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Autor Thema: Eintragung für Anhängerkupplung/Räder/Reifen
Andi Lenz

Beiträge: 13
Registriert am: 15.01.2005


Um den leidigen Diskussionen ein für allemal ein Ende zu bereiten, hier ein paar Infos aus erster Hand vom TÜV und dem Kraftfahrtbundesamt: AHZV mit KTA-Nr. 1005 müssen vom Tüv nicht abgenommen werden und es kann auch keine ABE verlangt werden, weil´s die gar nicht gibt. Es genügt beim nächsten Besuch in der Zulassungsstelle die Kupplung in den Papieren vermerken zu lassen. Gleiches gilt für geeignete Räder und Reifen, welche laut Einigungsvertrag auch nicht eingetragen werden müssen. Bei Interesse maile ich gerne die Originalschreiben zu. (Wenn ich sie dann endlich mal eingescannt habe). Evtl. steht´s auch in der nächsten ST. Grüße, Andi Lenz.


b

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Nich ganz richtig! Wenn du 155er fährst, obwohl die nich eingetragen sind, is das sehr wohl nicht zulässig und kann u.U. geahndet werden.
Allerdings gibt es für "andere geeignete Reifen" Grundsatzgutachten, die eine Abnahme recht unproblematisch und ohne irgendwelche Einzeluntersuchungen möglich machen. das meinst du sicher..
POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
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Ich werde wohl demnaechst von dem Reifenproblem betroffen sein: Meine indonesischen 145er "Pneumant" sind nach nicht einmal 2 Jahren total poroes...ich muss jetzt (leider) deutlich von den Dingern abraten, obwohl sie sich eigentlich gut gefahren haben.

Das Reifenwerk Riesa produziert "Pneumant" ab 155 aufwaerts. Ich denke, die Qualitaet wird da deutlich besser sein. Dumm nur, dass in meinem 85er Kombi nicht "andere geeignete Reifen" in den Papieren zugelassen sind, sondern nur Diagonale oder 145er Radial.

Wie ist eigentlich das Prozedere, um die 155er eingetragen zu bekommen?

Noch mit den 145ern auf den Felgen zum TUEV, bescheinigen lassen, das die gehen (muss ich da was an Papier mitbringen?), dann zur Zulassungsstelle und zum Schluss zum Reifendienst? Oder anderst herum?

Beppo

Beiträge: 12.828
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@ Andi Lenz - ich melde schon mal Interesse an den Originalschreiben an. Man weiss nie, wann mans mal braucht Bitte an beppo@2takter.de Danke
Alex85

Beiträge: 78
Registriert am: 11.02.2004


Im WHIMS(8.Auflage 1990) stehen als Reifengrößen drin:
5.20 - 13 70 P
145 R 13 74 S/Q
155 R 13 78 S
155/70 R 13 72/78 S
Die 5.20 müssten sich meiner Meinung nach auch durch 135 R 13 erstetzen lassen (Umrechnung Zoll-Millimeter). Diese Reifengrößen sollte man eigendlich ohne Probleme eingetragen bekommen(so Dekra), da sie als "andere geeignete Reifengrößen" zählen.
Chris601

Beiträge: 9.390
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135er gehen auch. hatte meine Schwester, weil die Spalttabletten grade mal von nem alten Fiesta übrig waren

Das Prozedere geht EIGENTLICH den üblichen Weg: 155er aufziehen, TÜV/Dekra, fertig.

Da es allerdings Grundsatzgutachten gibt, MÜSSTE es auch ohne Abnahme am Auto gehen. THEORETISCH könnte es aus diesem Grunde u.U. sogar ganz ohne TÜV/Dekra direkt in der Zulassungsstelle gehen.., aber da gibnts mit Sicherheit Diskussionen..

Oldman

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[z]AHZV mit KTA-Nr. 1005 müssen vom Tüv nicht abgenommen werden [/z]

Aha das hätte ich doch auch gerne schriftlich. Glaube meine ist so eine.

Chris601

Beiträge: 9.390
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..deshalb muss se trotzdem EINGETRAGEN werden, und das geht nunmal nur mit dem Besuch bei TÜV/Dekra.

