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Technik » Kupplungsscheibe trennt nicht! |
Autor | Thema: Kupplungsscheibe trennt nicht! |
der erste
Beiträge: 10 |
Seit gestern sind wir Besitzer eines P 601 L. Motor läuft - aber er läßt sich nicht schalten - vermutlich hängt die Kupplungsscheibe. Der Wagen stand seit Dezember 03 in einer Garage, wurde nicht mehr bewegt - nur ab und zu lief der Motor ohne zu fahren - also er stand nur. Wie kann man jezt die Kupplungsscheibe lösen? Muß man jetzt den Motor oder Getriebe ausbauen oder gibt es eine andere Möglichkeit? Das Auto hat noch bis 8/05 Tüv - die AU ist im April 03 abgelaufen - kann ich den Wagen ohne gültige AU anmelden? Über jede Antwort bin ich euch dankbar - ich kenne hier weit und breit keinen, der einen Trabbi fährt! |
X Men
Beiträge: 865 |
@ der erste! ohne gültige AU darfst Du das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkerh führen. Wer trotzdem ein Fahrzeug ohne gültige AU und gültige HU im Strßenverkehr bewegt erhält eine Ordnungswidrigkeitenanzeige / Bußgeld. Mittlerweile ist das mit nem Punkt in Flensburg verbunden. Und wegen dem Schalten, |
Andi
Beiträge: 3.836 |
also erstmal zur AU... du kannst natürlich ohne AU und ohne Zulassung mit Doppelkarte von der Versicherung zur AU fahren um dort eine AU zu machen, anschliessend kannst du gleich zur Zulassungstelle fahren um das Fahrzeug anzumelden. Wie sollte man denn sonst zu einer AU kommen, wenn man nicht mehr damit fahren darf @X-Men ? Meines Wissens nach, machen die AU-Prüfer keine Hausbesuche Zu der Kupplung, ja da scheint die Mitnehmerscheibe etwas angerostet zu sein. Darüber gab es hier im Forum schonmal ein paar Tips... einfach mal mit der Suchfunktion stöbern. Man kann versuchen die Kupplung mit gewalt zu trennen, indem man ihn mit getretener Kupplung versucht anzuschieben und dann etwas beschleunigt und abprupt abbremst. Ansonsten hilft wirklich nur Ausbau und zerlegen der Kupplung. |
amphibius
Beiträge: 97 |
nochwas zur AU. Du kannst Deinen Trabi auch ohne AU zulassen. Für die Zulassung ist NUR der TÜV und der Versicherungskram verpflichtend. Allerdings erhälst Du dann von der Zulassungsstelle einen Zettel, den Du inerhalb einer oder zwei Wochen an sie schicken musst und damit nachweißt, dass Du bei der AU warst. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Das mit der AU war bei mir damals anders... die AU war noch 1 Monat gültig und die wollten das Fahrzeug pardou (schreibt man das so? ) nicht auf meinen Namen ummelden! Ich brauchte zur Anmeldung also dringend eine neue AU, da führte bei der Dame kein Weg drumherum! (Landkreis NDH) Ich hab dann die Dame darum gebeten mir zur erklären, wie ich ohne zugelassenem Fahrzeug zur AU fahren soll? Sie hat dann was von Kurzzeitkennzeichen geredet und so Ich bin dann einfach so zur AU gefahren mit entstempelten Kennzeichen und Doppelkarte, hab mir die AU geholt und der Dame auf den Tisch geknallt! |
das moss
Beiträge: 7.651 |
partout kenne ich: ohne AU keinee Zulassung, punktum! ergo: vorher immer zur AU, ist mit ungestempelten KZ und DK bzw. VBK möglich..... PS: mein Prüfer hat auch schon Hausbesuche gemacht... |
Matze01
Beiträge: 184 |
Richtig. Zur Zulassung ist eine gültige AU nachzuweisen anhand der letzten AU die Plakette am Kennzeichen reicht auch nicht aus. |
X Men
Beiträge: 865 |
@ Andi ab wann darf man mit einem Fahrzeug umher fahren, für das es keine gültige AU gibt! Dafür gibt es die Überführungskennzeichen. Und denkt mal bitte an den Strafkatalog! Klar macht der AU Prüfer keine Hausbesuche. Der HU Prüfer macht das aber auch nicht, oder?? Nur mal zur weiteren Erläuterung: Wie sieht es denn mit einem Unfall aus, bei dem ein Fahrzeug ohne gültige Prüfung beteiligt ist?? Also AU vorher machen, Im Monat bei dem es abläuft und dann ist gut. |
der erste
