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Autor Thema: Fragen zur deutschen Verkehrsordnung
Sven 2

Beiträge: 396
Registriert am: 05.01.2001


Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen:
1. sind in D gelbe Nebelscheinwerfer erlaubt
2. gibt es Richtlinien wo und wie Seitenblinker angebaut werden müssen
3. müssen Abschleppstangen irgendwie geprüft sein, oder kann man sich da was selber basteln
und 4. wieviel Liter Sprit darf man im Auto mitführen?

Besten Dank
Sven

Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


1. Gelbe NSW sind dann erlaubt, wenn sie zur Ausstattung des Fahrzeuges gehören, bzw. "originale" Zubehörteile waren. Für den Trabi, Wartburg, B1000, W50, L60,... gab es das. Ich habe selbst welche für meinen Trabi.
2. Nö, hauptsache, sie blinken orange/gelb wie die Originalen.
3. Den originalen Tank und 10 Liter Reserve im Kanister glaube ich zu wissen. Aber wenn du im Zollgrenzbezirk () wohnst, darfst du aus dem Ausland nur 5 Liter mitfürhren. Auch dann, wenn du die in D gekauft und ins Ausland einführst und dann wieder ausführst, also nicht im Ausland gekauft hast.
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Soviel ich weiss, braucht man aber für die Abschleppstange im Zugfahrzeug LKW-Führerschein! Wahrscheinlich sollten die schon irgendwie geprüft sein, da kannst du dir kaum was selber zurechtbasteln...

Seitenblinker müssen angeblich eingetragen werden - Richtlinien sind mir sonst keine bekannt. Wohl müssen die aber ein E-Prüfzeichen haben...

Sprit hab ich auch schon 20 Liter mitgeführt - weiss aber nicht, ob das erlaubt ist... Oder wozu kann man denn 20-l-Kanister kaufen?

Domski

Beiträge: 1.187
Registriert am: 08.05.2001


Was soll eine Abschleppstange von einem Abschleppseil unterscheiden? Zumal Stange wesentlich sicherer ist.

Für die Blinker gibt es mit Sicherheit eine Regelung, wieviel Abstand die zur Fahrzeugseite und zum Boden haben müssen bzw. maximal haben dürfen.

@phi: Du kannst auch offene Sportluftfilter für den Trabi kaufen.....

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Schleppstange (und eigentlich auch Seil, aber da ist es nicht ganz so dramatisch im Fehlerfall) brauchen eigentlich ein Prüfzeichen.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


1. Nebelscheinwerfer: sind mit "weißem oder hellgelben Licht" laut StVZO Par. 52 (1) erlaubt.

2. Seitenblinker müssen
- "am vorderen Teil der beiden Längsseiten" angebracht,
- Blinkerkontrolleuchte braucht nicht angeschlossen zu sein,
- und der Warnblinkschalter muß diese Lampen mit einschließen.

Allgemein braucht man überhaupt gar nicht so viele Blinkleuchten. Zitat StVZO Par. 54 (4) 1 "An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten."

3. und 4. scheinen in den StVO bzw. StVZO nicht genauer geregelt zu sein (oder ich habs einfach übersehen). Denke mal, 3. ist relativ egal, und 4. im Zollgrenzbezirk war es weniger, aber Zollgrenzbezirke sind (zumindest hier bei Holland) seit etlichen Jahren ersatzlos abgeschafft worden

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Hab grad beim http://www.adac.de was gefunden:

quote:
Das Mitführen von Kraftstoff im Reservekanister ist in Deutschland nicht
ausdrücklich gesetzlich geregelt. Deshalb darf grundsätzlich in
Kraftfahrzeugen Kraftstoff in geeigneten, DIN-gerechten
Reservekanistern mitgeführt werden. Eine zulässige Höchstmenge ist
nicht festgelegt; sie muss lediglich „angemessen“ sein, also nach
allgemeiner Lebenserfahrung als Reservemenge angesehen werden
können. Beim Pkw wird diese akzeptierte Reserve etwa 20 l, beim Lkw
etwa 60 l betragen. Die Reservekanister müssen – wie alle
Ladungsgegenstände - so verstaut werden, dass die Verkehrssicherheit
nicht beeinträchtigt wird.
Sven 2

Beiträge: 396
Registriert am: 05.01.2001


Hallo,
besten Dank für die Infos, das bringt mich schon weiter. Ich bin übrigens immer wieder über die schnellen Antworten überrascht, im positiven Sinne versteht sich.

MFG

ReneP601

Beiträge: 133
Registriert am: 23.12.2002


Hier noch eine Berichtigung : Es dürfen 10 liter Kraftstoff ins Ausland ein bzw ausgeführt werden
steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


wo wir grad dabei sind. Mich würde mal interessieren, ob es für die alten Dachgepäckträger eine Regelung gibt. Heute muß ja jedes Anbauteil ne Prüfung haben, oder gibts da eine Außnahmeregelung?
ReneP601

Beiträge: 133
Registriert am: 23.12.2002


Ja die Ausnahme Regelung gibt es.Sie heißt Einheitsvertrag und besagt das alles was in der DDR erlaubt war weiterhin in der BRD gestattet ist (Kurzfassung)
Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


...sonst könnten wir heutzutage auch nicht mehr mit dem Trabi oder anderen 2T-Autos fahren und die coolen Moped-Helme gäbe es auch nicht mehr.
steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


@ POKI ich führe meinen Dachtäger nicht alle 2 jahre beim TÜV vor.
Aber das mit dem Bestandschutz macht schon Sinn so lange das Teil auf nem Trabi drauf ist.
 

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