|
Autor |
Thema: Neuanmeldug |
Bandy
Beiträge: 83
Registriert am: 22.06.2004
|
geschrieben: 13.07.2004 14:53#
Hab da mal ne Frage: ich will ,,ihn'' (seit 4 Jahren abgemeldet) nun endlich neu anmelden. Hab also bei nem nahegelegenem Autohaus angerufen wegen TÜV+AU machen. Die sagen, wenn das Auto mehr als 1,5 Jahre abgemeldet ist, kann das nur die Dekra machen!!?? Und ich müsste dazu aber ca. 10 km weit fahren. Darf ich das oder ist das illegal (wegen Verkehrssicherheit, Rechtsschutz...)??
|
meisterB
Beiträge: 1.220
Registriert am: 08.08.2001
|
geschrieben: 13.07.2004 15:01#
Naja, mach doch ne 5Tageszulassung. Is aber n bisschen kostenintensiv... Allerdings habe ich mir sagen lassen, das die Sparkasse das fur ca. 25 inkl. Versicherung anbietet. (Frage: Weiß da jemand was genaues??) Allerdings sagte man mal, das man ohne Kennzeichen zum TÜV fahren darf... Bin mir aber nicht sicher. Frag doch mal in der DEKRA nach (anrufen). Die können sicher weiter helfen.
|
pwb601
Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001
|
geschrieben: 13.07.2004 15:11#
Klar darfst du ohne Zulassung fahren, und zwar zur jeweils nächstgelegenen AU-Bude, zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt zwecks Anmeldung. Aber vorher dort abklären, manche Kreise, wie zum Beispiel meiner, verlangen das Mitführen einer entsprechenden Genehmigung des Amtes...
|
blue601
Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001
|
geschrieben: 13.07.2004 15:12#
die diskussion gabs doch erst vor ein paar Tagen. ja du kannst mit alten kennzeichen und doppelkarte zur dekra fahren!für die skeptischen theoretiker: mich haben sie vor 2 jahren mit einem seit 3 jahren abgemeldeten auto auf der Autobahn! angehalten und nach klärung der sachlage weiter fahren lassen!
|
kupy
Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999
|
geschrieben: 13.07.2004 15:24#
Wichtig ist nur die Doppelkarte, d.h. die Zusage der Versicherung! Das vorher klären.
|
standard
Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002
|
geschrieben: 13.07.2004 15:51#
Genau SO ist es - schließlich sind wir keine Russen! (denn DIE fahren schonmal gerne ohne Versicherung durch unsere Gegend - hab´s bereits erlebt vor einiger Zeit)
|
snydman
Beiträge: 480
Registriert am: 15.01.2002
|
geschrieben: 13.07.2004 16:30#
ich will ja nicht meckern....aber laut stvo sind fahrten ohne zulassung...egal wohin.... nicht erlaubt. oder gibt es da einen extra paragraphen? stand neulich auch vor dieser situation und hab meinen lieber 5 tage angemeldet.
|
Porschekiller
Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003
|
geschrieben: 13.07.2004 16:58#
Hast du denn niemanden, der rote 06er-Kennzeichen hat und eine Kaffeekasse, die sich über 5 Euros freut oder jemanden, der das gute Stück hinten anhängt oder mal auf 'nen Trailer schnallt? Von mit ohne oder falschen Kennzeichen würde ich auch abraten.
|
Oldman
Beiträge: 623
Registriert am: 17.12.2003
|
geschrieben: 13.07.2004 17:17#
Hi, ich habe das gleiche Problem nur bei mir ist es ein Anhänger. Du darfst mit der Versicherungskarte deiner Versicherung zum TÜV fahren oder eben die Dekra. Zugleich darf man auch damit zur Zulassungsstelle fahren. Nur Einkaufstouren fallen flach.
|
Zoni
Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999
|
geschrieben: 13.07.2004 17:54#
Zur Wiedererlangung der Betriebsfaehigkeit eines KFZs (TUEV etc) ist das fahren ohne Kennzeichen gestattet wenn eine Doppelkarte der Versicherung bei der das KFZ dann versichert wird vorliegt !
|
WW Trabi
Beiträge: 1.027
Registriert am: 23.12.2001
|
geschrieben: 13.07.2004 18:13#
Bei mir im Kreis gilt das(fahren zum TÜV/Zulassungsstelle mit Doppelkarte)leider nur in der 18-monatigem Stilllegungszeit.Danach nur KZK oder Trailer(oder illegal) möglich.Weiß zwar nicht,warum das so unterschiedlich gehändelt wird,ist aber so.
