: 397 |
Also das mit dem Lenkradschloss verlangen diebei uns in CH auch, aber ist etwas Tolerenz dabei. Aus dem CH 'Trabi Gestz': Lenkradschloss Muss vorhanden sein. Diebstahlsicherung kann auch als Getriebeschloss oder Schalthebelverriegelung ausgeführt sein. |
Domski
Beiträge: 1.187 |
Ich nehm zurück, was ich zuerst geschrieben hab, nämlich das der Prüfer dir eins reinwürgen wollte. Mit einem solchen Auto fährt man nicht zum TÜV vor, das ist absolut kein Wunder, wenn der Prüfer dir die Plakette verweigert. Ich möchte dir nicht zu nahe treten, ich hätte sie auch nicht vergeben. Aber nicht schimpfen, jetzt zu deinen Mängeln. Entschuldigt bitte mein Copy&Paste >- Die Betriebsbremsanlage vorn zeigt eine ungleichmäßige Wirkung(Abweichung mehr als 25% voneinander)==> Sind so gut wie auf der Drehbank da Trommel vorne links schleift und vorne rechts nicht Schleifene Trommel -> automatische Nachsteller wahrscheinlich fest, Bremse zerlegen, komplett reinigen, die Nachsteller leicht mit Kupferpaste einreiben und wieder zusammensetzen >- Der Haupbremszylinder ist undicht ==> Ist aber nur der Behälter, der etwas tropft ist schon neu geordert ok. Die Schläuche vom Behälter zum HBZ am besten mit kleinen Schlauchschellen sichern! >- Die Bremtrommeln/-scheiben sind unrund (schlagen) Siehe Bremse. Dort Abhilfe schaffen. Nach evtl Ausdrehen der Trommeln unbedingt Übermaßbeläge verwenden. Da diese nur noch schwer zu bekommen sind, besser neue oder gute gebrauchte Trommeln besorgen. >- Der Rückfahrscheinwerfer blendet ==>Kann man den Schalter dafür einstellen, der geht auch im ersten Gang ab und zu an? Ja, mal am Schaltgestänge am Getriebe nach dem Schalter suchen, dort kann dann den Fehler beheben >- Die Vorderradaufhängung ist ausgeschlagen Schwenklager und Federgabellager links und rechts neu ausbuchsen, dafür verstellbare Reibahlen besorgen. Sind unbedingt nötig, sonst wirds Pfusch. Dabei Radlager und Silentbuchsen im Querlenker bzw Federauge prüfen. Eventuell erneuern (lassen). Die Werkstätten im Osten haben eventuell noch Pressen für die Buchsen, da spart man sich ne ganze Ecke Arbeit. >- Rahmen/Tragende Teile sind angerissen ==> Schon mit meinem Werkstattmeister geklärt, der Schweisst das, so wie der Prüfer mir das gesagt hat. Sicherlich Sollbruchstelle am "Geweih". Ist nicht weiter tragisch, die Werkstatt hat das in 15min erledigt. >- Die Antriebsschaltung ist schadhaft ==> Der kam einfach nicht damit klar... hat die Gänge nicht gefunden...die gehen nämlich an richtiger Stelle butterweich rein... Eventuell mal Schaltgestänge neu abschmieren und Alu-Schaltstange auf eventuellen Durchrieb kontrollieren. >- Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung fehlt ==>... siehe erster Beitrag Nen gut gemeinter Hinweis vom Prüfer. Nicht notwenidg, aber zu empfehlen. Muss komplettes Zündanlassschloss getauscht werden. Hier im Forum gibts sogar nen Beitrag, wie dann die Schlüssel anzugleichen sind. >- Der Motor hat Ölverlust ==> Zylinderfuß und -kopfdichtung??? Nen ganz sauberen Trabi-Motor habe ich nur auf der Werkbank bis jetzt gesehen. Leichter Ölfilm am Kurbelgehäuse ist absolut unkritisch. Wenn jedoch am Kopf, Fuß und / oder Abgaßkrümmerflansch Ölspuren zu sehen sind, unbedingt Abhilfe schaffen. Wenn Fußdichtung gewechselt werden muss, am besten mit Werkstatt oder erfahrenem Trabi-Schrauber zusammen machen. So, nachdem ich hier nen Roman geschrieben hab, auch nochmal was Rudi schon sagte: Nen erfahrener Trabi-Schrauber kann dir da viel helfen. Das hier hört sich zwar alles ziemlich schlimm an, wenn man das aber dann mit jemandem macht, der das alles kennt, wirds auf einmal relativ unkritisch Wo kommst du eigentlich genau her, vielleicht ist ja jemand hier im Forum, der dich unterstützen würde!
