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Autor Thema: scheiben tönen
wotan88

Beiträge: 34
Registriert am: 19.01.2004


ich wollt mal fragen ob man getönte seitenscheiben hinten und heckscheibe eintragen lassen muss
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


nur wenn Du keine ABE mitführen willst, bzw. wenn Du gar keine dafür hast!!
Dann allerdings wird es auch schwierig mit dem Eintragen. Dann wird die Prüfung nach §21 fällig.

Gruss

mb

Beiträge: 271
Registriert am: 27.03.2004


also bei mir haben die noch nie nach ner ABE gefragt. Nicht mal beim TÜV. Also es sollte eigentlich keine Probleme geben. Nur bei den vorderen Fensterscheiben sollte man vorsichtig sein. Das sehen die Grünen nicht so gerne.
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


@ mb
Damit wird jedoch das Sichtfeld eingeschränkt. Eine ABE bzw. eine Eintragung ist für das Tönen von Scheiben zwingend vorgeschrieben! Viel Spaß in der nächsten Fahrzeugkontrolle!
wotan88

Beiträge: 34
Registriert am: 19.01.2004


die ABE is doch dann dabei wenn ich mir solche folie kaufe jedenfall bei einigen oder?
fryday

Beiträge: 481
Registriert am: 27.05.2002


Das mit der ABE ist unterschiedlich. Mal dabei, mal nicht. Sollte aber auf der Verpackung draufstehen.
wotan88

Beiträge: 34
Registriert am: 19.01.2004


gut dankeschön
mb

Beiträge: 271
Registriert am: 27.03.2004


@ X Men
ich hab se ja auch immer dabei aber sehen wollte se bis jetz niemand. Und ich hab bis jetzt schon 3x Tüv bei der Dekra machen lassen ohne das ich sie vorlegen mußte.
 

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