Beiträge: 10 |
Morgen früh, wenn es zeitlich klappen sollte, werde ich beim Straßenverkehrsamt vorbeifahren und mich da kundig machen (AU). Wir werden den Motor wohl ausbauen - von dem Vorbesitzer haben wir Handbücher und jede Menge Ersatzteile - so auch alles für die Kupplung - dabei bekommen. Der Trabbi war voll mit Ersatzteilen und auf der Heimfahrt - in seine neue Heimat - auch unser Kofferraum! Ich freue mich schon riesig auf die erste Fahrt -- aber da werden dann noch etliche Fragen kommen - wie man fährt usw. Ich habe mir das Handbuch und auch die Betriebserlaubnis schon durchgelesen - aber erst mal sehen - wie es dann in der Praxis aussieht! Aber bis dahin wird der Trabbi erst einmal richtig schön geputzt und gewienert und dann klappt es bestimmt auch mit der Kupplung! |
Andre
Beiträge: 2.911 |
mit entwerteten Kennzeichen und gültiger Doppelkarte darf das Fahrzeug im Zulassungsbezirk und im angrenzenden Zulassungsbezirk bewegt werden zur Zulassungsstelle, zur Prüfstelle sowie zum Standort zurück. steht auch auf den meisten Abmeldebescheinigungen hinten drauf... und wenn das Fahrzeug am Schleppseil (alternativ Schleppstange) hängt kannst Du eh überall damit hingurken |
der erste
Beiträge: 10 |
Bei dem Wagen waren keine Kennzeichen mehr dabei - wir haben ihn aus den Nähe von Leizig (gut 500 km von uns) mit dem Trailer geholt. Papiere waren aber alle dabei, auch die Abmeldebescheinigung (Dez. 03) und die letzte Tüvbescheinigung (bis Aug. 05). |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Na dann checke auch mal die Bremsen mit. Wenn die Kupplung schon fest ist, würde mich nicht wundern, wenn auch die Bremsen nicht mehr so richtig wollen, wie sie sollen, zumal regelmäßiger Bremsflü-Wechsel für die meisten ein Fremdwort ist. |
sa4_one
Beiträge: 767 |
wenn du auf Nr. sicher gehen willst, dann kannste ja auch mit roten Nummern fahren. Falls du einen Autohändler kennst oder nen Kumpel mit Oldtimern hast, dann kanste da mal nachfragen ob die welche haben. |
Ricodon
Beiträge: 45 |
@ Andre Wie meinst Du das, man kann das Fahrzeug am Schleppseil sowieso überall hinfahren. Das glaube ich nicht: Denn, wenn Dir jemand auf das abzuschleppende Auto drauf fährt (und es ohne Anmeldung ist), wer soll denn dann im Streitfall den Schaden bezahlen? Bzw., erklär' das mal der Polizei?! |
steppi
Beiträge: 683 |
wenn jemand auf das geschleppte Fahrzeug drauffährt dann zahlt der Drauffahrende. An sonsten ist die Haftplicht des schleppenden Fhrzg. in der Leistung. |
X Men
Beiträge: 865 |
@ Andre, kannst Du mir das mal bitte mit Rechtsnachweis geben??? Du kannst das Fahrzeug am Tage der Abmeldung, noch Nach Hause fahren und so, aber nicht zur Zulassungsstelle und auch net zur Prüfstelle. Weil dann ist das Fahrzeug noch nicht angemeldet. Es kann auch etwas dazwischen kommen, so das das fahrzeug nämlich an dem Tage nicht merh zugelassen wird usw. Ein Fahrzeug welches abgeschleppt wird, muss nicht zugelassen sein. Es muss jedoch in einem verkehrssicheren Zustand sein. Der Fahrer im abzuschleppenden Fahrzeug brauch nicht mal einen FS. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Hier die Rückseite einer aktuellen Abmeldebescheinigung klick für Großansicht Unter Punkt 3 steht alles wichtige. Ganz am Ende steht auch, das man mit entstempelten Kennzeichen zur AU fahren darf |
Wurstblinker
Beiträge: 613 |
Ich sehe schon: wer lesen kann ist klar im Vorteil. Also wenn ich innerhalb der 18 Monate mit einem entstempelten Kennzeichen zu HU und AU fahre, geht das in Ordnung. Aber wenn ich kein Kennzeichen mehr zum Auto habe, oder ein Vollgutachten nach den 18 Monaten fällig war, dann darf ich nicht zur Zulassungsstelle fahren - so ein Mist. |
Alex85
Beiträge: 78 |