Einfach damit rumfahren is auch hier nich..

Chris601

Beiträge: 9.390
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Achso. Weil ja spätestens morgen, wenn Lenz wieder da ist, wilde Schlachten ausgefochten werden, wo man unsachlich werden könnte, weil jeder sagt, dass er Recht hat, folgendes:

Eine Polizeikontrolle kennt u.U. irgendwelche Sonderregeln nicht.. D.H. wenn IRGENDETWAS nicht eingetragen ist, wo IRGENDWER mal gesagt hat, das ist eintragungsfrei (Sitze, Pedalauflagen undundund), hat man mitunter schlechte Karten und kann empfindlich bestraft werden! Erst recht, wenn man beispielsweise duch ein risklantes Überholmanöver grade negativ aufgefallen ist und aus diesem grunde angehalten wurde!

Grundsätzlich gilt, dass ALLE Reifen einzeln eingetragen sein müssen! Selbst der Pauschaleintrag: "alle geeigneten reifen.." ist da nicht unbedingt ein Freibrief.. Selbiges gilt für die AHZV.

in beiden Fällen gibts Grundsatzgutachten bei der Dekra und die Eintragung ist in beiden Fällen unproblematisch.

Es ist zu beachten, dass bei sowas Pfüfer und Polizei einen relativ grossen subjektiven Spielraum haben. mancher fähert vielleicht schon 10 jahre ohne eingetragene 155er und vielleicht ham die Bullen auch mal gesagt "Das geht in Ordnung, das is ja zulässig".. Aber die nächsten sagen es vielleicht nimmer und dann hat man 'n Zappen!

Also. Rechtlich MUSS es eingetragen sein, es ist aber völlig unproblematisch und MÜSSTE von jeder Dekra/Tüv-Stelle gemacht werden können. Kann sein, dass sich die West-Kollegen vom TÜV da mal etwas mit befassen müssen, wenn man es im tiefsten NSW versucht, wo das noch nie vorgekommen is

[Bearbeitet von Chris601 (18-01-2005 - 21:52)]

Don Lorenzo

Beiträge: 29
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Ich hab vor einer Woche im höchsten Norden eine Vollabnahme beim TÜV ("Baurat") an meinem 70er Uni machen lassen. Der Prüfer hat mir im Gutachten (von sich aus!) folgende Reifengrößen eingetragen:
5,20-13
135 R 13
145 R 13 66K
145 SR 13
5.60-13
155 R 13 155 / 70 R 13
165 / 70 R 13
alles auf Felge 4J x 13, außerdem die Sirokko "mit orig. Zusatzheizung VEB Ölheizger. NB Typ 211 m. KTA-Betriebserl." und die AHZV "Anh.-Kuppl. KTA 1005".
Geht doch...
Nur: welche Reifen ziehe ich jetzt drauf?
sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


@Chris601: Weißt du auch zufällig was so eine Abnahme der AHK ca. kostet?
Oldman

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Registriert am: 17.12.2003


Der Tüver wollte FÜNZIG EURO!!!!! haben.
icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


@Don Lorenzo!
Wäre es möglich, 'ne Kopie von dem Gutachten ins Netz zu stellen? Ick glaube, wir alle wären Dir dankbar.
POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Wenn es halbwegs original werden und Pneumant drauf stehen soll, dann wuerde ich die 155er Radial von "Pneumant" (eigentlich ist es aber Dunlop) nehmen, denn diese Groesse ist noch "Made in Germany".

An der Gutachten-Kopie bin ich auch interessiert.

