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Autor Thema: Tarnscheinwerfer
Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


ist es erlaubt mit Tarnscheinwerfer-Aufsätzen im öffentlichen Verkehr zu fahren?
Wer weiß da etwas ?
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


ja normal nich du bist ja dann "getarnt" is ja schlimmer wie´n böser blick.

wenn du das ding aber an nem originalen kübel hast sollten die dich schon in ruhe lassen

Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


naja soll nicht an einen Kübel .... Aber die Armee oder Bundeswehr hat die Dinger ja auch! Also wär mal interessant was der TÜV zu sowas sagen würde
steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


dort sind die Teile ja auch notwendig. Bei einem Nicht-Armee Kübel dürfte es schwierig werden und runtergeklappt also als Tarnlicht kannst Du das vergessen.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Naja, ich und auch andere original NVA.Kübel-Fahrer die ich kenne, fahren mit den Tarnvorsätzen auch im öffentlichen Strassenverkehr rum. Ich bin bis jetzt nur einmal und auch das nur hier in Österreich von der Polizei angehalten worden aber nur weil die Gendarmen sich den Kübel mal anschauen wollten Die haben nur gefragt "sind das Tarnscheinwerfer?... cool" und grinsten sich eins
Zur HU hatte ich aber die Dinger ab gemacht
Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


Ich werde einfach mal sehen wie die Reaktion auf die Dinger ausfällt. Ich muss sie ja nicht dauernd dranlassen. Und beim Fahren bleiben Sie ja eh aufgeklappt...
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Ich behaupte einfachmal das die so oder so im zivilen Straßenverkehr nicht zulässig sind. An Militärkübeln wirds gedultet weils halt so war das ist wie mit anderen sachen die gedultet werden. An anderen Trabanten die womöglich noch zivil aussehen würde ich es nicht auf den Versuch ankommen lassen. Ich erkläre das damit das es für Blenden, Böseblicks usw auch eine Vorgabe gibt bei der nicht mehr als 8% der Lichtautrittsfläche vom Scheinwerfer verdeckt sein darf.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


@TV P50 das ist richtig. Laut Stvzo sind die nicht zulässig und auch die DEKRA hat auf meine Frage hin, zwecks Zulässigkeit und Eintragung abgewunken.
Bei meinem Kübel wird es halt geduldet, da er original ist. Sollte es mal passieren das sich die Polizei aufregt, werden sie halt abmontiert und gut.
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Diese sind nicht zulässig.

Für die Armee gibt es zusätzliche Scheinwerfer (sogenannter Tarnlichkreis) welcher zugelassen ist, jedoch in Friedensbedingungen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf.

Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


@ X- Men
du meinst Sie haben 1 paar normale und ein paar Tarnlichter dran? Das hat der Trabi natürlich nicht. Was würde das an Strafe kosten, wenn man erwischt wird?
 

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