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Autor Thema: mischbereifung
Omicron

Beiträge: 66
Registriert am: 25.05.2001


Mahlzeit!

Ich war grad beim TÜV, weils wiedermal fällig war. Der gute Mann hat unter anderem beanstandet, dass ich Mischbereiferung hätte. Ich hab geguckt, und ich hab vorn jeweils 145/80 R13 und hinten 145/70 R13. Die Dinger hab ich voriges Jahr im Baumarkt geholt (runderneuert). Ist so ne Bereifung wirklich nicht zulässig? Ich dachte bis jetzt achsweise Mischbereifung wäre ok?! Ich will nicht noch neue Reifen kaufen müssen!

steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


natürlich ist es nicht zulassig. Du hast damit unterschiedliche Abrollumfänge. Vielleicht ließe sich das mit ner Einzelabnahme regeln, wäre aber sinnlos. Also 2x neu kaufen lt. Fahrzgschein!
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Wie Steppi schon sagte. Das gilt für das ganze Auto. Als Mischbereifung gelten Reifen unterschiedlicher Bauart und Dimension. Nicht Sommer- und Winterreifen einer Größe! (Aber das ist auch nicht zu empfehlen.)
Omicron

Beiträge: 66
Registriert am: 25.05.2001


@kupy: Das versteh ich jetzt nicht ganz... es wäre also zulässig Sommer- und Winterreifen gleicher Größe zu mischen? Aber 2 Winterreifen unterschiedlicher Größe nicht? Das ist ja total dämlich...
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Genau so ist es. Sommer- und Winterräder (oder M+S) würde ich aber mindestens achsweise bestücken. Und derart "pseudomischbereift" würde ich auch nicht unbedingt zum TÜV rollen wollen.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


Du kannst auch gleiche Größen mit unterschiedlichen Profilen oder Profiltiefen mischen

[Bearbeitet von Andre (28-01-2004 - 10:41)]

seb

Beiträge: 863
Registriert am: 05.10.2003


kannst dir ja von jemanden einen Satz bereifte Felgen ausleihen, damit zum Tüv fahren und dann wieder deine raufmachen
seb

Beiträge: 863
Registriert am: 05.10.2003


kannst dir ja von jemanden einen Satz bereifte Felgen ausleihen, damit zum Tüv fahren und dann wieder deine raufmachen
steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


aber als Hinweis: damit erlischt dann die Betriebserlaubnis des Trabanten! Also eventuell Probleme bei Unfall und bei den Vopos.
 

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