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Kosten für folgende Abnahme durch TÜV im August 2004:

Anbauabnahme nach §19 Abs.3 StVZO
KMH Typ KTA Nr. 1005 (KMH heisst Kugelkopf mit Halter oder so ähnlich)
32,50 Euro inkl. MwSt

Die Abnahme wurde bei mir im Rahmen des normalen TÜV gemacht, kostete aber genau den oben genannten Betrag zusätzlich

Andi Lenz

Beiträge: 13
Registriert am: 15.01.2005


Also: Betr. Anhängerkupplung Trabant. Antwort auf meine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt. AZ.412-144.01 Ansprechpartner Herr Wippich. ORIGINALWORTLAUT!!! Sehr geehrter Herr... Mit der Vereinigung war es erforderlich., die Papiere für KFZ umzutauschen gegen solche, die im Westen vorgeschrieben sind. In diesen neuen Papieren ist das Vorhandensein einer AHK abgefragt. Nach § 27 StVZO müssen die Fahrzeugpapiere den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Insofern ist ein entsprechender Eintrag erforderlich, wenn das KFZ mit mit einer AHK ausgerüstet ist oder nachträglich wird. Dieser Eintrag kann mit der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren nach § 27 Abs. 1a erfolgen.
Unabhängig davon ist die Frage, ob der nachträgl. Einbau einer AHK durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den KFZ-Verkehr(aaSoP) erforderlich macht. Eine solche Überprüfung ist mit der vom KTA erteilten Bauartgenehmigung Nr. 1005 nicht erhoben und demzufolge auch nach den Maßstäben der StVZO nicht zu fordern. MfG, usw. Nun zu den Rädern/Reifen: Quelle, Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Seite 573, StV 11/00.14.00
" Bei der Erteilung der ABE durch das ehemalige KTA wurde in der technischen Kurzbeschreibung des Fahrzeuges sowie in den bis zum Jahre 1979 ausgegebenen KFZ-Briefen die jeweilige Reifengröße vermerkt.
Neben den im Rahmen der Erteilung der ABE ausgewiesenen Reifengrößen wurde die Verwendung davon abweichender Größen gestattet, wenn diese vom KTA auf Wunsch des Herstellers,-Importeurs oder des Reifenherstellers geprüft oder im Vergleich zur Originalbereifung als möglich eingeschätzt wurde. Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über:
-die Regelreifen an PKW, für die durch das ehem. KTA eine ABE erteilt wurde,
-die vom KTA gestatteten weiteren Reifengrößen.
Die Tabelle stellt eine Orientierung für die Fahrzeugkontrolle im Rahmen der Hauptuntersuchung bzw. Verkehrskontrollen dar.
Bei der Ausstellung von Fahrzeugbriefen im Rahmen der Umkennzeichnung der Fahrzeuge ist in Fällen, bei denen mehrere Reifengrößen zulässig sind, die erstgenannte Reifengröße einzutragen und in Spalte 33 der Hinweis aufzunehmen: "Andere geeignete Reifen sind zulässig". Der Bundesminister für Verkehr, im Auftrag Dr. Schmitt.
Tabelle für Trabant:alle 601er Felge 4J x 13, Reifen gemäß ABE 5.20-13; 145 R 13. Außerdem Reifen geeignet: 135R13,5.60-13, 155 R 13, 155/70 R 13, 165/70 R 13.
Selbiges gibt´s noch für Wartburg und Skoda.
So; ich will zwar kei "Besserwessi" sein, aber dieses ist hieb-und stichfest recherchiert und hält jeder Überprüfung stand! Schönen Tag noch, Andi Lenz. P.S. Originaldokumente demnächst auf unserer Website. Es empfiehlt sich dann diese herunterzuladen und im Fahrzeug mitzuführen für evtl. Verkehrskontrollen, TÜV-Besuche, etc. Und übrigens; riskante Überholmanöver sollte man im Interesse der eigenen Gesundheit tunlichst unterlassen!

[Bearbeitet von Andi Lenz (19-01-2005 - 11:19)]

POSTKUGEL

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Da sag ich schonmal Danke!
Beppo

Beiträge: 12.828
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quote:
Nach § 27 StVZO müssen die Fahrzeugpapiere den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Insofern ist ein entsprechender Eintrag erforderlich, wenn das KFZ mit mit einer AHK ausgerüstet ist oder nachträglich wird. Dieser Eintrag kann mit der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren nach § 27 Abs. 1a erfolgen.

