Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Technik » Tarnscheinwerfer |
Autor | Thema: Tarnscheinwerfer |
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789 |
ist es erlaubt mit Tarnscheinwerfer-Aufsätzen im öffentlichen Verkehr zu fahren? Wer weiß da etwas ? |
blue601
Beiträge: 1.552 |
ja normal nich du bist ja dann "getarnt" is ja schlimmer wie´n böser blick. wenn du das ding aber an nem originalen kübel hast sollten die dich schon in ruhe lassen |
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789 |
naja soll nicht an einen Kübel .... Aber die Armee oder Bundeswehr hat die Dinger ja auch! Also wär mal interessant was der TÜV zu sowas sagen würde |
steppi
Beiträge: 683 |
dort sind die Teile ja auch notwendig. Bei einem Nicht-Armee Kübel dürfte es schwierig werden und runtergeklappt also als Tarnlicht kannst Du das vergessen. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Naja, ich und auch andere original NVA.Kübel-Fahrer die ich kenne, fahren mit den Tarnvorsätzen auch im öffentlichen Strassenverkehr rum. Ich bin bis jetzt nur einmal und auch das nur hier in Österreich von der Polizei angehalten worden aber nur weil die Gendarmen sich den Kübel mal anschauen wollten Die haben nur gefragt "sind das Tarnscheinwerfer?... cool" und grinsten sich eins Zur HU hatte ich aber die Dinger ab gemacht |
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789 |
Ich werde einfach mal sehen wie die Reaktion auf die Dinger ausfällt. Ich muss sie ja nicht dauernd dranlassen. Und beim Fahren bleiben Sie ja eh aufgeklappt... |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Ich behaupte einfachmal das die so oder so im zivilen Straßenverkehr nicht zulässig sind. An Militärkübeln wirds gedultet weils halt so war das ist wie mit anderen sachen die gedultet werden. An anderen Trabanten die womöglich noch zivil aussehen würde ich es nicht auf den Versuch ankommen lassen. Ich erkläre das damit das es für Blenden, Böseblicks usw auch eine Vorgabe gibt bei der nicht mehr als 8% der Lichtautrittsfläche vom Scheinwerfer verdeckt sein darf. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
@TV P50 das ist richtig. Laut Stvzo sind die nicht zulässig und auch die DEKRA hat auf meine Frage hin, zwecks Zulässigkeit und Eintragung abgewunken. Bei meinem Kübel wird es halt geduldet, da er original ist. Sollte es mal passieren das sich die Polizei aufregt, werden sie halt abmontiert und gut. |
X Men
Beiträge: 865 |
Diese sind nicht zulässig. Für die Armee gibt es zusätzliche Scheinwerfer (sogenannter Tarnlichkreis) welcher zugelassen ist, jedoch in Friedensbedingungen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. |
Trabant IG Unterfranken
Beiträge: 789 |
@ X- Men du meinst Sie haben 1 paar normale und ein paar Tarnlichter dran? Das hat der Trabi natürlich nicht. Was würde das an Strafe kosten, wenn man erwischt wird? |
|