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Autor Thema: Hilfe Polizei und falscher Luftfilter
Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


@Dopemaster und Chris: Oh oh... Das sieht nach stinketeurer Vollabnahme aus, nachdem sich die Polizei einmal dafür interessierte.
@Dope konkret: Du bist dir sicher, daß der Polizist nur den LuFi meinte und nicht auch den Rest bemängelt hat?
dopemaster

Beiträge: 179
Registriert am: 06.11.2003


ja er meinte nur lufti!!!
andere Frage, kann ein Auto ohne Betriebserlaubnis aggeschleppt werden???
Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


Ein Fahrzeug ohne BE kann sofort stillgelegt werden. Wenn das nötig ist und die Polizei dich nicht weiterfahren lässt, kommt es zwangsläufig auf einem Trailer in die Sicherstellung. Das ist schon vielen so gegangen, die mit ihren 0,5cm-Bodfenfreiheit-Golfs aufgegriffen wurden.

Aber jetzt mal im Ernst: Was hast du alles drangebaut, was eintragungspflichtig ist, aber nicht eingetragen ist? Dazu zählen im Ernstfalle sogar weiße Blinkerschalen.
Aber wegen eines LuFi wird das Auto kaum von deinem Hof weggeschleppt werden.
Aber abgeschleppt werden kann ein Auto dann, wenn es ohne oder ohne gültige Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum steht, also Straßenrand usw.. Aber Garage, Hof und Garten, also alle privaten Grundstücke zählen nicht.

Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Was ist den an 0,5 cm Bodenfreiheit so schlimm? Es gibt doch kein § wieviel Bodenfreiheit man haben muß!!!

[Bearbeitet von Danny (07-03-2004 - 13:05)]

Alex85

Beiträge: 78
Registriert am: 11.02.2004


Halli Hallo !!!

@dope - Ein Auto darf abgeschleppt werden auch ohne Zulassung, bzw. Betriebserlaubnis.Ebenso muss der Lenker im geschleppten Fahrzeug keinen Führerschein besitzen,muss sich aber mit der Bedienung des Fahrzeugs auskennen.Habe selbst schon mehrfach Autos ohne Zulassung geschleppt und nie Probleme gehabt - Allerdings, solange 'ne Marke auf'm Kennzeichen ist, würde ich mir's Fahren nicht verbieten lassen, auch wenn BE erloschen ist Also zur Polizeiwache kannste allemal fahren
Viel Glück
MfG Alex

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


..das ist schon längere Zeit nicht mehr so!

Es gibt einen Unterschied, zwischen schleppen und abschleppen!

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug von A nach B zu schleppen ist verboten! Das hat mehrere Gründe: Versicherung; du bewegst ein Gespann mit mehr als 4 Achsen (was von den Führerscheinklassen interessant ist) Dann brauchst du nämlich sehr wohl einen Führerschein, der Fahrer im Ersten sogar einen LKW-Führerschein bzw. die neuen "Hänger-Führerscheinklassen" usw.

Wenn du aber jemanden abschleppst, der irgendwo liegengeblieben ist, zählt in erster Linie der Nothilfe-Gedanke, sodaß dir niemand einen Strick drehen wird, zumal das Auto ja auch vesichert ist.

[Bearbeitet von Chris601 (07-03-2004 - 14:52)]

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Beim Abschleppen darf das Auto übrigens nicht fahrbereit, muß aber verkehrssicher sein.
dopemaster

Beiträge: 179
Registriert am: 06.11.2003


kann ich nun mein pappen, der ja nu keine Betriebserlaubnis hat zum TÜV schleppen lassen und dort versuchen meinenen Lufti eintragen zu lassen oder nicht??? Danke
snydman

Beiträge: 480
Registriert am: 15.01.2002


nein!
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


wieso hat der auf einmal keine betriebserlaubnis mehr?? ich denk der hat dich fahren lassen?
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


ach du meinst weil nicht eingetragen erlischt Betriebserlaubnis blabla... oder wie? das war dann aber auch schon vorher der Fall und da biste ja auch gefahren
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


..ausserdem mach ich dir wenig hoffnung, dass du das Ding eingetragen bekommst..
dopemaster

Beiträge: 179
Registriert am: 06.11.2003


wozu gibts dann sowas zu kaufen???
Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


Die gibt es zu kaufen, damit findige Autoteilehändler einen riesen Gewinn machen können.
Schließlich kannst du ja auch blaue Rundumleuchten an fast jeder größeren Tankstelle kaufen. Diese darfst du dann aber auch nicht auf dein Auto basteln und damit rumfahren.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


klar, solange es nicht auf öffentlichem Straßenland ist darfste damit auch rumfahren!
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Wenn der Händler gut ist, liegt diesen Teilen ein Zettel "Betrieb im Bereich der STVO nicht zulässig" bei. Anderenfalls kann man das sich selber zusammenreimen, wenn keine Freigabe für eintragungspflichtige Teile mitgeliefert wird. Also entweder Du rüstest zurück auf Serienansauganlage und sagst, daß Du zukünftig keinen Ärger mehr haben willst und daher das nun so läßt (was Du danach machst, womit Du Dich das nächste mal anhalten lassen mußt und was du dann sagst, liegt in Deinem Ermessen). Kannst nur hoffen, es bleibt dann bei einer Verwarnung. Oder Du willst es wisen und versuchst, vom Hersteller einen Schriebs oder vom Prüfer eine Eintragung zu bekommen. Das ist aber sicher nicht so einfach. Selbst Diffusor-Cups zur nachträglichen Montage, nun wirklich technischer Blödsinn und nur was fürs Auge, sind abnahmepflichtige Anbauteile. Machen KANN man viel (darum wirds ja auch verkauft), was man machen sollte und was man darf ist nochmal was ganz anderes...
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


also eigentlich wollte ich mich ja zum thema schleppen - abschleppen nicht mehr äussern, aber...