Das spricht doch aber für eine Eintragungspflicht, oder sehe ich das falsch ?

quote:
Unabhängig davon ist die Frage, ob der nachträgl. Einbau einer AHK durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den KFZ-Verkehr(aaSoP) erforderlich macht. Eine solche Überprüfung ist mit der vom KTA erteilten Bauartgenehmigung Nr. 1005 nicht erhoben und demzufolge auch nach den Maßstäben der StVZO nicht zu fordern.

Den Satz (vor allem den ersten) verstehe ich irgendwie nicht

Andi, gib mal bitte bescheid, wenn die Dokumente online sind. Danke

Chris601

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Beppo: Lenz:

Das spricht doch aber für eine Eintragungspflicht, oder sehe ich das falsch ?

RICHTIG!

Jungs, kann es sein, dass ihr hier gerade "zulässig" und "eintragungsfrei" verwechselt?!

Die Aufgeführten Dokumente können und werden maximal die Eintragung erleichtern, nicht jedoch ersetzen!

Ich sagte ja, dass es "Grundsatzgutachten" gibt und meine damit nichts anderes als Lenz's Papiere.

Das heisst aber längst nicht, dass der Prassel nich "eingetragen" werden muss! Woher soll das der Dorfpolizist von Nettelhasstedtfelden wissen, dass auch 165er auf den Trabant gefahren werden dürfen, wenns nich in den Papieren steht?!

[Bearbeitet von Chris601 (19-01-2005 - 11:53)]

das moss

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deswegen haben die die Prüfer-Stationen (TÜV, Dekra, KÜS etc.) ja im Normalfall auch zugriff auf die entsprechenden Dokumente vom KTA/KBA

ich fahre auch neben eingetagenen Reifen (5.20, 145, 155) auch noch den Passus: anderen geeigneten möglich mit inne Papiere, inkl. eingetragener AHZV....

Versuch mal ne HU zu bekommen wenn die nicht eingetragen ist.....

Andi Lenz

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Nochmals; wenn die AHK dran ist, genügt es beim nächsten Besuch in der Zulassungsstelle(Umschreibung, Wohnortwechsel etc.,) diese in den Papieren NACHTRAGEN zu lassen. Der TÜV bzw. DEKRA braucht nix begutachten oder abzunehmen!!! Und nochmals ausdrücklich: Es genügt, wenn die ERSTE Reifengröße(in der Regel 5.20-13 oder 145 R 13) in den Papieren eingetragen ist. Es ist dann nur noch der Zusatzvermerk aufzunehmen:"andere Reifengrößen zulässig"!!!!!!!!!!! Wie schonmal gesagt; die Infos sind nicht von mir, sondern vom Kraftfahrtbundesamt und dem Verkehrsministerium, und die werden´s ja wohl wissen. Beitrag nochmal genau lesen und ab Ende nächster Woche auf unserer Website www.trabantkombinat.torstenlandmann.de nachschauen. Wer´s immer noch nicht glauben will, dem maile ich gerne die zuständigen Dienststellen mit Tel.-Nr., Ansprechpartner und Emailadressen.
Beppo

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Wir warten mal die Veröffentlichung der Schreiben auf eurer Website ab, lesen die durch, und dann sehen wir weiter
Andi Lenz

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Hallo Beppo, der Wortlaut in meinen Beiträgen
ist der Originalwortlaut der zust. Dienststellen.
Chris601

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nochmal zusammengefasst:
Es muss eingetragen werden, Feierabend!

..nur, dass es durch die Zulassungsstelle erfolgen kann, und eine Abnahme durch den TÜV nicht erforderlich ist..

Allerdings fürchte ich, dass einige Beamten damit "überfordert" sind und einen doch zum TÜV schicken...

das moss

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ach ja, um mal noch Senf dazuzugeben:

es gibt hier bei uns (Nordosten) eine stillschweigende Initiative der Landratsämter/Zulassungsstellen, die da lautet, bei Briefneuausstellung oder Umschreibung genau DEN Wortlaut mit den anderen geeigneten Reifen herauszunehmen: Ursache nach TÜV/ungenanntem Zulassungsstellenleiter:
solcherlei Pauschalaussagen haben in einem amtlichen Dokument nichts zu suchen.....

und da geh mal gegen an.... das ist Ermessenssache des Amtsleiters..... willst du dem drohen??
Dann viel Spaß bei der nächsten Zulassung mit sonderwunsch

Ergo: Papier ist geduldig.....