|
Beppo
Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000
|
geschrieben: 13.07.2004 18:33#
Hier die Kopie meines Beitrages aus dem anderen Thema: Hier die Rückseite einer aktuellen Abmeldebescheinigung klick für GroßansichtUnter Punkt 3 steht alles wichtige. Ganz am Ende steht auch, das man mit entstempelten Kennzeichen zur AU fahren darf
|
hu601
Beiträge: 29
Registriert am: 04.12.2003
|
geschrieben: 13.07.2004 19:15#
Hallo,für endgültig stillgelegte Fahrzeuge funktioniert die Variante des "ungestempelten Kennzeichens" dass die Zulassungsstelle "vorab zugewiesen" hat (Punkt 3 auf Beppos Schein). Das heisst, man geht mit der Doppelkarte zur Zulassungsstelle, muss eine Belehrung unterschreiben, dass man innerhalb von 5 Tagen mit Kennzeichen, Vollabnahme und ASU-Bescheinigung wieder da ist und kann dann mit den ungestempelten Kennzeichen diese Fahrten ausführen (man bekommt also das Kennzeichen welches man sowieso dann dauerhaft neu hat nur ohne Behördenklebi und die TÜV/ASU-Maken). Anschliessend (also nach erlangen der Vollabnahme nebst ASU) fährt man mit diesen Kennzeichen wieder zur Zulassungsbehörde, diese stellt Fahrzeugschein/Brief aus und klebt die Marken an die Kennzeichen (wenn das nicht bereits der TÜV/DEKRA/ASU-Mann getan hat). Man kann diese 5 Tage auch noch einmal verlängern, wenn es z.B. bei der Abnahme Mängel gab, die man noch beseitigt oder der Prüfer krank war o.ä., danach muss man allerdings die Kennzeichen wieder abgeben (also nach 2 Wochen sozusagen) wenn man die Bescheinigungen nicht vorweisen kann. Man erhält wenn ich mich recht entsinne auch noch eine behelfsmässige Bestätigung für irgendwelche Verkehrskontrollen wie beim Kurzzeitkennzeichen als Fahrzeugscheinersatz. Zumindest die Zulassungsstelle in Chemnitz wusste über dieses Verfahren Bescheid und nur der Hinweis ungestempeltes Kennzeichen um zur DEKRA zu fahren hat vollkommen gereicht. Der Vorteil dieses Verfahrens - gegenüber des Kurzzeitkennzeichens keine weiteren Kosten, die Kennzeichen muss man ja ohnehin bezahlen und die Gebühren der Zulassung sind die gleichen wie wenn man es direkt in einem Arbeitsgang tut. Nur zwei mal zur Zulassungsstelle muss man - beim Kurzzeitkennzeichen aber auch. Wir haben auf diese Art bereits einen Trabanten vollkommen problemlos und recht einfach wieder auf die Strasse gebracht und würden es bei einem weiteren Fahrzeug jederzeit wieder so machen. Sollte jemand eine Argumentationsgrundlage brauchen, weil seine Zulassungsstelle davon nichts weiss (was ich aber nicht glaube) dann habe ich glaube ich noch irgendwo einen Handzettel oder so der darüber informiert. MfG Henry
|
snydman
Beiträge: 480
Registriert am: 15.01.2002
|
geschrieben: 14.07.2004 08:21#
is ja nen ding...da hab ich schon etliche autos ab und umgemeldet, aber die rückseite hab ich mir nie durchgelesen. mich tät nur mal interessieren, obs dafür auch irgendwo nen rechtmäßigen paragraphen gibt, denn zu den gleichen sachverhalten sagt die stvo genau das gegenteil aus!
|
hu601
Beiträge: 29
Registriert am: 04.12.2003
|
geschrieben: 14.07.2004 11:25#
Es müsste § 23 Abs. 4 der StVZO sein, in dem u.a. geschrieben steht:Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; [...] So zumindest hab ich mir das notiert. Das ist zumindest die Grundlage dafür, dass du mit dem vorab ungestempelt zugeteilten Kennzeichen im Zulassungsbezirk herumfahren darfst. Wie auch schon weiter oben geschrieben enthält dieser auch den Hinweis auf das alte entstempelte Kennzeichen, das bei vorrübergehend stillgelegten Fahrzeugen auf bei Fahrten zur Prüfstelle verwendet werden darf. Nur von Fahrten OHNE Kennzeichen habe ich jetzt erstmal nichts gesehen, das dürfte also nur in Form von Abschleppen (!) und auf dem Trailer möglich sein. Das interpretiere ich zumindest daraus, dass man um im Zulassungs(nachbar)bezirk des Kennzeichens herumzufahren, man ja zumindest ein Kennzeichen braucht. MfG Henry [Bearbeitet von hu601 (14-07-2004 - 11:25)]
|
Bandy
Beiträge: 83
Registriert am: 22.06.2004
|
geschrieben: 14.07.2004 16:24#
Hilfe, mit so ner Flut von Antworten hatte ich nicht gerechnet... Jedenfalls hab ich nen Bekannten, der hat n rotes Nummernschild, mit dem bin ich nu zur Dekra gefahren. Die haben gesagt, ohne bzw. mit einem alten ist verboten, auch mit vorhandener Doppelkarte!!! Jetzt hoff ich nur noch, dass er auch durchkommt, wird sich morgen zeigen...
