Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Anhänger an Trabi-Kupplung???
Basti0409

Beiträge: 125
Registriert am: 04.11.2003


Hay!
Habe an meinem Trabi ne Hängerkupplung ( schon so gekauft). Jetzt will ich mir ´nen kleinen Anhänger mieten, um ein wenig Müll wegzutransportieren. Passen die "West-Anhänger" auf die "Ost-Kupplung"?

Bis denne...
Bastian

Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


Check it out! Wenn die Kugel passt, geht das, wenn nicht, gehts nicht. Die Steckdose passt auch. Meine Eltern lassen einen DDR-Anhänger hinter ihrem Toyota hinterherhoppeln und ich nutze ihn auch gelegentich am Trabant (12V).
Huegelmate

Beiträge: 429
Registriert am: 21.12.2003


aber achte auf die anhängelast.
ungebremst 300 kilos , gebremst 400 kilos.
Gromit

Beiträge: 229
Registriert am: 12.11.2002


Die Kugel passt auf jeden Fall, nur um den Elektro-Satz mußt du dir Gedanken machen. Frag mal bei dem Vermieter nach, welche Stecker seine Anhänger haben. Notfalls gibt es auch Adapter, ist alles eine Geldfrage. Und die Blinkerkontrolle kannst du dir auch nach persönlichem Geschmack kaufen, entweder optisch über eine 2. Kontrolllampe oder die Blinkfrequenz, oder akustisch über so´n nervigen Piepser.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


@Gromit:
Wenn er den Hänger nur mieten will, wozu soll er dann eine Kontrolle basteln? Entweder ist die schon drin, oder es geht auch ohne...
fryday

Beiträge: 481
Registriert am: 27.05.2002


Ergänzung zur Anhängelast: Du kannst dir auch einen größeren Hänger mieten, den dann aber nicht vollladen (schreibt man das so? gibts eigentlich eine Netzseite, wo man sowas nachschlägt?). Es zählt für die Zulässigkeit nur die reale vorhandene Last (Hänger+Ladung).
Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Auch in der DDR hat man sich meines Wissens an die ECE-Normen gehalten, also dürfte der West-Hänger auch auf die Kupplung passen.
ECE-Normen sind internationale Standards.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Es gab allerdings 3 Versionen der Kugelköpfe, wobei es sicher unwahrscheinlich ist, daß nach 1978 noch die nicht mehr passenden verbaut wurden. Probleme kann es mit der Kugelhöhe geben. Das mußt Du dann austesten. Zu Steckeranschluß (7 oder 13 Pole) und maximaler Anhängelast (gebremst 400, ungebremst 300kg) wurde ja schon alles gesagt.
Gromit

Beiträge: 229
Registriert am: 12.11.2002


Als ich eine AHK nachgerüstet habe, hat mir der TÜV schon gesgt, wie sie´s gerne hätten,
ohne Kontrolle flutschen nur noch die Autos durch, die die Vorrichtung schon zu DDR-Zeiten drin hatten, heißt es.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Die Kontrolle ist schon sinnvoll und eigentlich auch überhaupt kein Problem. (Allerdings vergißt der Prüfer manchmal schon, nach ihr zu sehen.) Die meisten 12V-Relais sind dafür schon vorgerüstet (Anschluß C2 mit Leuchte gegen +12V schalten).
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Zur Anhängelast noch folgendes:
Es werden 50 kg dem Zugfahrzeug angerechnet als Stützlast, das bedeutet ungebremst 350kg möglich.
Ich hatte da mal die DEKRA angeschrieben mit folgender Antwort (Auszug)
quote:
Die in den Fahrzeugbreifen genannte Anhängelast berechnet sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der Stützlast, weil diese dem ziehenden Fahrzeug "angelastet" wird.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Diese Art der Rechnung ist mir allerdings neu, zumal der Hänger davon auch nicht leichter und die Bremse davon auch nicht besser wird.
Eigentlich stimmt das nur insoweit, daß dann das schleppende Fahreug nur mit 50kg Zuladung WENIGER als der Grenzwert beaufschlagt werden darf.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


wird aber tatsächlich von der Obrigkeit einschließlich den Prüf-Ing's so interpretiert..
muß ja nichts mit korrekten Rechnungen zu tun haben, genausowenig wie die lustigen Bremsweg-Formeln die heutzutage in der Fahrschule gelehrt werden
quallensteak

Beiträge: 61
Registriert am: 06.06.2002


Mit einem Euroführerschein Klasse B darf man eh nur noch 350kg ziehen, oder? Bin aber ein wenig überfragt...
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Falls Simplexbremsen drin sind, sind meines Wissens 280 kg das Maximum, egal ob gebremst oder ungebremst.

Aber gibts noch viele Leute, die Simplexbremse fahren??


Gewichtsgrenze ist glaub ich 750 kg mit Kat. B (So ists mittlerweile bei uns - ätsch, ich hab die Grenze noch nicht drin...)

[Bearbeitet von phi (02-03-2004 - 12:27)]

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


was ist "B"

ich darf 10 Tonnen ziehen, aber wie krieg ich die an den Trabi ran???

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Kommt drauf an, wie groß deine 10 Tonnen sind, und was du da drin hast!
Deluxe1978

Beiträge: 225
Registriert am: 17.02.2004


Da ich soeben erst die Fahrprüfung bestanden habe, kann ich die Frage bzgl. des Führerscheins Klasse B und der maximal zu ziehenden Anhängelast beantworten:
Zugfahrzeug bis 3,5t zul. Gesamtmasse
Anhängelast bis 750 kg
Verschiedene Ausnahmen für schwerere Hänger sind unter best. Bedingungen möglich.
Florian
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


na so ein Schrott da darfste ja nichtmal mehr nen trailer mit Ladung ziehen... was bin ich doch froh daß meine Schein älter ist und mehr beinhaltet
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz