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Autor Thema: Suche Brief mit 165iger Reifen eingetragen
Julius

Beiträge: 135
Registriert am: 23.06.2004


Hallo
Möchte meine 165iger Reifen vom TÜV eintragen lassen. Der würde gerne einen Brief sehen, wo solche Reifen eingetragen sind.
Könntet ihr mir bitte ein Foto/Scan schicken, falls ihr Erfolg hattet.
Vielen Dank
Julius
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


es gibt ne Freigabe für 165/70, der soll mal in seinen Computer gucken. oder willst du ne andere größe?
kintups_II

Beiträge: 21
Registriert am: 08.08.2002


Guten Morgen,
eigentlich brauchst Du keinen Brief.
Bei mir steht drinne(unter 33) : *Andere geeignete Reifen Zul.*, war extra noch beim TÜV, und die haben mir gesagt, das ich 165 fahren darf, bedingung: 165 70 R13 !!!
wenn du ne Kopie von meinem fahrzeugschein brauchst, einfach nochmal per mail melden.

MfG kintups_II

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Wie blue schon sagt, für 165/70 gibt es eine Grundsatzfreigabe. es ist also keine §21-Abnahme erforderlich.

Soweit ich weiss, ist die Eintragung "Alle geeigneten Reifen.." mittlerweile ungültig geworden und wird auch oft bei umschreibungen rausgenommen. Allerdings schliesst diese Formuliereung alles von 135 bis 165ern ein.

charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


"Alle geeigneten Reifen.." steht z.B. bei mir nicht, nur: "5.20-13" und "145SR13" und Zusätzlich nur KTA-Ziffer 13 und 31 was ja bekanntlich nichts mit Reifen zun tun hat.

Bei meinem Sohn steht "Alle geeigneten Reifen.." als Zusatz im Fahrzeugschein, obwohl gleiches Baujahr und gleicher Zulassungsmonat (Erstzul.). Ich vermute bei Fahrzeugen welche nur einmal 1990/91 von Ost- auf Westkennzeichen umnumeriert wurden, gab es damals diese Ergänzungen zur Bereifung noch nicht - oder es wird/wurde(?) regional unterschiedlich gehandhabt.

Wie verhält es sich bei einer Kontrolle, wenn nur die Originalbereifung in den Papieren steht und 155er oder 165er drauf sind???

Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


@Charlie: Das werden dann die Herren in grün garnicht lustig finden und Du bist sogar ohne Versicherung unterwegs, da die Versicherung und die Zulassung durch die nicht eingetragenen Reifen erlischt.
Du kannst aber ganz einfach beim Amt alle zugelassenen Größen nachtragen lassen-Kosten: 10.20€(hat ein Bekannter machen lassen, als er meinen 601K auf sich umgemeldet hat, der hatte nämlich auch nur die 5.20-13 und 145SR13 eingetragen).
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


@Mic, danke für die Beantwortung meine Frage.
sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


@Chris601 : was heißt denn bei dir mittlerweile? Also ich habe meinen am 08.01.04 zugelassen und bei mir stehts auch "noch?" drin.
mfg
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


bei mir stehts "wieder" drin..... als Ausnahmegenehmigung nachdem unser Zulassungsstellenleiter dies wiedestrebend genehmigt hatte.....
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


@ all,

alle denen dieser zusatz gestrichen wurde, Dieser Zusatz ist zulässig, jedoch darf man trotzdessen nicht dann einfach wahllos Reifen raufschrauben. Alle Reifengrößen die gefahren werden dürfen, sind gesondert einzutragen.
Wer seinen ummeldet, oder gar anderweitig mit der Zulassungstelle zu tun hat und bei dem dieser Zusatz gestrichen wurde, sollte wissen, das die Zulassungsstelle nicht befugt ist, wahllos Eintragungen zu ändern, oder die Eintragungen zu löschen. Dies darf nur geschehen, wenn dies durch einen Sachverständigen oder amtlichen Prüfer gestrichen wurde. De Fakto, wenn nicht durch einen Prüfer gestrichen, darf es die Zulassungstelle gar nicht. Also nochmal hin, und die gelöschte Eintragung wieder rückgängig machen, oder man kann damit leben. Denn wie schon gesagt, alle erlaubten Reifen müssen auch mit Ihrer Bezeichnung eingetragen sein.
Also
Ziff. 22 auch genehm. 165/65R13 76T auf Felge 4,5Jx13
zum Beispiel.

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Wobei eben 165/65R13 ein Reifen ist, der nicht grundsätzlich freigegeben ist, sondern einzelabgenommen werden muß. In dieser Hinsicht vielleicht ein etwas schwieriges Bsp.
Julius

Beiträge: 135
Registriert am: 23.06.2004


Dann ist also 165/70 R13 der größtmögliche Reifen, den ich ohne Spezialgutachten eingetragen bekomme?
Muldentaler

Beiträge: 603
Registriert am: 27.09.2002


...genau so ist das.
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Bei der schraubengefederten Hinterachse mit Sturzkorrektur kann es bei den "4,5 J" - Felgen zu Problemen kommen, dass die Reifeninnenseiten schon ab 155er an den Federbeinen schleifen können. Da ist die originale "4 J" - Felge besser geeignet. Ohne Sturzkorrektur gibt es keine Probleme an der Hinterachse mit Schraubenfederung.
 

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