|
Andre
Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000
|
geschrieben: 14.07.2004 16:43#
zeigt mal wieder, daß die Dekra-Ing´s keine Ahnung haben
|
Chiba
Beiträge: 330
Registriert am: 15.04.2000
|
geschrieben: 14.07.2004 18:25#
Na dann viel Erfolg! Schreib dann bitte mal hier rein an welchen Stellen die besonders gesucht haben. Mir steht das nämlich noch bevor und ich würde gerne wissen was alles gemacht werden muss bevor ich überhaupt nur daran denke zur Dekra zu fahren.
|
blue601
Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001
|
geschrieben: 14.07.2004 18:49#
im prinzip das selbe wie bei ner HU
|
kupy
Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999
|
geschrieben: 15.07.2004 07:10#
Nur eben für den etwa doppelten Preis.
|
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001
|
geschrieben: 18.07.2004 09:43#
Ja 51 Teuros für eine müde Hu die sich Vollabnahme nennt. Prüfer rein ins Auto - frage "ist der neu" dann in den Motorraum geschaut - gestaunt - dann Bremsengeprüft, Unterboden angesehen, an der Vorderachse gerüttelt, Scheinwerfer, Blinker usw. das wars. ca. 5-8 min - ohne Mängel - Bildchen eingefügt, Beppo/Moderator
[Bearbeitet von Beppo (18-07-2004 - 09:43)]
|
blue601
Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001
|
geschrieben: 18.07.2004 11:19#
das sind ja nur 7euro mehr, wir haben letztens 44 bei der dekra für ne hu hingelegt und vor 2 jahren 71euro für ne vollabnahme bei der dekra. kann das jetzt jeder prüfer selber festlegen oder was.[Bearbeitet von blue601 (18-07-2004 - 11:19)]
|
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001
|
geschrieben: 18.07.2004 17:00#
also das scheint im Moment der reguläre Preis zu sein. Habe anfang dieses Monats meinen HP400 durch die Vollabnahme (andere TÜV - Stelle) und das hat genauso viel gekostet. ts ts ts... eine Vollabnahme beim ungebremsten Hänger - das ist doch eh nur Geldschneiderei. So etwas könnte man in einer normalen HU genauso machen.
|
Zoni
Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999
|
geschrieben: 04.04.2006 11:59#
Bei der Zulassungsstelle Duesseldorf ist dieses Verfahren, welches HU601 erwaehnte, NICHT bekannt ! Die wollen das ich ein Kurzzeitkennzeichen erwerbe ![Bearbeitet von Zoni (04-04-2006 - 11:59)]
|
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003
|
geschrieben: 04.04.2006 13:28#
Das steht doch aber sogar auf der Rückseite dieser grünen Abmeldebescheinigung! Zeig's ihnen und empfiehl ggf. einen Aufbaukurs "Lesen".
|
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005
|
geschrieben: 04.04.2006 13:44#
@Zoni: das wundert mich nicht. Die Düsseldoofen haben ein sehr eigenwilliges Zulassungsverfahren und eine sehr kreative Auslegung von Gesetzen und Richtlinien. In Sachen KFZ Steuer übrigens auch. Ich hab in Düsseldorf zur Zeit 20 KFZ angemeldet laufen, ich könnte da Geschichten erzählen ....... Ich mußte auch schon 3 x die Gerichte bemühen, um übereifrige Bürokratenköppe mal etwas einzubremsen. Aber die brauchen das, sonst langweilen die sich, wenn die nicht ab und an einen (gerichtlichen) Tritt in´s Geläut kriegen. Das schärfste war mal eine Zulassungsverweigerung eines zivil genutzten Feuerwehr-LKW. Das Blaulicht müsse vom Dach, endgültig und dauerhaft. Also heim und die Dinger demontiert. Zulassungsverweigerung weil die Teile nicht im Brief ausgetragen wurden. Das Argument, das die auch nicht im Brief eingetragen sind, zählte nicht. Also zum Tüv, Austragung beantragen. Der hat sich auf dem Boden gekringelt und gefragt, wie er was austragen soll, das nicht eingetragen ist, und auch nicht am Fahrzeug zu sehen ist, sprich nicht vorhanden. Wieder zur Zulassungsstelle, mittlerweile mit geschwollenem Kamm. Fehlanzeige, keine Zulassung. Klage eingereicht. Mittlerweile Vollgutachten wieder abgelaufen, also neues gemacht. Zulassung gerichtlich erzwungen, alle Kosten (inkl. Arbeitsausfall, Km-Geld, Gutachten) zu Lasten der Staatskasse. Wir haben es doch - Leute, Deutschland ist reich !!
|
|
|