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Autor Thema: Anhänger exportieren - Kurzzeitkennzeichen??
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Gibt's eigentlich für Anhänger auch Kurzzeitkennzeichen wie für Motorfahrzeuge?

Konkret geht es darum, einen Anhänger in die Schweiz zu überführen. Der Anhänger wurde mal stillgelegt und hat jetzt keine Kennzeichen mehr.

Nochmals prüfen und offiziell zulassen ist ja Blödsinn, da dies ja kurz darauf nochmals in der Schweiz geschehen wird und hier der dt. TÜV etc. nicht einfach "umgeschrieben" wird.

Für Exportkennzeichen müsste nochmals TÜV gemacht werden und es ist allgemein teurer als das KZKZ...

Also das Beste wäre Kurzzeitkennzeichen, wenn das auch für Hänger geht.

Wäre es ansonsten möglich, beim HP 350.1/2 die Seitenwände runterzunehmen und einen HP 301.01/51 drauf ordnungsgemäss zu befestigen, sodass 850 km Fahrt gut überstanden werden?

fryday

Beiträge: 481
Registriert am: 27.05.2002


Kurzzeitkennzeichen für Hänger: k.A.
Ich würde deine 2. Variante (Transport mit einem anderen Hänger) nehmen. Evtl. dazu die Grundfläche des tragenden Hängers mit aufgelegten Bohlen etwas vergrößern, damit der obere Hänger nicht direkt auf der Kante des unteren aufliegt.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Das Thema hatten wir vor kurzem erst, und zwar hier
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Obwohl ich eigentlich die Variante mit dem dt. KZKZ bevorzugen würde --> Eine Fahrt ohne Anhänger dran und der Anhänger kann noch mit ET etc. beladen werden
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Ah ja, und wenn vielleicht noch jemand folgendes weiss: Wie teuer sind KZKZ?

Also hier bei mir würde es folgendes kosten (für 1 Anhänger):

1 Tag: 33 EUR
2 Tage: 46 EUR
3 Tage: 60 EUR
4 Tage: 74 EUR

Problem: Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden, vom Zeitpunkt der Kontrollschilderausgabe an gerechnet.

U.U. ist schon das "Verladen" auf meinen zugelassenen Hänger das sinnvollste...

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


in D im Normaltarif meist so ca. 100 EUR. Gültigkeit nicht variierbar
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Ich glaube mich zu Erinnern das ich mal gelesen habe, das man Fahrzeuge mit Kzkz. nicht ausführen darf. Dafür gibt es das Ausfuhrkennzeichen. Könnte es also mit dem Kzkz Probleme an der Grenze geben.
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Also ich habe meinen Trabi damals mit Exportkennzeichen reingeholt, kenne aber mindestens zwei andere, die ihn über KZKZ reingeholt haben und keine Probleme hatten!

Hab grad mal beim ADAC reingeschaut:

Klick hier

quote:

Überführung des Fahrzeuges
Zur Überführung sollte das Fahrzeuges auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Sie können bei jeder Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung (ARISA-Ausfuhrversicherung), die bei jeder ADAC Geschäftsstelle abgeschlossen werden kann. Möglich ist selbstverständlich auch die Überführung auf einem Anhänger, für die das Fahrzeug nicht zugelassen sein muß oder auch die Überführung mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen.

Kuno

Beiträge: 31
Registriert am: 30.09.2002


Ich habe mir gestern nen Qek Junior aus Deutschgland geholt, welcher schon seit 1993 abgemeldet rumstand.
Zur Überführung habe ich mir einfach Tagesschilder beim Strassenverkehrsamt geholt (3 Tage gültig, ChF. 68.--). Problemlose & günstige Geschichte (brauchst nur den Original KFZ-Brief vorlegen (bei mir war`s sogar noch n`DDR - Hängerbrief) und die Abmeldebescheinigung.

Gruss Kuno

 

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