Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: stillgelegt - Vollabnahme - anmelden?
JensGrotzsch

Beiträge: 61
Registriert am: 31.07.2003


Ihr Lieben!

Mal eine Frage - nach 18 Monaten (o.ä.) muß ja bei einem stillgelegten Fahrzeug eine Vollabnahme vom TÜV gemacht werden.
Meine Information bzgl. AU bspw. ist, daß das Fahrzeug dann bei Neuanmeldung auch die dann (also HEUTE) gültigen Abgasnormen erfüllen muß, und NICHT mehr die, die bei Erstzulassung galten...

Habt ihr da Erfahrung? muß man denn dann einen Trabi/Wart-Kat einbauen? wenn ja - was kostet das im Schnitt??

Grüße aus Leipzisch - Der Jenser.

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Das ist absoluter Quatsch mehr kann mann dazu nicht sagen.
AU-Werte muß er die erfüllen die bei den Prüfstellen für das Fahrzeug in seiner Konfiguration (Vergasertyp usw usw)vorgegeben ist.
Dirk 72

Beiträge: 1.046
Registriert am: 02.05.2004


Die aktuellen AU Normen muß das Fahrzeug nur erfüllen, wenn es noch nie zugelassen war. Hatte das Problem bei einem neuen Wartburg der noch nicht angemeldet war. Nur in diesem Falle muß das Fahrzeug die geltende AU-Norm für Neuzulassungen erfüllen...
JensGrotzsch

Beiträge: 61
Registriert am: 31.07.2003


Hatte jemand schonmal Probs bei der AU? der Trabi meiner Frau hat jetzt keinen TÜV bekommen, weil das Bremskabel "extreme Querrillen hatte und total pörös war" (so der Prüfer) und keine AU, weil der Grenzwert von 2,5 mit 2,8 beim CO2 - Wert überschritten war. Das Gemisch wollte er auch nicht live einstellen, weil er das angeblich nicht darf...

Jens.

JensGrotzsch

Beiträge: 61
Registriert am: 31.07.2003


und, Dirk, was macht man da? Kat??
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Das das Fahrzeug noch nie zugelassen war weiß doch keiner.
In Flensburg ist das nach 7 Jahren nicht mehr gespeichert. Und wer soll sonst wissen?
Also von dort eine Unbedenklichkeit für die FIN holen dann §21 machen und anmelden fertig.
Zeig mir sonst wie du einem sagen wir "neuen" noch nie zugelassenen Zweitakter Trabant eine Euro 3 bzw. 4 verpassen willst, ohne die FIN-Nummer gegen eine von nem schon mal zugelassenen zu tauschen

Ist ähnlich wie die Diskussion vor ein paar Tagen mit endgültig abgemeldeten doch wieder zulassen.

Zum Thema AU Suchfunktion das gabs alles schon mehrfach.

Vergaser und event. Zündung einstellen neu prüfen. Und die Prüfer stellen nix mehr ein damit du sie hinterher nicht ankreiden kannst wenns schlechte Folgen hat. Deshalb bei der Dekra: Keine richtigen Werte-> keine AU fertig.

[Bearbeitet von TV P50 (08-12-2004 - 18:33)]

Omega601

Beiträge: 14
Registriert am: 30.10.2004


am besten ist, man sucht sich zur AU einen älteren Prüfer in irgendeiner Werkstatt oder einen, der weiß, daß Trabanten laufen müssen und nicht Werte erreichen. Bei Zweitaktern hängt ja auch immer viel vom Wetter ab
Dirk 72

Beiträge: 1.046
Registriert am: 02.05.2004


Na in deinem Fall ist doch nur die Stilllegungszeit von 18 Monaten überschritten und damit entspricht das Fahrzeug den geltenden Normen bei Erstzulassung, also ohne Kat und CO² Wert sonstwo...
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Bremsschläuche können ein Argument sein, 2,8%CO nicht, da immerhin bis 3,5% zulässig sind.
Wurstblinker

Beiträge: 613
Registriert am: 30.07.2002


Ich vermute auch mal, daß hier die Bremsschläuche das Totschlagargument waren. Wenn die (nach deren Meinung) porös sind, ist es echt essig mit HU. Dein CO-Wert ist doch völlig ok.
JensGrotzsch

Beiträge: 61
Registriert am: 31.07.2003


isser eben nicht, da ab 1985er Erstzulassung andere Werte, nämlich nur noch bis 2,5 galten! hat er mir gezeigt, erst in seinem dicken dicken Ordner und dann noch auf der CD.Rom.
also ich denke schon, es stimmt so. und die AU hat ja mit der HU auch erstmal nix zum tun, wa?!
Muldentaler

Beiträge: 603
Registriert am: 27.09.2002


@Jens: Ohne gültige AU gibt´s keine HU-Plakette.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Vielleicht kann jemand die Quelle mit den 2,5% noch anderweitig bestätigen. Daß der Wert ab 1985 gelten soll, ist mir völlig neu. Demnach müßten die meisten Trabis ja keine HU bekommen, bei der ohnehin nur nach Fahrzeug, nicht nach Baujahr unterschieden wird.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


Baujahresabhängige CO-Werte gibts nicht, die Abhängigkeit besteht zu verwendetem Vergasertyp sowie Spulen- oder Transistorzündung... Für 28 H1-1 mit Transistorzündung gelten aber tatsächlich die geringeren Grenzwerte sowie eine um 100 U/min geringere Leerlaufdrehzahl (also 600+100 statt früher 700+/-100) als bei den älteren Vergasern
 

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