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pwb601
Beiträge: 3.903 |
Woher kommst du denn? VIE/MG/KR/KLE/HS/D die Ecke irgendwie? Richtung MS bin ich auch oft unterwegs... |
IFA89
Beiträge: 395 |
@ Domski:
Die Zeiten,wo sich ein Prüfer über ein gepflegtes altes Auto in gutem Zustand gefreut hat sind leidergottes vorbei. Durch den zunehmenden Wettbewerb im Prüfgewerbe durch immer mehr Prüf-Organisationen,wird der Kuchen nämlich immer kleiner. Die DEKRA z.B.fordert seit längerem die jährliche HU für Fahrzeuge die älter als 8 Jahre sind.Damit soll das Marktvolumen künstlich verdoppelt werden. Um ihrer Forderung bei den Politikern Nachdruck zu verleihen,muß nachgewiesen werden das ältere Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln behaftet sind. Bei der DEKRA hat z.B. jeder Prüfer eine festgelegte Quote gefundener Mängel an KFZ älter als 8 Jahre zu erbringen (ist kein Witz...) Erbringt er die nicht,wird ihm vorgeworfen er prüfe nicht gewissenhaft genug. Wie gesagt,das Marktvolumen soll verdoppelt werden... Wenn man also mit einem älteren Auto,welches sich in gutem Zustand befindet vorfährt,besteht die Gefahr das der Prüfer anfängt "in der Sch.... zu wühlen" Wenn ich mit älteren Autos von denen ich meine sie könnten die HU vieleicht schaffen bei einer Prüforganisation vorfahre,baue ich vorher absichtlich ein paar Mängel ein: ein Bremslicht defekt, So´n Tüddelskram halt... Der Prüfer hat dann sofort 5 Treffer und seine Statistik erfüllt. Bei der Nachuntersuchung prüfen die dann ja nur die bei der Erstuntersuchung festgestellten Mängel. Auf diese Weise hab ich vor kurzem `nen Golf II über die HU drübergeschummelt,der eingerissene Gummilager an der Hinterachse hatte (das wollte ich mir echt nicht antun,die zu wechseln).Hat der Prüfer glatt übersehen. [Bearbeitet von IFA89 (22-12-2003 - 21:43)] |
Domski
Beiträge: 1.187 |
@ IFA89 Naja, wenn du solche "Lapalien" einbaust, ist das ja auch OK. Das sind ja Sachen, die recht schnell und vor allem unkompliziert zu machen sind. Dann ist auch eine Nachuntersuchung schnell über die Bühne gebracht. Allerdings sollte ein Auto schon verkehrssicher sein. Und wenn eben irgendwelche Lager defekt sind, müssen die gewechselt werden. Auch wenns Arbeit macht Krieg halt den QS-Prüfer-Fimmel nicht raus Auf der anderen Seite stimmt das schon, was du zu der "Mängelquote" geschrieben hast, auch wenns traurig ist. Weil man sollte nicht unnötig Mängel suchen, wo eigentlich keine sind. Naja, Ansichtssache, wie weit man sowas treibt. Zum Beispiel hat mir mal nen Prüfer, der von Trabi keine Ahnung hatte, leichten Ölverlust an Motor aufgeschrieben. War lediglich der normale Ölfilm am Kurbelgehäuse, den so ziemlich jeder Trabi hat. Mein Haus und Hofprüfer hat mir meinem jetzt auch mit "Keine Mängel" die Plakette gegeben. Und das ist nen Alltagstrabi, der zwar technisch hunderprozentig ist, aber nicht blitzblank poliert ist. Der Nachteil für MasterDick ist jetzt, das er eben nur die 2 Monate Zeit hat, die Mängel abzustellen. Denn seine Mängel sind ja so gravierend und offensichtlich, das wahrscheinlich jeder Prüfer die aufgeschrieben hätte. Mit solchen massiven Sachen fährt man eben nicht zum TÜV. Ist meine Meinung. |
Deor
Beiträge: 189 |