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

hier steht, du kannst schleppen und abschleppen soviel und solange du willst...

meisterB

Beiträge: 1.220
Registriert am: 08.08.2001


@dopemaster Wie siehts denn jetz aus? Warste bei den Cops??
dopemaster

Beiträge: 179
Registriert am: 06.11.2003


Jau heisen!!!
Also war bei der Dekra und hab mein Auto wieder in originalzustand vorgeführt! Unterschrift auf Mängelschein bekommen und alles klar! Nebenbei hab ich nen Tüver gefunden, der mir das Teil auch einträgt aber erst nächste Woche, da er jetz weg is. Hab die Polizei (nur für Chris) angerufen und ihm die Lage geschildert, da ja meine 7 Tage Frist um ne ABE einzureichen abgelaufen ist und der wollte doch glatt die Nummer von dem Tüver. Also hab ich sie ihm gegeben. Er meldet sich dann bei mir, hat er gesagt. Nun noch eine Frage: Ab wann kann ich denn eigentlich wieder mit meem Auto fahren. Weil wegen Betriebserlaubnis wäre ja erloschen (gewesen)!? Ist die BE erst erloschen, wenn der Polizist die Anzeige macht (hat er ja noch nicht)? Oder sofort? Ist die BE dann wieder grufend, wenn ich beim TÜV war (war ich ja schon) und die den Mängelschein unterzeichnet haben? oder muss der erst bei der KFZmeldestelle eingegangen sein? Wenn ja, dann wissen die ja davon noch garnichts, da der Polizist ja noch keine Anzeige gemacht hat!!! mfg
Ich hoffe das war verständlich..........
dopemaster

Beiträge: 179
Registriert am: 06.11.2003


sorry, das grufend soll greifend heißen
(und ich heiße dopemaster) lol :-]
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Am besten rufst Du wegen der Verfahrensweise den Polizisten Deines Vertrauens nochmal an. Ist reichlich verworren, was da läuft. Eigentlich weiß die Meldestelle schon bescheid und wenn der abgezeichnete und ausgetragene Mängelschein dort eingegangen ist (das bitte nochmal ganz konkret erfragen bzw. bestätigen lassen), solltest Du wieder fahren dürfen. Ich habe sowas ähnliches schonmal durch, als der TÜV abgelaufen war und das KFZ wegen Lagerschadens an der Straße stand. "Androhung der Stillegung, Betriebserlaubnis erloschen usw." mit Angabe einer Frist. Also alles repariert, TÜV-Protokoll-Kopie hingeschickt und dann kam als nächstes der Hammer. Auf Nachfrage hat man dort im Hause das Schreiben nie erhalten haben wollen. Da stand ich dann persönlich in der Tür. In Zweifelsfall immer absichern. Unwissenheit schützt nicht. Schlimmstenfalls stehst Du dann im Falle des Falles ohne Versicherungsschutz da.
dopemaster

Beiträge: 179
Registriert am: 06.11.2003


@kupy ja meinste denn, dass die Meldestelle schon bescheid weiß? Da der polizist ja NOCH keine anzeige getätigt hat!
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Ich glaube, es wäre am besten, ehe wir überlegen und mutmaßen, was sein könnte und wie zu verfahren wäre, Du rollst endlich mal zu dem Polizisten (auch wenns natürlich unangenehm ist), legst den Schriebs vor und redest Klartext. Und danach weißt Du dann bescheid. Viel mehr kann ich dazu erstmal nicht sagen.
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


wenn der dir nich deine landkreissiegel abgekratzt hat und die bude wieder original ist, warum sollst du dann bitteschön nicht fahren dürfen?.
Alex85

Beiträge: 78
Registriert am: 11.02.2004


Sehe das auch so wie blue.Außerdem, wenn dein Mängelschein unterschreiben ist, ist die Sache gegessen.Was meinst du denn wie viele Mängelscheine jeden Tag ausgestellt werden (nicht nur beim Trabant *fg*), wegen Auspuff, Licht, Fahrwerk, vielleicht Motor usw. - Und? Jeder macht alles wieder Serie oder lässt eintragen oder reperiert, fährt zur Polizei, lässt die Sache(n) nochmal prüfen, Mängelschein unterschreiben und die Sache ist vom Tisch.Was du dem guten Herren an Ort und Stelle erzählt hast ist reichlich unrelevant.Selbst wenn du eine ABE aufs Teil hättest, aber nicht mitführen würdest, würde man dir 'nen Mängelschein ausstellen. Legst die dann vor, ist alles in Butter, sonst baust wieder um und es ist auch alles in Butter. Was der Beamte dann denkt oder sagt oder sonstwas ist auch Bockwurst und wäre mir egal Wenn du den LuFi eintragen lässt bist das nächste mal solche Sorgen los.
Gutes Gelingen
MfG Alex
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