Halli Hallo ! Ich hab vor kurzem die Kupplung nach der (Entschuldigung) "russischen Methode" gangbar gekriegt: 3.Gang rein, auf die Bremse treten, etwas vor die Vorderräder legen(falls alles schief geht) und dann Anlasser betätigen. Wenn's nicht gleich geht, ein paar mal heftig auf's Kupplungspedal treten und Versuch wiederholen. So hat's ohne große Demontage geklappt bei 'nem 10/83er der mehr als 10Jahre stand... [Bearbeitet von Alex85 (06-07-2004 - 22:29)] |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Ich habe mir vor der Fahrt zur §21-Abnahme den Versicherungsschein geholt mit dem Vermerk "Versicherungsschutz gilt auch für die Fahrt zur Prüf- und Zulassungsstelle" und bin dann auch ohne Kennzeichen gefahren. Und das nach 6 Jahren Stillstand (und 1 Jahr Reaktivierungsarbeiten). Wie bitte soll man sonst fahren (außer vielleicht mit Trailer)? |
Andre
Beiträge: 2.911 |
xmen: zufrieden mit dem scan von Beppo? istz in der STVZO auch noch ganz nett beschrieben beim Abschleppen muß das Fahrzeug nicht verkehrssicher sein, da Abschleppen auch zum Zwecke der Verschrottung erlaubt ist. gerade das aber tut man i.d.R. nur mit nicht mehr verkehrrsicheren Fahrzeugen |
X Men
Beiträge: 865 |
@ Andre, Fahrzeuge müssen Verkehrssicher sein! Das bewegen von Fahrzeugen ist nach Aussage von der Zulassungsstelle nur zur Rückfahrt erlaubt, an dem Tage bis max. 24.00 Uhr darf das Fahrzeug im Öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, wenn es an dem Tag abgemeldet wurde und nicht anders. Weiterhin verweise Ich in dem Zusammenhang auf den §1 StVG sowie den §16 und §18, sowie §23 Abs. 4, §28 Abs. 1 StVZO damit sind die rechtssachen soweit abgeklärt. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php |
Andre
Beiträge: 2.911 |
ergo: eindeutig auch für betriebsunfähige Fahrzeuge ich hab mit 601uncrowned schon tausende km mit betriebsunfähigen Fahrzeugen am Schleppseil bzw. an der Schleppstange zurückgelegt, dabei auch schon in Polizeikontrolle... alles problemlos, die Jungs kannten die Rechtlage (eindeutig betriebsunfähige Wracks hintendran), aber mein Zugfahrzeug muß natürlich okay sein... und zur Zulassungsstelle kannst Du auch zwecks Wiederanmeldung und zum TÜV zwecks Untersuchung etc. fahren nach mehr als 24 Stunden sofern Doppelkarte vorhanden... die Auskunft kriegst Du eigentlich bei jeder Zulassungsstelle bzw. kannst sie lesen (auf der Abmeldebescheinigung siehe oben) |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
@ X-Men - Aussage ist das eine, aber schriftlich schwarz auf grün (siehe Abmeldebescheinigung) das andere Sagen kann man viel, aber ein Schriftstück zählt mehr. Nicht übelnehmen, aber so isses nun mal. |
der erste
Beiträge: 10 |
Wenn wir das mit der Kupplung geschafft haben -wahrscheinlich vor dem Urlaub nicht mehr, werde ich mir rote Nummern aus unserer Autowerkstatt holen - kein Problem. Als ich aber gefragt habe, wie das denn so mit der AU bei meinem kleinen Trabi ist - gab es ganz erstaunte Gesichter! Was ich denn mit so einem Auto wollte! Aber da ich mich nicht davon abbringen lasse, werde ich, wenn es die Kupplung so will, bald durch unser Städtchen damit tuckern! Hat jemand Ahnung, wie ich die Gummidichtungen an den Lampen und so die anderen Teile des Autos wieder richtig schön zu "glänzen" bringen kann? Gibt es da spezielle Mittel oder reichen ganz normale Reiniger? Wie ich schon gesagt habe, gibt es hier kaum Trabis - aber einer soll in unserer Stadt fahren - aber gesehen habe ich ihn noch nicht. |
X Men
Beiträge: 865 |
Lest euch doch erst einmal die Paragraphen durch! Und dann schaut mal weiter!!! Schönen Abend noch!! @ Beppo, stimmt ein amtliches Schriftstück! Nur was zählt den hier?? Das Gesetz mit seinen Verordnungen oder das Schriftstück der Zulassungstelle, auf dem ja sogar steht: Rückfahrten von nach und auch Fahrten zur Prüfstelle usw. (jedoch nur an demn Tage) |
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