Wird jetzt zwar etwas off-topic, aber ich habe meinen Dekra-Prüfer mal auf diese zu erreichende Mängelquote angesprochen. Natürlich hat er dies abgestritten, allerdings hat er mir auch erklärt, daß für eine jährliche Vorführung älterer Wägen die bei uns ohnehin schon überlasteten Prüfer hoffnungslos überfordert wären. Daher würde er sich an so eine Forderung der Bosse eh nicht halten. Er hat dann übrigens 5 lachhafte Mängel an meinem 13 Jahre alten Wagen festgestellt. Insofern hat IFA89 schon recht, ein paar kleine Mängel einbauen, dann sind die Prüfer zufrieden und schaun nicht weiter. Klappt auch bei Verkehrskontrollen... |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Ich hab auch mit ehrlichen TÜV-Vorführungen keine Probleme gehabt! |
Deor
Beiträge: 189 |
Plakette hab ich auch gekriegt, es waren ja keine wirklichen Mängel, sondern halt so Standard-Texte wie "Längslenker hinten stark korrodiert". Kann alles und nix heissen. Die Lenker waren knapp 2 Jahre eingebaut, also noch fast neuwertig...... Da ich das Fahrzeug verkaufen wollte, war das halt wahnsinnig ärgerlich. Da liest sich eine durchgebrannte Glühbirne im TÜV-Bericht schon schöner. Gravierende Mängel sollte man natürlich nicht vertuschen. |
Oldman
Beiträge: 623 |
quote: Also ich hatte da gar keine Probleme jetzt im November beim TÜV. Keine Kontrolle der Scheinwerfereinstellung oder mal die Vorderachse auf diesem Schüttelrost abgecheckt. Nix. Die ganze Sache hat mit AU insgesamt 12 Minuten gedauert. Davon bestimmt 10 Minuten die AU Er meinte halt das bei solch gepflegten Wagen keine so detaillierte Überprüfung erforderlich sei. Außerdem kennt er meinen Polo und hat auch am Trabi gesehen das ich meine Fahrzeuge wirklich warte und pflege und das über dem erforderlichen Maße hinaus. Selbstverständlich wird nächstes Jahr die Bremse gemacht also die Beläge gewechselt. Habe ja endlich welche aus DDR-Produktion erstanden *froi* |
Danny
Beiträge: 475 |
Der Tüv´er hat Recht! §38a Sicherung von KFZ gegen unbefugte Benutzung "PKW und Krafträder müssen eine hinreichend wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung der Fahrzeuge besitzen. Das Abschließen der Türen und das Abziehen des Schalterschlüssels gelten nicht als Sicherung im Sinne des Satzes 1." Als Sicherung erlaubt:Lenkradschloß,abschließbarer Hauptschalter(Batterie/Zündung),Panzerzündspule,Schalthebel/Getriebeschloß!!! |
Domski
Beiträge: 1.187 |
@ Danny: Ich sag nur ein Wort: Bestandsschutz. Ich geh mal davon aus, das du die STVZO meinst. Jetzt wären wieder unsere Rechtsverdreher gefragt. Seit wann existiert dieser Paragraph und trifft der auch in dieser Form auf Fzge aus der ehemaligen DDR zu, welche so, wie sie sind, also mit Zündschloß ohne Lenksperre ab Werk zugelassen waren. |
Danny
Beiträge: 475 |
Das hat nichts mit Bestandsschutz zu tun! Eine Warnblinkanlage war ja im Trabant früher auch nicht ab Werk eingebaut und muß trotzdem nachgerüstet werden! |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Also ich habe mit meinen Kübel bei der Dekra-Vollabnahme keine Probleme gehabt. Ein Lenkradschloß hat der garnicht geprüft und original war auch keins drin |
Kuebelman
Beiträge: 89 |
Hai! Genau! Bestandsschutz laut Einigungsvertrag mit TÜV und KTA der DDR. [Bearbeitet von Kuebelman (05-01-2004 - 13:58)] |
Rex
Beiträge: 1.449 |
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_38a.php |
Uwe
Beiträge: 576 |
Wenn der Prüfer eine Diebstahlsicherung haben will, wird eben eine Lenkradkralle ins Auto gelegt. Das sollte reichen. Gruss Uwe |
MasterDick
Beiträge: 29 |
Hallo zusammen, erst nochmal vielen dank für die ganzen Beiträge. Das Angebot, das mir ein erfahrener Trabischrauber mal über die Schulter guckt würde ich ganz gerne annehemen. Ich wohne in Rheinberg, dass ist in der Nähe von Duisburg, sehr gut über A42 und A57 zu erreichen, könnte aber auch via Anhänger irgendwo hinfahren... Ich ahbe auch schon einige neue Teile für die Lenkung bestellt, da mein Prüfer mir sagte, das müsste der Laufbolzen und/oder die Laufbolzenbuchse sein, somit habe ich die Teile schon mal bestellt. Also wenn sich jemand bereit erklären würde, sichd den Trabi mal anzuschauen, dann wäre ich sehr froh... Mann kann mich auch via E-Mail (Franz.Winnekens@amplotec.com) oder per Skype (Username: FranzWinnekens) oder per ICQ (ICQ-Number: 108461303) erreichen. Vielen Dank schon mal... MFG und Frohes Fest Franz |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Mitführen einer Kralle reicht aus. Die Zeiten,wo sich ein Prüfer über ein gepflegtes altes Auto in gutem Zustand gefreut hat sind leidergottes vorbei. Ich fahr ein optisch eher gammeliges altes Auto, das technisch nie über "ganz gut in Schuß" kommt, und hab trotzdem keine Probleme |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Ich (und nicht nur ich) kann Lageschäden auch ohne Rüttelmaschine feststellen. Alles was man dazu braucht sind Wagenheber (oder deluxe: eine Bühne), 2 Hände und minimnal Kraft... Dazu sollte jede Werkstatt noch in der Lage sein, auch wenn der Rechner gerade mal nicht geht. Alles in allem sind die Schäden vorher festellbar und reparabel. Ist bloß nicht gerade bestes Bastelwetter. |
MasterDick
Beiträge: 29 |
Gut, dann habe ich und wohl die Leute in der Werkstatt der Lenkung wohl nicht genug Beachtung geschenkt. Ich aheb gerade nochmal mit dem TÜV-Prüfer telefoniert (Betreff Lenkradschloss). Er verlangt entwerder, das eins eingebaut ist, oder ein Schriftstück, mit dem ich "beweisen" kann, dass der wirklich vom Laufband an keins hatte in Verbindung mit einer Lenkradkralle... Jetzt ist die Frage, wie bekomme ich so ein Schriftstück? Der nette Mann, von dem ich die Teile bestellt habe, sagte mir, die DEKRA in Zwickau könnte mir da wieterhelfen... MFG Franz |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Das mit dem Lenkradschloß ist mir völlig neu. Genaugenommen müßte die Beweislast eigentlich auch umgekehrt sein., Und die Argumentaion mit der Warnblinkanlage ist hier nicht übertragbar, da diese eine für die Verkehrssicherheit relevante Einrichtung darstellt (Winker sind ja auch nicht mehr zulässig), ein Lenkerschloß aber nicht. Ich würde direkt bei der Dekra-Hauptstelle nachfragen. Und vor dem nächsten TÜV mal alles Relevante selber checken: Lenkung, Bremsen, Betriebsmittel und Behälter, Schläuche, Leitungen, Elektrik und Licht, Undichtheiten. Ansonsten bei derart sturem Prüfer mal woanders hinfahren. Ich drück schonmal die Daumen, daß der nächste Anlauf klappt. |
MasterDick
Beiträge: 29 |
Wie ist das denn, wenn ich woanders hinfahre, zahle ich dann wieder die volle Gebühr, oder gucken dir nur die Mängelliste von meinem ersten Besuch nach??? |
Oldman
Beiträge: 623 |
Die habken nur die Mängelliste ab mehr nicht. Nachuntersuchungsgebühr ca. 20 |
MasterDick
Beiträge: 29 |
Habe soeben der DEKRA ne Mail geschickt, bin mal gespannt, was daraus kommt... Kann ich die Wiedervorführung auch bei der Dekra machen, oder muss ich damit zum TÜV???
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MasterDick
Beiträge: 29 |
@pwb601: Meinst du, das würde mal klappen, dass du dir den mal anguckst, oder ich mich mal auf den Weg zu dir mache??? Das wäre glaub ich echt die beste Idee, oder kennt noch jemand jemanden, der in der Nähe von Duisburg oder Dortmund oder Düsseldorf wohnt??? Drei Orte weiter von mir steht zwar auch ein Trabi, aber die haben den so fertig gekauft... also wohl auch ungefähr soviel Ahn7ung wie ich... MFG Franz |
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