[Bearbeitet von das moss (19-01-2005 - 19:38)]

hrocitygay

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noch nen Senf aus Rostock
die AHK ist defenitiv, wie schon festgestellt, abnahmepflichtig ( Aussage Herr Gramsch - Leiter der DEKRA-Niederlassung Rostock). Und nur mit angebrachtem Typenschild. Sonst NO WAY. Und für allle P 50-Besitzer -
auch nur mit zusätzlicher Blinkkontrollleuchte (wird das jetzt eigentlich mit 3xL geschrieben ???)
und mit Warnblinkschaltung !!!

[Bearbeitet von hrocitygay (19-01-2005 - 20:14)]

kat

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Blinkkontrolleuchte brauchst Du nicht unbedingt, ein Summer oder anderer Piepser (Piezo etc.) tut es auch. Die Kontrolle darf statt optisch auch akustisch sein.
Ich weiß gar nicht, warum Ihr hier so streitet. Wer die AHZV eintragen lassen will, kann es doch machen, wer nicht, legt sich halt oben angeführtes Schreiben zu seiner Zulassung. Wir leben doch jetzt in einem freien Land...

[Bearbeitet von kat (19-01-2005 - 21:19)]

Don Lorenzo

Beiträge: 29
Registriert am: 15.12.2004


@ icke WES:
Keine Ahnung, ob ich das mit dem ins-Web-stellen des Gutachtens hinkriege, aber wer Interesse daran hat, kann mir gerne 'ne Mail schicken, und ich scanne das Teil dann und maile es zurück. Natürlich mit unkenntlich gemachten persönlichen Daten
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Das ganze Hin und Her ist von vorn bis hinten überflüssig. Auf der absolut sicheren Seite ist man, wenn:

man die neue AHK bei der Dekra/TÜV abnehmen läßt und anschließend zur Zulassungstelle fährt um sie eintragen zu lassen;

man die Reifengröße verwendet, die definitiv im Schein steht. Oder man die verwendete Reifengröße direkt eintragen läßt.

Was soll all das Gerede von "ist nicht nötig", "kann man auch anders" usw. nützen? Die nützen im Kontrollfalle mit dem entspr. ungebildeten Uniformierten gar nichts - sie bringen nur Ärger. Man sollte es so machen wie immer - dann hat man nichts zu befürchten.
Warum wollen manche eigentlich immer Dinge ändern, die seit Jahrzehnten gut funktionieren?

P.S.: Ich fahre 155er im Winter - und hab auch nur 145er und 5.20er im Schein stehen. Und dazu: "andere geeignete Reifen sind zulässig". Bisher gabs nie Probleme damit...

Andi Lenz

Beiträge: 13
Registriert am: 15.01.2005


Also; dann soll sich der Herr Gramsch von der DEKRA in Rostock mal bei seinen vorgesetzten Dienststellen informieren und seine Hausaufgaben machen. Außerdem wollte ich mit meinem Beitrag allen Trabifahren einen Gefallen tun, damit es beim TÜV/DEKRA oder Zulassungsstelle oder Polizeikontrolle keinen Ärger oder Streit (wie hier auf dem Forum) mehr gibt. Entschuldigt bitte alle, daß wir uns hier im Klub bemüht haben, wochenlang hin und her telefoniert haben, bis wir endlich die Auskünfte von den HÖCHSTEN Stellen zusammen hatten, die jeder Überprüfung, egal durch wen, standhalten. In Zukunft behalten wir unsere Infos für uns. Ihr könnt´s euch trotzdem auf unserer Website in ca.1 Woche (Seite wird gerade umgebaut) ansehen, bzw. downloaden. Und nun noch viel Spaß bei euerem rumgestreite. Uff, das mußte ich jetzt mal loswerden.
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